Pflegefachkraft Examinierte
Examinierte Pflegefachkräfte versorgen kranke, verletzte und pflegebedürftige Menschen eigenverantwortlich – von der Grundpflege über Behandlungspflege bis zur Pflegeplanung. Der Abschluss nach dreijähriger Ausbildung berechtigt zu den Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG.
9 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Pflegefachkraft Examinierte verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.900 € | 3.300 € | 3.700 € | 39.600 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.300 € | 3.700 € | 4.200 € | 44.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.700 € | 4.200 € | 5.000 € | 50.400 € |
Angegeben ist das Grundentgelt ohne Zuschläge. Entscheidend ist der Träger: Häuser nach TVöD-P (Einstieg meist P7, mit Fachweiterbildung P9 bis P12), TV-L an Unikliniken sowie AVR Caritas und AVR Diakonie liegen spürbar über vielen privaten Haustarifen. Bei tariflicher Vergütung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Stufe – die Anerkennung von Vorerfahrung macht schnell mehrere hundert Euro im Monat aus. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Wechselschichtzulagen erhöhen das reale Monatseinkommen bei regelmäßigem Nachtdienst üblicherweise um etwa 200 bis 600 Euro, teilweise steuerfrei nach § 3b EStG.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Pflegefachkraft?
Die examinierte Pflegefachkraft trägt die pflegerische Verantwortung für eine Gruppe von Patientinnen und Patienten oder Bewohnern. Im Frühdienst auf einer Normalstation heißt das: Übergabe entgegennehmen, Vitalzeichen kontrollieren, Grundpflege übernehmen oder an Hilfskräfte delegieren, Medikamente nach ärztlicher Anordnung stellen und verabreichen, Infusionen anhängen, Verbände wechseln, Wunden beurteilen, Blut abnehmen, Zugänge legen, die Visite begleiten und Anordnungen umsetzen. Dazu kommt die Dokumentation, die keinen Randposten darstellt, sondern über den Dienst verteilt einen erheblichen Zeitanteil bindet.
Drei Aufgaben sind nach § 4 Pflegeberufegesetz der Fachkraft vorbehalten und dürfen nicht delegiert werden: die Erhebung des Pflegebedarfs, die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse und Bewertung der Pflegequalität. Das unterscheidet die Fachkraft rechtlich und wirtschaftlich von jeder Helferqualifikation.
Der Einsatzort prägt den Beruf stärker als die Bezeichnung vermuten lässt. Auf der Intensivstation dominieren Beatmung, Monitoring und Kreislauftherapie bei zwei bis drei Patienten, im Pflegeheim betreut eine Fachkraft in der Nacht nicht selten mehrere Wohnbereiche, im ambulanten Dienst wird allein im Auto gefahren und allein am Bett entschieden. In der Notaufnahme gilt Ersteinschätzung nach Triagesystem, im OP läuft Instrumentieren und Springerdienst.
Wie wird man Pflegefachkraft?
Seit 2020 gilt die generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Sie dauert drei Jahre, verbindet Theorie an einer Pflegeschule mit Praxiseinsätzen in Klinik, Langzeitpflege, ambulantem Dienst, Pädiatrie und Psychiatrie und endet mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Im dritten Jahr kann eine Vertiefung in Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gewählt und mit dem entsprechenden gesonderten Abschluss beendet werden. Wer vor 2020 abgeschlossen hat, behält seine Berufsbezeichnung und ist ihr gleichgestellt. Voraussetzung ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss; mit Hauptschulabschluss geht es über eine abgeschlossene Helferausbildung. Daneben gibt es primärqualifizierende Bachelorstudiengänge, die zur gleichen Berufszulassung führen. Wer bereits als Pflegehelfer arbeitet, kann sich einjährige Vorerfahrung teilweise anrechnen lassen. Abschlüsse aus dem Ausland benötigen ein Anerkennungsverfahren, häufig mit Kenntnisprüfung und Sprachnachweis B2.
Was der Beruf verlangt
Schichtdienst ist die Regel: Früh, Spät, Nacht, Wochenende, Feiertag. Wechselnde Dienstpläne, Einspringen aus dem Frei und geteilte Dienste in der ambulanten Pflege belasten das Privatleben dauerhaft. Körperlich fordern Umlagern, Mobilisieren und langes Stehen den Rücken, auch mit Hilfsmitteln. Dazu kommt die psychische Seite: Sterben, Aggression bei Demenz oder Delir, Angehörigengespräche unter Zeitdruck. Der Personalmangel ist real und wirkt sich unmittelbar aus – zu wenige Kräfte pro Schicht, verschobene Pausen, das Gefühl, nicht so pflegen zu können, wie es fachlich richtig wäre. Die Fluktuation in den ersten fünf Berufsjahren ist hoch, ein großer Teil arbeitet in Teilzeit, um den Dienstplan überhaupt durchzuhalten.
Aussichten
Die Nachfrage übersteigt das Angebot in allen Bundesländern und allen Settings; eine Stelle findet sich praktisch überall und meist kurzfristig. Das verschafft eine Verhandlungsposition, die viele nicht nutzen. Entwicklungswege führen über Fachweiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege, Onkologie, Psychiatrie, Nephrologie oder OP-Dienst, über die Praxisanleitung, über Hygiene- und Wundmanagement bis zur Stations-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung. Berufsbegleitende Studiengänge in Pflegemanagement, Pflegepädagogik oder Advanced Practice Nursing öffnen Wege aus dem Schichtdienst.
Aufgaben
- Pflegebedarf erheben und den Pflegeprozess planen und steuern
- Grund- und Behandlungspflege durchführen, Wunden versorgen, Verbände wechseln
- Medikamente stellen, verabreichen und Wirkung überwachen
- Infusionen, Injektionen, Blutentnahmen und Zugänge nach Anordnung
- Vitalzeichen und Monitoring überwachen, Notfälle erkennen und einleiten
- Visite begleiten, ärztliche Anordnungen umsetzen und rückmelden
- Pflegedokumentation führen und Übergaben strukturieren
- Angehörige beraten, Auszubildende und Hilfskräfte anleiten
Voraussetzungen
- Abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann oder gleichgestellter Abschluss (Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege)
- Berufserlaubnis nach PflBG, bei ausländischen Abschlüssen staatliche Anerkennung
- Bereitschaft zu Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
- Körperliche Belastbarkeit für Heben, Mobilisieren und langes Stehen
- Sicherer Umgang mit Medikamenten, Rechenkompetenz für Dosierungen
- Deutschkenntnisse mindestens B2 für Dokumentation und Kommunikation
- Impf- und Immunitätsnachweise, in vielen Häusern erweitertes Führungszeugnis
Wo man arbeitet
- Akutkliniken und Fachkliniken (Normalstation, Intensiv, Notaufnahme, OP)
- Stationäre Pflegeeinrichtungen
- Ambulante Pflegedienste
- Rehabilitationskliniken
- Wohngruppen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Arztpraxen, MVZ und Dialysezentren
Der Weg in den Beruf
Der übliche Weg ist die dreijährige generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz mit theoretischem Unterricht an einer Pflegeschule und Praxiseinsätzen in Akutpflege, Langzeitpflege, ambulanter Pflege, Pädiatrie und Psychiatrie. Sie endet mit der staatlichen Prüfung und dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann; im dritten Jahr ist eine Vertiefung mit gesondertem Abschluss in Kinderkrankenpflege oder Altenpflege möglich. Alternativ führt ein primärqualifizierendes Pflegestudium von sechs bis acht Semestern zur selben Berufszulassung.
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