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Gesundheits- & Krankenpflege

Krankenschwester / Pflegefachkraft

Pflegefachkräfte versorgen kranke Menschen im Krankenhaus, im Pflegeheim oder in der ambulanten Pflege: Grundpflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe, Dokumentation. Der Abschluss ist eine dreijährige Fachausbildung, heute Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

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Gehalt

Was man als Krankenschwester / Pflegefachkraft verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.900 € 3.300 € 3.700 € 39.600 €
Mit Berufserfahrung 3.300 € 3.700 € 4.200 € 44.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.700 € 4.200 € 5.000 € 50.400 €

Angegeben ist das Grundentgelt ohne Zuschläge. Im TVöD-P liegt der Einstieg in der Regel in P7, mit Fachweiterbildung oder besonderer Verantwortung in P8 bis P12; Universitätskliniken zahlen nach TV-L, kirchliche Häuser nach AVR Caritas oder AVR Diakonie auf ähnlichem Niveau, private Träger mit Haustarif teils deutlich darunter. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste sowie Wechselschichtzulagen bringen bei regelmäßigem Schichtdienst üblicherweise 200 bis 600 Euro monatlich dazu, teilweise steuerfrei nach § 3b EStG; bei tariflicher Bezahlung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Stufe - die Anerkennung von Vorerfahrung macht mehrere hundert Euro im Monat aus.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Pflegefachkraft?

Der Arbeitstag folgt der Schicht. Im Frühdienst auf einer Station beginnt er mit der Übergabe vom Nachtdienst, danach Grundpflege und Mobilisation, Vitalzeichen, Medikamente stellen und verabreichen, Infusionen anhängen, Verbände wechseln, Blut abnehmen, Zugänge und Katheter versorgen, Visite begleiten und die Anordnungen umsetzen. Dazwischen Angehörigengespräche, Aufnahmen, Entlassungen, Transporte in die Funktionsdiagnostik und durchgehend Dokumentation. Die Pflegeplanung, die Einschätzung des Pflegebedarfs und die Beurteilung der Pflegequalität sind nach § 4 PflBG Vorbehaltsaufgaben und dürfen nur von Pflegefachkräften erledigt werden - das ist der harte rechtliche Unterschied zur Pflegehilfskraft.

Wo gearbeitet wird, prägt den Beruf stärker als die Berufsbezeichnung. Auf einer chirurgischen Station dominieren Wundversorgung und postoperative Überwachung, in der Inneren die Medikation und chronisch kranke, oft alte Patienten, in der Intensivpflege Beatmung, Katecholamine und Monitoring bei zwei Patienten pro Kraft, im Pflegeheim die Begleitung über Jahre, im ambulanten Dienst die Tour mit dem Auto und die Arbeit allein in fremden Wohnungen.

Wie wird man Pflegefachkraft?

Über die dreijährige generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz, die 2020 die früheren Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege zusammengeführt hat. Der Abschluss heißt Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und gilt EU-weit. Im dritten Jahr ist eine Vertiefung möglich, wahlweise auch ein gesonderter Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege. Wer vor 2020 fertig geworden ist, behält die alte Bezeichnung - Krankenschwester und Krankenpfleger sind weiterhin gültige Titel, keine veralteten. Voraussetzung ist in der Regel der mittlere Schulabschluss; mit Hauptschulabschluss geht es über eine abgeschlossene Helferausbildung. Ein Quereinstieg ohne Examen ist nur als Pflegehilfskraft möglich, die Ausbildung selbst lässt sich aber in Teilzeit und mit Anrechnung von Vorqualifikationen absolvieren. Daneben gibt es das primärqualifizierende Pflegestudium.

Was der Beruf verlangt

Schichtdienst mit Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, im Krankenhaus fast immer, im Heim ebenso, im ambulanten Dienst als geteilter Dienst mit Rufbereitschaft. Freie Wochenenden sind planbar, aber selten zusammenhängend. Körperlich belasten Heben, Umlagern und Stehen; Rückenbeschwerden sind der häufigste Grund für Fehlzeiten. Dazu kommt die Belastung durch Personalmangel: Einsprünge aus dem Frei, dünn besetzte Nachtdienste, Aufgaben, die liegen bleiben, und das Bewusstsein, dass die eigene Arbeit unter Zeitdruck nicht so gut war, wie sie hätte sein können. Sterben, Aggression und Ekel gehören zum Alltag. Wer schlecht abgrenzt oder auf verlässliche Feierabende angewiesen ist, hält den Beruf auf Dauer schwer durch - die Abbruch- und Ausstiegsquoten sind hoch.

Aussichten

Die Nachfrage ist bundesweit größer als das Angebot und bleibt es. Wer examiniert ist, findet Arbeit, kann Träger und Fachbereich wählen und hat bei Bewerbungen eine ungewöhnlich starke Position. Weiterentwicklung führt über Fachweiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege, Onkologie, Psychiatrie, OP-Dienst oder Nephrologie, über die Praxisanleitung, über Hygiene- oder Wundexpertise, in die Leitung eines Bereichs oder in ein Studium in Pflegemanagement, Pflegepädagogik oder Advanced Practice Nursing. Auch der Wechsel in Beratung, Case Management, MD-Prüfdienst oder Medizinprodukteberatung ist ein üblicher Weg aus der Schicht heraus.

Aufgaben

  • Grund- und Behandlungspflege im Schichtdienst
  • Medikamente stellen, verabreichen und dokumentieren
  • Injektionen, Blutentnahmen, Infusionen und Zugangsversorgung
  • Verbandwechsel und Wundversorgung
  • Vitalzeichen und Monitoring überwachen, Verschlechterungen erkennen
  • Pflegeprozess planen, steuern und in der Dokumentation abbilden
  • Visiten begleiten und ärztliche Anordnungen umsetzen
  • Patienten und Angehörige anleiten und beraten

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beziehungsweise ein früherer Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Bereitschaft zu Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
  • Körperliche Belastbarkeit für Heben, Umlagern und langes Stehen
  • Sorgfalt bei Medikation und Dokumentation, auch unter Zeitdruck
  • Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2, bei ausländischen Abschlüssen zusätzlich die Anerkennung
  • Impf- und Immunitätsnachweise nach Infektionsschutzgesetz, je nach Einsatzort ein erweitertes Führungszeugnis

Wo man arbeitet

  • Akutkrankenhaus, allgemeine und Fachstationen
  • Intensivstation, Notaufnahme, OP- und Funktionsbereiche
  • Pflegeheim und Kurzzeitpflege
  • Ambulanter Pflegedienst
  • Rehabilitationsklinik
  • Wohngruppen und Intensivpflege zu Hause

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann an einer Pflegeschule mit praktischen Einsätzen in Klinik, Langzeitpflege, ambulantem Dienst, Pädiatrie und Psychiatrie. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung und der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; im dritten Jahr ist eine Vertiefung oder ein gesonderter Abschluss in Kinderkrankenpflege oder Altenpflege wählbar. Alternativ führt ein drei- bis vierjähriges primärqualifizierendes Pflegestudium zum gleichen Berufszugang.

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