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Bewerbung

Gespräch und Hospitationstag: die Bewerbung in der Pflege

In der Pflege entscheidet nicht das Gespräch, sondern der Tag danach. Was der Hospitationstag tatsächlich zeigt, worauf Sie in diesen acht Stunden achten und welche Fragen Sie selbst stellen müssen.

8 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Ein Vorstellungsgespräch in der Pflege prüft weniger, als die meisten annehmen. Dass Sie den Beruf beherrschen, steht in der Urkunde; dass Sie gebraucht werden, steht in der Ausschreibung. Geprüft wird, ob Sie in dieses Team, in diesen Bereich und in dieses Schichtmodell passen – und das lässt sich in einer Stunde am Besprechungstisch kaum feststellen.

Deshalb hat sich in der Pflege ein Format durchgesetzt, das es anderswo kaum gibt: der Hospitationstag. Er ist die aussagekräftigste Stufe des Verfahrens, und er ist es vor allem für Sie.

Der übliche Ablauf

Die Verfahren haben meist zwei bis drei Stufen: ein kurzes Telefonat mit der Personalabteilung oder direkt mit der Pflegedienstleitung, ein Gespräch im Haus, und danach ein Hospitationstag im vorgesehenen Bereich.

Im Gespräch sitzen Ihnen häufig mehrere Personen gegenüber: die Pflegedienstleitung, die Stations- oder Wohnbereichsleitung, jemand aus der Personalabteilung, gelegentlich ein Mitglied des Betriebsrats oder – bei kirchlichen Trägern – der Mitarbeitervertretung. Das ist keine Prüfungssituation, sondern eine Zuständigkeitsfrage: Über die Eingruppierung entscheidet die Personalabteilung, über den Dienstplan die Bereichsleitung.

Rechnen Sie mit einem kurzen Verfahren. In vielen Häusern liegt zwischen Bewerbung und Zusage weniger als eine Woche. Das ist angenehm und hat einen Nachteil: Es bleibt wenig Zeit, sich das Haus anzusehen. Genau dafür ist der Hospitationstag da, und Sie sollten auf ihm bestehen.

Was vorher geklärt sein sollte

Der Träger und die Tarifbindung. Kommunal, kirchlich, freigemeinnützig, privat? Gilt der TVöD-P, der TV-L, eine kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinie, ein Haustarifvertrag – oder gar nichts? Diese eine Angabe erklärt den größten Teil der Unterschiede zwischen zwei Angeboten. Sie steht selten in der Anzeige und wird am Telefon immer beantwortet.

Der Bereich. Fachabteilung, Versorgungsschwerpunkt, Zahl der Betten oder Plätze, Pflegesystem. Sehen Sie sich vorher an, was das Haus versorgt: Der Qualitätsbericht eines Krankenhauses und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen einer Pflegeeinrichtung sind öffentlich.

Die Rolle. Übernehmen Sie eine vorhandene Stelle, eine neu geschaffene oder eine, die seit einem halben Jahr unbesetzt ist? Sollen Sie Schichtleitung übernehmen, Praxisanleitung, Bezugspflege? Und ab wann?

Die eigenen Angaben. Sie werden nach Größenordnungen gefragt: Wie viele Bewohner haben Sie im Spätdienst versorgt, wie war die Besetzung im Nachtdienst, welche Verfahren haben Sie verantwortet. Wer bei der eigenen Vergangenheit ins Schätzen kommt, wirkt unsicherer, als er ist.

Der Hospitationstag

Ein Tag im Bereich, meist ein Frühdienst, gelegentlich ein ganzer Dienst über alle Schichten verteilt. Er ist kein Test, den man bestehen muss – er ist ein Blick in den Alltag, den keine Anzeige beschreibt.

Vier Dinge klären Sie vorher:

  • Ist der Tag vergütet? Ein reiner Schnuppertag, an dem Sie zusehen und nicht mitarbeiten, ist kein Arbeitsverhältnis und wird üblicherweise nicht bezahlt. Sobald Sie in die Besetzung eingeplant werden und tatsächlich arbeiten, sieht das anders aus. Klären Sie das vorher, und lassen Sie sich nicht als Kraft einplanen, solange Sie nicht eingestellt sind.
  • Sind Sie versichert? Fragen Sie ausdrücklich nach dem Unfallversicherungsschutz für den Tag. Das Haus muss das wissen und beantworten können.
  • Was gilt für die Verschwiegenheit? Sie werden Gesundheitsdaten sehen. Üblich ist eine kurze Verschwiegenheitserklärung; unterschreiben Sie sie und halten Sie sich daran, auch danach.
  • Was brauchen Sie mit? Dienstkleidung oder Kasack, festes Schuhwerk, den Nachweis der Masernimmunität nach § 20 Abs. 8 IfSG. Er wird für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ohnehin verlangt und häufig schon am Hospitationstag sehen wollen.

