Ein Lebenslauf für eine Pflegestelle wird von jemandem gelesen, der wissen muss, ob Sie am Montag eine Schicht übernehmen könnten. Die Pflegedienstleitung sucht deshalb nicht nach Stationen im Lebenslauf, sondern nach Settings: Welche Art von Einrichtung, welcher Fachbereich, welche Verfahren, welche Verantwortung, wie lange. Ein Lebenslauf, der nur Arbeitgeber und Berufsbezeichnung aufzählt, beantwortet keine dieser Fragen – und macht ein Telefonat nötig, das andere Bewerbungen nicht brauchen.
Das ist der eine große Unterschied zu Lebensläufen in anderen Feldern. Der zweite: Nicht jede Angabe darf gemacht werden. Beides lässt sich lösen.
Der Aufbau
Antichronologisch, die aktuellste Station oben, innerhalb jedes Blocks. Bei Berufserfahrenen steht die Berufserfahrung vor der Ausbildung, bei Einsteigern umgekehrt.
Was hineingehört:
- Kopf: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse aus Vor- und Nachname. Für die ambulante Pflege zusätzlich die Fahrerlaubnisklasse B, weil sie Einstellungsvoraussetzung ist.
- Berufsbezeichnung und Erlaubnis: Die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 PflBG mit Datum und ausstellender Behörde. Bei einem im Ausland erworbenen Abschluss der Stand der Anerkennung – Gleichwertigkeitsbescheid, Anpassungslehrgang, Kenntnisprüfung – und das nachgewiesene Sprachniveau.
- Berufserfahrung: Zeitraum in Monat/Jahr, Berufsbezeichnung, Arbeitgeber mit Art der Einrichtung und ungefährer Größe, Ort. Darunter drei bis fünf Zeilen zu Bereich, Größenordnung und Verantwortung.
- Ausbildung: Zeitraum, Abschluss, Schule und Träger der praktischen Ausbildung, gegebenenfalls der Vertiefungseinsatz.
- Fach- und Zusatzqualifikationen: ein eigener Block, siehe unten. Diese Angaben entscheiden über die Einladung und gehören nicht ans Ende.
- Fortbildungen der letzten Jahre, in Auswahl, mit Jahr und Stundenumfang.
- Sprachen mit Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Die Art der Einrichtung zu nennen ist in der Pflege wichtiger als anderswo. „Pflegefachkraft bei der Sankt-Anna-gGmbH" sagt nichts; „Pflegefachkraft, Sankt-Anna-gGmbH – stationäre Pflegeeinrichtung mit 96 Plätzen, drei Wohnbereiche" ordnet die Station in zwei Sekunden ein.
Die vier Angaben, die zählen
Für jede Station gehören vier Angaben in die Beschreibung. Nicht alle sind überall vorhanden – aber jede, die fehlt, sollte bewusst fehlen.
Das Setting. Krankenhaus mit Versorgungsstufe und Fachabteilung, Universitätsklinikum, Rehabilitationsklinik, stationäre Pflegeeinrichtung, Tagespflege, ambulanter Dienst, Intensivpflege-Wohngemeinschaft, Arztpraxis, Hospiz. Das ist die Angabe, aus der die lesende Person ableitet, ob Ihre Erfahrung zur ausgeschriebenen Stelle passt.
Die Größenordnung. Zahl der Betten oder Pflegeplätze, Zahl der Patienten oder Bewohner je Dienst, übliche Besetzung in Früh-, Spät- und Nachtdienst, bei ambulanten Diensten Zahl der Einsätze je Tour und Länge der Tour, bei Leitungsstellen die Zahl der unterstellten Mitarbeitenden. Diese Zahlen sind keine Betriebsgeheimnisse und sie sagen mehr als jedes Adjektiv.
Die Verfahren und die Verantwortung. Was Sie tatsächlich gemacht haben: Beatmung und Weaning, Tracheostomapflege, Dialyse, Portversorgung, enterale und parenterale Ernährung, Wundmanagement nach Expertenstandard, Zytostatikagabe, Palliativversorgung, Assistenz bei Eingriffen, Notfallmanagement. Dazu die Rolle: Schichtleitung, Bezugspflege, Praxisanleitung, Vertretung der Wohnbereichsleitung, Mitwirkung an MD-Prüfungen und Qualitätszirkeln.
Die Dauer. Wie lange Sie eine Verantwortung getragen haben. Vier Jahre auf derselben Station sind eine andere Aussage als vier Stationen in vier Jahren.
