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Gesundheits- & Krankenpflege

Pflegefachkraft Medizinproduktebeauftragte

Pflegefachkräfte mit der Zusatzaufgabe Medizinproduktebeauftragte sorgen dafür, dass Beatmungsgeräte, Infusionspumpen, Lifter und Blutzuckermessgeräte sicher und rechtskonform betrieben werden. Sie verbinden Arbeit am Bett mit Prüffristen, Einweisungen und Meldewesen nach Medizinprodukterecht.

7 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Pflegefachkraft Medizinproduktebeauftragte verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.200 € 3.500 € 3.800 € 42.000 €
Mit Berufserfahrung 3.600 € 3.950 € 4.400 € 47.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.100 € 4.500 € 5.100 € 54.000 €

Bezahlt wird in der Regel nach dem Pflegetarif des Trägers - TVöD-P (meist P 8 bis P 9, mit Leitungsanteil höher), TV-L an Universitätskliniken, AVR Caritas oder AVR Diakonie bei kirchlichen Häusern; die Beauftragtenfunktion selbst schlägt sich häufig nur in einer Funktionszulage von etwa 50 bis 200 Euro nieder, bei privaten Trägern mit Haustarif teils gar nicht. Entscheidend ist weniger der Betrag als die Stufenzuordnung, also die Anerkennung der Vorerfahrung; Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste fallen nur für den verbleibenden Stationsanteil an und liegen dann bei etwa 100 bis 400 Euro monatlich, bei vollständiger Freistellung entfallen sie.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Medizinproduktebeauftragte im Pflegebereich?

Medizinproduktebeauftragte sind examinierte Pflegefachkräfte, die neben oder anstelle der Arbeit auf Station die Verantwortung für die aktiven Medizinprodukte einer Einrichtung übernehmen. Sie führen das Bestandsverzeichnis und die Medizinproduktebücher, überwachen die Fristen für sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen, koordinieren Termine mit Medizintechnik und Herstellern und sperren Geräte, deren Prüfung abgelaufen ist. Sie weisen neue Mitarbeitende in Perfusoren, Infusomaten, Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Betten, Lifter und Blutzuckermessgeräte ein, dokumentieren diese Einweisungen namentlich und halten die Nachweise für Aufsicht und Zertifizierung vor. Kommt es zu einem Vorkommnis - ein Pumpenalarm bleibt aus, ein Akku versagt, eine Sonde bricht -, nehmen sie das Gerät aus dem Betrieb, sichern den Zustand, schreiben die interne Meldung und bereiten die Meldung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor. Dazu kommen Beschaffungsstellungnahmen, Aufbereitungsfragen, Hygieneabstimmung und die Mitarbeit in Arbeitsgruppen zu Arbeitssicherheit und Risikomanagement. In den meisten Häusern ist die Funktion an eine Teilfreistellung gekoppelt: ein oder zwei Tage in der Woche für die Beauftragtenaufgaben, der Rest im Dienstplan der Station.

Wie wird man Medizinproduktebeauftragte?

Grundlage ist die dreijährige Fachausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz oder ein früherer Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Ohne diese Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist die Aufgabe nicht zu besetzen, da sie fachliche Beurteilung von Behandlungspflege voraussetzt. Darauf setzt eine Fortbildung zur Medizinproduktebeauftragten oder zur Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf, üblicherweise zwei bis fünf Tage bei Trägerakademien, TÜV, Herstellern oder Fachverbänden, mit Prüfung und Zertifikat. Wer zusätzlich Geräteeinweisungen selbst durchführen will, braucht für die jeweiligen Produktgruppen die Schulung durch den Hersteller und wird dort als eingewiesene Person mit Multiplikatorfunktion benannt. Häuser erwarten in der Regel mehrere Jahre Berufserfahrung, oft aus Intensivpflege, Anästhesie, OP oder Dialyse, weil dort die gerätedichteste Praxis liegt. Ein echter Quereinstieg ohne Pflegeexamen führt allenfalls in die Medizintechnik, nicht in diese Funktion.