Worauf Sie an diesem Tag achten

Das ist der eigentliche Wert des Formats. Achten Sie nicht darauf, ob man Sie nett findet – achten Sie auf das Haus.

  • Die Übergabe. Wie lange dauert sie, wird sie strukturiert geführt, kommt jede Kollegin zu Wort? Eine Übergabe im Vorbeigehen sagt mehr über die Besetzung als jede Zahl.
  • Die tatsächliche Besetzung. Zählen Sie nach. Fragen Sie, wie oft der Dienst so besetzt ist wie heute und wie er besetzt wäre, wenn jemand krank wird.
  • Der Umgang mit Bewohnern und Patienten. Werden Menschen angesprochen, bevor sie berührt werden? Wird Zeit für ein Gespräch gefunden oder nur für die Verrichtung?
  • Die Hilfsmittel. Gibt es genug Lifter, Rollstühle, Matratzen, Verbandmaterial? Steht die Technik im Zimmer oder im Keller? Der Materialschrank ist ein ehrlicher Indikator.
  • Die Pausen. Werden sie genommen? Und wo?
  • Der Ton. Wie wird über Angehörige gesprochen, wenn sie nicht dabei sind? Wie über Auszubildende? Wie über die letzte Kollegin, die gegangen ist?
  • Der Dienstplan an der Wand. Wie viele Dienste sind mit Bleistift eingetragen, wie viele Tauschvermerke stehen darin, wie weit reicht er in die Zukunft?
  • Die Praxisanleitung. Wenn Auszubildende da sind: Hat die Praxisanleiterin an diesem Tag Zeit für sie, oder ist sie in der Besetzung eingeplant?

Sprechen Sie am Ende des Tages mit zwei Kolleginnen oder Kollegen aus dem Team, ohne Leitung daneben. Eine einzige Frage genügt: „Was würden Sie hier ändern, wenn Sie könnten?"

Die Fragen, die kommen

„Warum wollen Sie wechseln?" In Richtung Zukunft antworten. Kritik am bisherigen Arbeitgeber ist zulässig, aber sie sollte knapp und sachlich bleiben. Wer ausführlich über die alte Leitung klagt, wird als jemand gelesen, der über die neue auch klagen wird.

„Wie gehen Sie mit hoher Belastung um?" Hier wird nach einer Methode gefragt, nicht nach Härte. Eine brauchbare Antwort beschreibt, was Sie konkret tun: priorisieren, delegieren, um Unterstützung bitten, eine Überlastungsanzeige schreiben, wenn es nötig ist. Der letzte Punkt ist kein Tabu, sondern ein Zeichen fachlicher Verantwortung.

„Wie war Ihr letzter Nachtdienst besetzt?" Eine Frage nach dem Setting, keine Fangfrage. Antworten Sie in Zahlen.

„Wie reagieren Sie, wenn eine ärztliche Anordnung aus Ihrer Sicht nicht stimmt?" Die häufigste fachliche Frage. Erwartet wird: nachfragen, die Anordnung nicht stillschweigend ausführen, im Zweifel dokumentieren und eskalieren. Wer sagt, er führe alles aus, was angeordnet wird, hat die Frage falsch beantwortet.

„Was tun Sie nach einem Fehler?" Erwartet wird ein Ablauf und keine Beteuerung: sofort melden, den Schaden begrenzen, dokumentieren, an der Auswertung mitwirken. Ein Haus, das ein Fehlermeldesystem hat und danach fragt, ist ein gutes Zeichen.

„Springen Sie auch mal aus dem Frei ein?" Eine ehrliche Frage, die eine ehrliche Antwort verdient. Sagen Sie, unter welchen Bedingungen Sie es tun und unter welchen nicht. Wer hier alles zusagt, bekommt alles.