Die Qualifikationen als eigener Block
Das ist der Teil, der in der Pflege am häufigsten zu weit unten steht. Führen Sie ihn mit Jahr, Stundenumfang und Anbieter, weil sich die Anforderungen von Land zu Land unterscheiden und der Umfang die Aussage trägt:
- Fachweiterbildungen: Intensivpflege und Anästhesie, Notfallpflege, Onkologie, Psychiatrie, Nephrologie, Operationsdienst, Hygiene – zweijährige Weiterbildungen nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder nach Landesrecht.
- Praxisanleitung: die berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden nach der PflAPrV, dazu die jährliche Fortbildung von 24 Stunden. Wer sie hat, ist für ausbildende Häuser besonders interessant, weil mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit geplant angeleitet werden müssen.
- Leitungsqualifikation: die Weiterbildung für leitende Funktionen mit mindestens 460 Stunden, die § 71 Abs. 3 SGB XI für die verantwortliche Pflegefachkraft verlangt, oder ein Studium im Pflegemanagement.
- Zusatzqualifikationen mit eigenem Gewicht: Wundexperte, Palliative Care als 160-Stunden-Basiskurs, Hygienebeauftragte in der Pflege, Case Management, gerontopsychiatrische Fachkraft, Kinaesthetics, Basale Stimulation, Bobath, Beatmungsfachkraft.
- Pflichtnachweise, sofern vorhanden: Masernimmunität nach § 20 Abs. 8 IfSG, erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG bei Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen, aktuelles Reanimationstraining.
Was Sie nennen dürfen und was nicht
Alles, was einzelne Patienten oder Bewohner erkennbar macht, gehört nicht in eine Bewerbung – auch nicht als Beispiel, auch nicht anonymisiert, wenn die Anonymisierung durch Station und Zeitraum wieder aufhebbar wäre. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt für Angehörige der Pflegeberufe und endet nicht mit dem Arbeitsverhältnis; Gesundheitsdaten stehen zusätzlich unter dem besonderen Schutz der Datenschutz-Grundverordnung.
Vier Wege, konkret zu bleiben, ohne etwas preiszugeben:
- Struktur statt Fall. „Versorgung von zwölf beatmeten Patienten in einem Zwei-Schicht-System" statt einer Falldarstellung.
- Verfahren statt Diagnose. „Wundmanagement bei chronischen Wunden nach dem Expertenstandard" statt der Beschreibung eines Verlaufs.
- Zahl statt Name. Bettenzahl, Platzzahl, Zahl der Einsätze je Tour – keine Namen, keine Adressen, keine Orte einzelner Touren.
- Aufgabe statt Ergebnis. Wo Zahlen nicht gehen, beschreiben Sie die Schnittstelle: Wer hat angeordnet, wer hat entschieden, wofür waren Sie allein zuständig.
Und die Grundregel, die jede andere schlägt: Nennen Sie keine Angabe, die Sie nicht belegen können. Im Gespräch wird nachgefragt, und zwar von jemandem, der den Alltag dieser Bereiche kennt.
Wenn es keine Berufserfahrung gibt
Berufsanfänger und Quereinsteiger haben diese Angaben nicht. Das ist kein Ausschlussgrund, es verlangt nur eine andere Sprache.
Wer die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gerade abgeschlossen hat, listet die praktischen Einsätze einzeln auf: Orientierungseinsatz, die Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege, der pädiatrische und der psychiatrische Einsatz, der Vertiefungseinsatz. Jeder mit Einrichtung, Bereich und Dauer. Das ist ein vollständiges Bild von drei Jahren Praxis und wird von jeder Pflegedienstleitung so gelesen.
Wer aus einem anderen Beruf kommt, übersetzt in messbare Beschreibungen: Zahl der täglich betreuten Menschen, Schichtsystem, Zahl der eingearbeiteten Kolleginnen und Kollegen, Verantwortung für Abläufe oder Material, Dokumentationspflichten. Mehr dazu in Der Quereinstieg in die Pflege.
Lücken
Eine Lücke ist eine Zeit ohne Eintrag, nicht eine Zeit ohne Beschäftigung. Tragen Sie ein, was war: Elternzeit, Pflege eigener Angehöriger, Weiterbildung, gesundheitsbedingte Unterbrechung, Arbeitsuche, Auslandsaufenthalt. Ein Halbsatz genügt; eine ausführliche Begründung macht aus einer Nebensache ein Thema.
