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Karriere

Der Quereinstieg in die Pflege

Die Pflege sucht Personal wie kaum ein anderes Feld – aber nicht jede Tätigkeit steht ohne Abschluss offen. Wo die Trennlinie verläuft, welche Wege es gibt und was aus anderen Berufen zählt.

9 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Die Pflege ist einer der wenigen Bereiche des Arbeitsmarktes, in dem ein Wechsel aus einem völlig anderen Beruf regelmäßig gelingt. Der Bedarf ist groß, die Einstiegswege sind ausgebaut, und Häuser bilden aus eigenem Interesse aus.

Das gilt aber nicht für die Pflege insgesamt. Anders als in den meisten Feldern verläuft hier eine harte gesetzliche Linie mitten durch den Beruf, und wer sie kennt, spart sich Bewerbungen, die von vornherein nicht durchkommen.

Die Linie, die alles ordnet

Wer die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann führen will, braucht dafür eine Erlaubnis. Das steht in § 1 des Pflegeberufegesetzes, und die Erlaubnis setzt eine abgeschlossene Ausbildung und die bestandene staatliche Prüfung voraus. Ohne sie darf niemand sich so nennen – auch nicht mit zwanzig Jahren Erfahrung.

Daran hängt mehr als ein Titel. § 4 PflBG behält bestimmte Tätigkeiten den Pflegefachkräften vor: die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse und Evaluation der Pflegequalität. Diese Aufgaben dürfen nicht an Hilfskräfte übertragen werden.

Der Quereinstieg in die Pflege besteht deshalb aus zwei verschiedenen Fragen: Welche Tätigkeit kann ich sofort ausüben – und auf welchem Weg komme ich zur Erlaubnis, wenn ich sie will.

Die Tätigkeiten, die sofort offenstehen

Pflegehilfskraft. Der häufigste Einstieg. In vielen Einrichtungen wird ohne einschlägigen Abschluss eingestellt und intern angelernt; die Aufgaben liegen in der Grundpflege, der Unterstützung bei Mobilität, Ernährung und Körperpflege und in der Zuarbeit für die Fachkraft. Die Vergütung richtet sich mindestens nach der Pflegemindestlohnverordnung, die eigene Mindestentgelte für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte festlegt und außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub enthält. Wo ein Tarifvertrag gilt, liegt die Vergütung darüber. Ein Basiskurs von wenigen Wochen erhöht die Einstufung spürbar – fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben. Welche Stellen in der Pflegehilfe gerade ausgeschrieben sind, sehen Sie in der Trefferliste.

Betreuungskraft nach § 43b SGB XI. Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Pflegeeinrichtungen: Gespräche, Spaziergänge, Gedächtnisübungen, Begleitung bei Mahlzeiten, Beschäftigung für Menschen mit Demenz. Keine Grundpflege, keine Behandlungspflege. Die Qualifikation richtet sich nach den Richtlinien nach § 53c SGB XI und besteht aus einem Orientierungspraktikum, einem Basiskurs von 160 Stunden und einem anschließenden Betreuungspraktikum. Der Kurs ist in wenigen Monaten zu schaffen und wird häufig gefördert. Für viele ist das der ehrlichste Weg, herauszufinden, ob die Arbeit zu ihnen passt; die offenen Stellen als Betreuungskraft stehen ebenfalls in der Trefferliste.

Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft, Service, Fahrdienst. In stationären Einrichtungen und bei ambulanten Diensten gibt es Stellen, die keinen Pflegeabschluss verlangen und trotzdem im Alltag der Bewohner stattfinden. Sie sind schlechter bezahlt als Pflegetätigkeiten und ein realistischer Weg, ein Haus von innen kennenzulernen.

Assistenz in der außerklinischen Intensivpflege. In Intensivpflege-Wohngemeinschaften und in der Versorgung zu Hause arbeiten neben Fachkräften auch angelernte Assistenzkräfte. Die Anforderungen unterscheiden sich stark nach Anbieter und Bundesland; prüfen Sie besonders sorgfältig, welche Tätigkeiten Ihnen übertragen werden sollen und ob dafür eine Fachkraft verantwortlich ist.

Die Tätigkeiten, die nicht offenstehen

Pflegefachkraft. Siehe oben: Berufsbezeichnung und vorbehaltene Tätigkeiten setzen die Erlaubnis nach § 1 PflBG voraus. Kein Vorstellungsgespräch ändert daran etwas.

Hebamme. Der Zugang läuft seit der Reform des Hebammengesetzes über ein duales Studium; die Berufsbezeichnung ist geschützt.

Notfallsanitäterin, Operationstechnische und Anästhesietechnische Assistenz. Eigene Berufsgesetze, eigene Ausbildungen, eigene staatliche Prüfungen. Ein Seiteneinstieg ohne Ausbildung ist nicht vorgesehen.