Manche Häuser stellen zusätzlich eine kurze fachliche Aufgabe: eine Fallbesprechung, eine Berechnung einer Infusionsrate oder Dosierung, ein Notfallszenario. Das ist zulässig und sagt nichts über das Vertrauen in Sie – es ist bei vielen Trägern schlicht Teil des Verfahrens.

Fragen, die nicht gestellt werden dürfen

Nicht alles, was gefragt wird, muss beantwortet werden. Fragen ohne sachlichen Bezug zur Tätigkeit sind unzulässig; das folgt aus dem Persönlichkeitsrecht und aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dazu gehören in der Regel Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Parteizugehörigkeit und Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Zwei Grenzfälle kommen in der Pflege häufiger vor als anderswo:

Die Frage nach dem Gesundheitszustand. Sie ist nur zulässig, soweit sie sich auf die konkrete Eignung für die Tätigkeit bezieht – etwa auf eine Einschränkung, die das Heben unmöglich macht, oder auf eine Erkrankung, die eine Gefährdung der Versorgten bedeutet. Eine allgemeine Frage nach Vorerkrankungen ist es nicht. Davon zu unterscheiden ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV, die für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung vorgeschrieben ist; sie findet beim Betriebsarzt statt, und der teilt dem Arbeitgeber keine Diagnosen mit.

Die Frage nach der Konfession. Bei kirchlichen Trägern kann sie im Einzelfall eine zulässige Anforderung sein (§ 9 AGG). Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesarbeitsgerichts nur dann, wenn die Religionszugehörigkeit für die konkrete Tätigkeit eine wesentliche und gerechtfertigte berufliche Anforderung ist – für die Pflege am Bett ist das regelmäßig nicht der Fall.

Auf eine unzulässige Frage müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten.

Dieser Abschnitt ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ihre eigenen Fragen

„Nein, alles klar" ist die schwächste mögliche Antwort. Bereiten Sie sechs Fragen vor und stellen Sie die, die offen sind:

  • Wie ist die Besetzung im Früh-, Spät- und Nachtdienst – und wie oft wird sie tatsächlich erreicht?
  • Was ist das Ausfallkonzept? Gibt es einen Springerpool, und wie wird er vergütet?
  • Wie viele Tage im Voraus steht der Dienstplan, und wie oft wird er nachträglich geändert?
  • Gibt es Wunschdienste, feste Wochenendrhythmen, geteilte Dienste?
  • Wie wird die Ruhezeit von elf Stunden eingehalten – und wie oft wird sie auf zehn verkürzt?
  • Wie sieht das Einarbeitungskonzept aus, und ab wann sind Nachtdienste vorgesehen?
  • In welche Entgeltgruppe und welche Stufe werde ich eingruppiert, und wie wird meine Vorerfahrung angerechnet?
  • Wie viele Fortbildungstage stehen mir im Jahr zu, und wer trägt die Kosten?
  • Wie viele Stellen sind im Bereich derzeit offen, und wie lange schon?

Die letzten drei gelten manchmal als unhöflich. Sie sind es nicht: Sie betreffen Ihr Einkommen, Ihre Qualifikation und die Frage, ob Sie in ein Team oder in eine Lücke kommen. Was hinter der Eingruppierung steckt, steht in Gehalt verhandeln in der Pflege; was zu den Zuschlägen gehört, in Zulagen und Zuschläge in der Pflege.

Form und Nachbereitung

Kleiden Sie sich für das Gespräch ordentlich, aber nicht steifer als das Haus. Für die Hospitation gilt, was der Bereich vorgibt. Nehmen Sie Ihre Unterlagen ausgedruckt mit, einschließlich der Erlaubnisurkunde und der Nachweise über Fachweiterbildungen; was hineingehört, steht in Der Lebenslauf in der Pflege.

Fragen Sie am Schluss nach dem weiteren Ablauf und einem Zeitrahmen. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben – mit Entgeltgruppe, Stufe, Beschäftigungsumfang, Eintrittstermin und den Zusagen zur Einarbeitung. Eine mündliche Zusage zur Stufenzuordnung ist beim ersten Abrechnungslauf nichts wert.

Und wenn Sie nach dem Hospitationstag absagen: Sagen Sie ab. Ein Tag, der Ihnen gezeigt hat, dass es nicht passt, hat genau das geleistet, wofür er da war. Die nächste Anzeige steht in der Trefferliste; wie Sie sich darauf bewerben, in Das Anschreiben auf eine Pflegestelle.

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