Drei Punkte kommen in der Pflege häufiger vor und sollten nicht verschwiegen werden:
- Kurze Stationen. Drei Monate in einem Haus, dessen Besetzung nicht dem entsprach, was zugesagt war, sind erklärbar – und sie sind besser erklärt als verschwiegen. Der Satz „Die zugesagte Einarbeitung fand nicht statt" ist sachlich und wird verstanden.
- Zeitarbeit. Sie gehört in den Lebenslauf wie jede andere Station: mit dem Personaldienstleister als Arbeitgeber und den Einsatzbereichen darunter. Wer über drei Jahre in sieben Einrichtungen gearbeitet hat, hat eine Breite gesehen, die andere nicht haben – und sollte das so darstellen. Was den Unterschied zur Festanstellung ausmacht, steht in Zeitarbeit oder Festanstellung.
- Ein Ausstieg aus dem Beruf und die Rückkehr. Er ist in der Pflege verbreitet und kein Makel. Nennen Sie die Zeit und schreiben Sie dazu, was Sie zur Auffrischung getan haben oder erwarten.
Verschweigen ist die schlechteste Lösung: Eine falsche Angabe kann eine Kündigung oder die Anfechtung des Arbeitsvertrags nach sich ziehen, eine erklärte Lücke nicht.
Anpassen, und zwar wirklich
Aus demselben Lebenslauf entstehen zwei verschiedene Bewerbungen. Für eine Intensivstation stellen Sie Überwachung, Beatmung und Notfallmanagement nach vorn; für eine stationäre Pflegeeinrichtung Bezugspflege, Demenzbegleitung, Pflegeprozess und Angehörigenarbeit; für einen ambulanten Dienst Selbständigkeit, Tourenplanung, Fahrerlaubnis und die Fähigkeit, allein zu entscheiden; für eine Leitungsstelle die Weiterbildung, die Dienstplanung und die Zahl der Mitarbeitenden.
Das kostet zehn Minuten je Bewerbung und ist der wirksamste Einzelschritt, den Sie unternehmen können.
Länge, Form, Datei
Eine Seite beim Einstieg, zwei mit mehrjähriger Erfahrung. Drei nur bei langer Laufbahn, und dann mit einem straffen Anfang. Weit zurückliegende Stationen dürfen zusammengefasst werden.
Als Datei ein PDF, zusammen mit den übrigen Unterlagen in einem Dokument, wenn nichts anderes verlangt ist. Achten Sie darauf, dass der Text durchsuchbar ist: Große Träger lesen Bewerbungen mit einem Bewerbermanagementsystem ein, und ein eingescanntes Bild ist für ein solches System leer.
Ein Foto ist verbreitet, aber nicht vorgeschrieben und darf ohne sachlichen Grund nicht verlangt werden. Angaben zu Familienstand, Kindern und Gesundheitszustand gehören nicht hinein.
Die häufigsten Fehler
- Kein Setting. Der Fehler, der in der Pflege am meisten kostet: Arbeitgeber genannt, Art der Einrichtung nicht.
- Qualifikationen zu weit unten. Fachweiterbildung und Praxisanleitung entscheiden über die Einladung und stehen auf Seite zwei.
- Fallbeispiele. Siehe oben – sie verletzen die Schweigepflicht und werden als fachlicher Fehler gelesen.
- Berufsbezeichnung statt Aufgabe. „Pflegefachkraft" sagt weniger als drei Zeilen über Bereich, Besetzung und Verantwortung.
- Kein Bezug zwischen Lebenslauf und Anschreiben. Was im Anschreiben behauptet wird, muss im Lebenslauf wiederzufinden sein.
- Formulierungen aus dem Zeugnis. Zeugnissprache liest sich im Lebenslauf falsch; was sie bedeutet, steht in Das Arbeitszeugnis in der Pflege lesen.
Vor dem Absenden
Lesen Sie den Lebenslauf einmal als jemand, der Sie nicht kennt und dreißig Sekunden Zeit hat. Wenn danach nicht klar ist, in welchen Settings Sie gearbeitet haben, in welcher Größenordnung und mit welcher Verantwortung, ist er noch nicht fertig.
Und prüfen Sie die Ausschreibung darauf, ob jede ausdrücklich verlangte Angabe vorhanden ist – Erlaubnisurkunde, Fachweiterbildung, Fahrerlaubnis, Bereitschaft zum Schichtdienst, Eintrittstermin. Das ist der Teil der Vorauswahl, den Sie vollständig in der Hand haben. Welche Stellen in Frage kommen, steht in der Trefferliste.
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