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie. Ebenfalls reglementiert, mit Ausbildung oder Studium nach den jeweiligen Berufsgesetzen.

Medizinische Fachangestellte. Eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Berufsbezeichnung ist an den Abschluss gebunden; als Praxisassistenz ohne Abschluss werden Menschen eingestellt, aber nicht als MFA bezahlt. Für Erwachsene mit langer einschlägiger Berufserfahrung kommt hier – anders als in der Pflege – die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Ausbildungsverhältnis nach § 45 Abs. 2 BBiG in Betracht; die zuständige Ärztekammer entscheidet darüber.

Die generalistische Ausbildung

Der Weg zur Erlaubnis führt über die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Sie hat 2020 die drei früheren Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege abgelöst.

Was Sie darüber wissen sollten:

  • Dauer: drei Jahre in Vollzeit, in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Die Teilzeitvariante ist der Grund, warum die Ausbildung auch mit Kindern möglich ist – sie wird aber nicht überall angeboten.
  • Vergütung: Die Ausbildung ist vergütet, und Schulgeld darf nicht erhoben werden. Das ist der wichtigste Unterschied zu vielen anderen Ausbildungen im Gesundheitswesen.
  • Aufbau: Theorie an einer Pflegeschule, Praxis bei einem Träger der praktischen Ausbildung, dazu Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie in der Pädiatrie und der Psychiatrie. Mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit müssen nach der PflAPrV geplant und strukturiert angeleitet werden.
  • Abschluss: in der Regel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Nach zwei Dritteln der Ausbildung kann stattdessen ein gesonderter Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege gewählt werden; die generalistische Bezeichnung ist die europaweit anerkannte.
  • Zugang: in der Regel ein mittlerer Schulabschluss, oder ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer Helferausbildung in der Pflege.

Daneben gibt es die hochschulische Pflegeausbildung: ein primärqualifizierendes Studium, das mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und einem akademischen Grad endet. Es dauert mindestens drei Jahre und wird seit einer Gesetzesänderung ebenfalls vergütet.

Nachqualifizierung: der Weg für Erfahrene

Wer schon als Pflegehilfskraft oder Betreuungskraft arbeitet, steht vor einer anderen Frage als jemand, der ganz neu anfängt. Die wichtigste Auskunft vorweg: Eine Abkürzung über eine Externenprüfung kennt das Pflegeberufegesetz nicht. Langjährige Erfahrung allein führt nicht zur Erlaubnis.

Was es gibt, ist die Verkürzung der Ausbildung. Das Pflegeberufegesetz sieht die Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen vor; eine abgeschlossene Helferausbildung oder eine einschlägige andere Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzen. Wie weit, entscheidet die zuständige Behörde des Landes im Einzelfall – fragen Sie dort und nicht bei der Schule, und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben, bevor Sie kündigen.

Für die Ebene darunter kommt Bewegung ins Recht: Der Bund hat eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, die die bisher von Land zu Land unterschiedlichen Helferausbildungen ablösen soll. Bis sie in Kraft ist, gilt das Recht Ihres Bundeslandes, und die Ausbildungen dauern dort ein bis zwei Jahre. Wer heute eine Helferausbildung beginnt, sollte fragen, wie sie später angerechnet wird.

Was gefördert wird

Rechnen Sie hier nicht mit Erfahrungswerten, sondern fragen Sie nach – die Förderlandschaft ist ungewöhnlich dicht, und fast niemand schöpft sie aus.

  • Bildungsgutschein und Weiterbildungsförderung nach dem SGB III. Für Umschulungen und Qualifizierungen zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter; die Förderung ist eine Ermessensentscheidung und muss vor Beginn beantragt werden.
  • Die Förderung des dritten Ausbildungsjahres. Umschulungen werden von der Arbeitsverwaltung häufig nur verkürzt gefördert. In der Pflege ist die Förderung auch des dritten Jahres möglich – sie muss aber ausdrücklich beantragt und bewilligt werden. Sprechen Sie diesen Punkt im Beratungsgespräch von sich aus an.
  • Aufstiegsfortbildungen – etwa zur Leitung eines Pflegebereichs – können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden.
  • Der Träger selbst. Viele Häuser übernehmen Kurskosten und stellen frei. Das ist verhandelbar und gehört schriftlich in den Vertrag, mit Kostenübernahme, Freistellung und einer Bindungsdauer, die Sie kennen sollten.

Was aus anderen Berufen anrechenbar ist

Der häufigste Fehler einer Quereinsteigerbewerbung ist, den bisherigen Beruf zu entschuldigen. Er ist das Einzige, was Sie von allen anderen unterscheidet – nur muss er übersetzt werden.

