Was hier gearbeitet wird
Begleitung von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Im Kreißsaal bedeutet das Aufnahme und Überwachung, Betreuung während der Geburt, Erstversorgung des Kindes, Naht- und Wundversorgung im ärztlich delegierten Rahmen, Dokumentation und die Übergabe auf die Wochenstation. Auf der Wochenstation folgen Wundkontrolle, Stillberatung, Anleitung der Eltern und die Beobachtung des Neugeborenen.
Daneben steht die außerklinische Arbeit: Vorsorge in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Hausbesuche im Wochenbett, Hausgeburtshilfe und Geburtshäuser. Viele Hebammen kombinieren beides – eine Teilzeitstelle in der Klinik und eine freiberufliche Tätigkeit daneben.
In den Bereich fällt außerdem die Pflege auf gynäkologischen und geburtshilflichen Stationen, die von Pflegefachpersonen geleistet wird. Die Aufgaben grenzen aneinander, sind aber rechtlich klar getrennt.
Der Weg hinein
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das reformierte Hebammengesetz. Der Beruf wird ausschließlich über ein duales Studium erlernt: sechs bis acht Semester, Bachelorabschluss und staatliche Prüfung, Zugangsvoraussetzung ist in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung oder ein gleichwertiger Weg über eine Berufsausbildung. Der praktische Teil findet bei einer Klinik statt, die einen Ausbildungsvertrag schließt und eine Vergütung zahlt. Die früheren Hebammenschulen sind mit Ablauf der Übergangsfrist Ende 2022 ausgelaufen.
Die Berufsbezeichnung ist seit der Reform für alle Geschlechter "Hebamme"; die Bezeichnung Entbindungspfleger wird nicht mehr vergeben, Personen mit älterem Abschluss führen sie weiter.
Rechtlich entscheidend sind die Vorbehaltsaufgaben: Bestimmte Leistungen der Geburtshilfe dürfen nur von Hebammen erbracht werden, und zu jeder Geburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden. Umgekehrt gilt die Pflicht, bei Regelwidrigkeiten ärztliche Hilfe hinzuzuziehen. Das ist keine Formalie, sondern die Grundlage der Haftung, und es bestimmt, wer im Kreißsaal welche Entscheidung trifft.
Wer im Ausland ausgebildet wurde, durchläuft die Anerkennung bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes. Weil der Beruf hier akademisch geregelt ist und in vielen Ländern anders zugeschnitten, fallen die Auflagen unterschiedlich aus.
Wie die Arbeit aussieht
Schichtdienst rund um die Uhr, dazu in kleineren Häusern Rufbereitschaft. Die Zahl der gleichzeitig betreuten Gebärenden ist der Kern des Problems: Eine Eins-zu-eins-Betreuung gilt fachlich als Ziel, wird aber vielerorts nicht erreicht, weil dieselbe Hebamme zwei oder drei Kreißsäle versorgt. Wer eine Stelle sucht, sollte danach ausdrücklich fragen – die Antwort beschreibt den Arbeitsplatz genauer als die Ausstattung.
Die Geburtshilfe steht zusätzlich unter dem Druck von Abteilungsschließungen. Seit einigen Jahren erhalten Geburtshilfe und Pädiatrie gesonderte Mittel außerhalb der reinen Fallpauschalenlogik, damit kleine Abteilungen nicht allein an ihrer Fallzahl scheitern. Ob eine Abteilung damit langfristig gesichert ist, lässt sich von außen schwer beurteilen; die Frage nach den Geburtenzahlen der letzten drei Jahre ist ein brauchbarer Ersatz.
Für Freiberuflichkeit gilt: Die Haftpflichtversicherung ist der teuerste Posten, besonders in der Geburtshilfe. Für Hebammen mit Geburtshilfe gibt es dazu einen Ausgleich über die Krankenkassen, der an Bedingungen geknüpft ist. Wer freiberuflich einsteigt, sollte diesen Posten kalkulieren, bevor er den Vertrag unterschreibt.
Worauf in der Anzeige zu achten ist
Nützlich sind: Geburtenzahl im Jahr, Zahl der Kreißsäle, Besetzung je Schicht, Anbindung einer Neonatologie und deren Versorgungslevel, ob ein Beleghebammensystem oder ein angestelltes Team arbeitet, ob eine hebammengeleitete Betreuung angeboten wird.
Prüfen Sie das Vertragsmodell genau. Anstellung in der Klinik, Belegtätigkeit auf eigene Rechnung und Mischformen unterscheiden sich in Vergütung, Absicherung und Haftung grundlegend, werden in Ausschreibungen aber gelegentlich in einem Satz zusammengefasst. Wer zwischen fester Anstellung und selbstständigen oder überlassenen Modellen abwägt, findet die Kriterien in Zeitarbeit oder Festanstellung.
Vor der Bewerbung
Fragen Sie nach der Kaiserschnittrate, der Interventionsrate und danach, wie das Haus mit Wünschen nach einer selbstbestimmten Geburt umgeht. Diese Zahlen sagen etwas über die Kultur der Abteilung, und die Bereitschaft, sie zu nennen, noch mehr.
Fragen Sie außerdem, wie die Übergabe zwischen Kreißsaal und Wochenstation organisiert ist und ob Sie in beiden Bereichen eingesetzt werden. Wie sich solche Fragen im Gespräch platzieren lassen, ohne wie eine Prüfung zu wirken, steht in Das Vorstellungsgespräch.