Was der Beruf verlangt

Die Aufgabe ist Verwaltungsarbeit mit Haftungsgewicht. Wer Prüffristen übersieht oder Einweisungen nicht belegen kann, produziert Feststellungen bei Begehungen und im Schadensfall persönliche Verantwortung. Das verlangt Genauigkeit über Monate hinweg, Sicherheit im Umgang mit Medizinproduktedurchführungsgesetz, Betreiberverordnung und EU-Verordnung 2017/745, dazu solide Arbeit mit Tabellen, Datenbanken und CAFM-Systemen. Unbeliebt macht die Funktion, dass sie Kollegen zu Schulungen verpflichten und Geräte aus dem Betrieb nehmen muss, während die Station sie braucht. Solange ein Anteil im Dienst auf Station bleibt, bleiben auch Schichtdienst, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit und die körperliche Belastung der Pflege bestehen. Die Beauftragtenzeit wird in der Praxis oft von Personalausfällen gefressen und muss verteidigt werden.

Aussichten

Jede Einrichtung, die aktive Medizinprodukte betreibt, muss die Aufgabe besetzen, Krankenhäuser zusätzlich eine Beauftragte für Medizinproduktesicherheit benennen. Der Bedarf besteht damit in Kliniken, Heimen, ambulanten Intensivdiensten und Praxen gleichermaßen und wächst mit der Gerätedichte in der außerklinischen Versorgung. Aus der Funktion führen Wege in Qualitäts- und Risikomanagement, Hygienefachkraft, Medizincontrolling, Praxisanleitung oder in Vertrieb und Anwendungsberatung bei Herstellern von Medizintechnik.

Aufgaben

  • Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebücher führen und aktuell halten
  • Fristen für sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen überwachen
  • Einweisungen in Geräte durchführen und namentlich dokumentieren
  • Defekte Geräte sperren, kennzeichnen und Reparaturen mit der Medizintechnik abstimmen
  • Vorkommnisse erfassen, intern melden und Meldungen an das BfArM vorbereiten
  • Bei Beschaffung, Aufbereitung und Hygienefragen fachlich Stellung nehmen
  • Begehungen, Audits und Zertifizierungen vorbereiten und begleiten
  • Anteilig weiter im Stationsdienst mit Grund- und Behandlungspflege arbeiten

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Zertifizierte Fortbildung zur Medizinproduktebeauftragten oder zur Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
  • Mehrjährige Berufserfahrung, häufig aus Intensivpflege, Anästhesie, OP oder Dialyse
  • Sicherer Umgang mit MPDG, MPBetreibV und EU-Verordnung 2017/745
  • Genauigkeit in der Dokumentation und Routine mit EDV, Tabellen und Gerätedatenbanken
  • Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Stationen und Leitungen
  • Belastbarkeit für Schichtdienst, soweit ein Stationsanteil bestehen bleibt

Wo man arbeitet

  • Akutkliniken und Universitätskliniken
  • Intensiv- und Anästhesieabteilungen, OP-Bereiche
  • Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen
  • Ambulante Intensiv- und Beatmungsdienste
  • Dialysezentren und größere Facharztpraxen
  • Medizintechnikhersteller und Aufbereitungsdienstleister

Der Weg in den Beruf

Zunächst die dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, alternativ ein anerkannter Vorgängerabschluss in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Darauf folgt nach einigen Jahren Praxis eine Fortbildung zur Medizinproduktebeauftragten von zwei bis fünf Tagen mit Prüfung und Zertifikat, ergänzt um herstellerbezogene Multiplikatorenschulungen. Die Benennung erfolgt schriftlich durch den Betreiber und wird durch regelmäßige Auffrischungen aufrechterhalten.

Offene Stellen als Pflegefachkraft Medizinproduktebeauftragte

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