Anrechenbar ist alles, was Verantwortung für Menschen, Arbeit im Takt oder Erklärungsarbeit enthielt:

  • Handwerk, Industrie und Technik. Wer im Dreischichtbetrieb gearbeitet hat, weiß, was Nachtarbeit mit einem Leben macht – und das ist der häufigste Grund, aus dem eine Besetzung in der Pflege im ersten Jahr scheitert. Ein Industriemechaniker mit zwanzig Jahren Schicht bringt eine Erfahrung mit, die im Bewerbungsverfahren ein Argument ist und kein Bruch.
  • Erziehung und Betreuung. Kindertagesstätte, Schulbegleitung, Behindertenhilfe: Beziehungsarbeit, Beobachtung, Dokumentation, Elterngespräche. Der kürzeste Weg führt von hier in die Behindertenhilfe, die Kinderkrankenpflege und die Betreuung.
  • Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel. Arbeit am Wochenende, Umgang mit Beschwerden, Freundlichkeit unter Zeitdruck, Hygienevorschriften. Ziel: Betreuung, Service in Pflegeeinrichtungen, Pflegehilfe.
  • Rettungsdienst, Feuerwehr, Bundeswehr, Polizei. Notfallroutine, Belastbarkeit, klare Übergaben, Umgang mit Menschen in Ausnahmesituationen. Ziel: Notaufnahme und Rettungsdienst, Intensivpflege, ambulante Intensivversorgung.
  • Verwaltung und Sachbearbeitung. Dokumentationsdisziplin, Fristen, Umgang mit Abrechnungen. Ziel: Pflegeeinrichtungen mit Verwaltungsanteil, Pflegeberatung, Case Management – meist erst nach einer Qualifikation.
  • Angehörigenpflege. Wer über Jahre einen Angehörigen versorgt hat, kennt Grundpflege, Hilfsmittel, Pflegegrade und den Umgang mit Ämtern. Das ist keine Berufserfahrung, aber es ist ein belastbarer Hinweis darauf, dass jemand weiß, worauf er sich einlässt. Nennen Sie es.

Nicht anrechenbar ist die bloße Behauptung, man könne gut mit Menschen. Das schreibt jeder.

Wie sich das im Lebenslauf darstellen lässt

Übersetzen Sie Ihre bisherigen Aufgaben in Angaben, die eine Pflegedienstleitung einordnen kann: Zahl der täglich betreuten Menschen, Schichtsystem und Wochenendanteil, Dokumentationspflichten, Verantwortung für Abläufe, Zahl der eingearbeiteten Kolleginnen und Kollegen.

Zwei Regeln dabei: keine Angabe, die Sie nicht belegen können, und keine, die Menschen aus Ihrem bisherigen Beruf erkennbar macht. Wie sich Erfahrung ohne Berufsjahre in der Pflege darstellen lässt, steht in Der Lebenslauf in der Pflege.

Warum Sie wechseln, gehört ins Anschreiben – in einem Satz, in Richtung Zukunft formuliert, ohne Abrechnung mit dem alten Betrieb.

Was der Einstieg kostet

Rechnen Sie vor der Zusage drei Dinge durch, und zwar schriftlich.

Den Einkommensknick. Eine Ausbildungsvergütung ist niedriger als ein Facharbeiterlohn, und auch als Pflegehilfskraft verdienen Sie zunächst weniger als in einem eingearbeiteten Beruf. Dagegen steht, dass Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge in der Pflege einen erheblichen Teil des Monatsbruttos ausmachen und steuerlich begünstigt sind; was das ausmacht, steht in Zulagen und Zuschläge in der Pflege.

Die Belastung. Schichtdienst, Wochenenden, körperliche Arbeit, Sterben. Das ist kein Grund abzuraten, aber es ist der Grund, warum ein Hospitationstag oder ein Praktikum vor der Entscheidung mehr wert ist als jede Recherche.

Den Rückweg. Was passiert, wenn es nicht passt? Ein Beruf, in den Sie zurückkönnen, macht die Entscheidung leichter – und die ersten Monate ruhiger.

Der erste Einsatzort zählt anders

Nehmen Sie den Einstieg dort, wo eingearbeitet wird, auch wenn er nicht der bestbezahlte ist. Die ersten zwölf Monate sind die eigentliche Qualifikation. Ein Haus mit Praxisanleitern, einem schriftlichen Einarbeitungskonzept und einer Besetzung, die es erlaubt, jemanden mitlaufen zu lassen, ist mehr wert als zweihundert Euro mehr im Monat.

Achten Sie im Vertrag auf die Regelungen zur Probezeit und auf zugesagte Qualifizierungen: Basiskurs, Betreuungskraftqualifikation, Ausbildungsplatz. Sie gehören schriftlich vereinbart, mit Zeitraum, Kostenübernahme und Freistellung.

Und sehen Sie sich vorher an, wie das Zielfeld tatsächlich aussieht. Jeder Pflegebereich hat auf diesem Portal eine eigene Seite mit Aufgaben, Einstiegswegen und den Fragen, die vor einer Bewerbung zu klären sind. Welche Stellen es gerade gibt, steht in der Trefferliste.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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