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Pflegehilfe & Betreuung

Pflegehelfer

Pflegehelfer unterstützen Pflegefachkräfte bei der Grundpflege, Betreuung und Versorgung von Menschen, die sich nicht selbst helfen können. Der Zugang ist auch ohne Ausbildung möglich, die Tätigkeit ist auf pflegerische Hilfsaufgaben beschränkt.

12 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Pflegehelfer verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.100 € 2.400 € 2.700 € 28.800 €
Mit Berufserfahrung 2.350 € 2.650 € 3.000 € 31.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.500 € 2.850 € 3.300 € 34.200 €

Entscheidend sind Tarifbindung und Qualifikationsstufe: Nach TVöD-P liegen ungelernte Hilfskräfte etwa in P 5, staatlich anerkannte Helfer mit einjähriger Ausbildung in P 6 bis P 7, ähnlich bei AVR Caritas und AVR Diakonie; private Träger mit Haustarif zahlen oft mehrere hundert Euro darunter, dürfen aber seit 2022 in der Altenpflege nicht mehr unter Tarifniveau bleiben. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Wechselschichtzulagen kommen hinzu und machen bei regelmäßigen Nachtdiensten häufig 200 bis 400 Euro brutto im Monat aus, teilweise steuerfrei nach § 3b EStG. Verhandelt wird bei Tarifvergütung nicht der Betrag, sondern die Stufe – die Anerkennung von Vorerfahrung ist der wichtigste Punkt im Einstellungsgespräch.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Pflegehelfer?

Pflegehelfer übernehmen die körpernahe Grundpflege: Sie unterstützen beim Waschen, Duschen und Anziehen, beim Aufstehen und Hinlegen, beim Gang zur Toilette und beim Essen. Sie wechseln Inkontinenzmaterial, betten Bewohner um, reichen Getränke, messen Blutdruck, Puls und Temperatur, richten Betten und begleiten zu Untersuchungen oder in den Speisesaal. Dazu kommen Beobachtungsaufgaben: Veränderungen der Haut, des Verhaltens, der Nahrungsaufnahme werden an die Pflegefachkraft gemeldet und in der Dokumentation vermerkt.

Die Behandlungspflege bleibt Pflegefachkräften vorbehalten. Wundversorgung, Injektionen, das Stellen von Medikamenten und die Pflegeplanung gehören nach § 4 Pflegeberufegesetz nicht zum Aufgabenbereich von Hilfskräften. In der Praxis übertragen Fachkräfte einzelne einfache Tätigkeiten, etwa das Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder die Medikamentengabe aus vorbereiteten Dosetten, wenn Einweisung und interne Regelung das vorsehen.

Der Alltag unterscheidet sich stark nach Einsatzort. Im Pflegeheim betreut ein Pflegehelfer im Frühdienst häufig eine Gruppe von Bewohnern über Wochen und Jahre hinweg. Auf einer Krankenhausstation wechseln die Patienten schnell, das Tempo ist höher, die Beziehungen sind kurz. Im ambulanten Dienst fährt man eine Tour und arbeitet allein in fremden Wohnungen, meist ohne Kollegen in Rufweite.

Wie wird man Pflegehelfer?

Es gibt zwei Wege. Der eine führt über eine landesrechtlich geregelte Helferausbildung, die je nach Bundesland ein Jahr, teils zwei Jahre dauert und mit einer staatlichen Prüfung endet – die Bezeichnungen reichen von Pflegefachassistenz über Krankenpflegehilfe bis Altenpflegehilfe. Der andere Weg ist der direkte Einstieg als Pflegehilfskraft ohne Ausbildung, oft nach einem Basiskurs von wenigen Wochen und Einarbeitung im Haus. Beides ist rechtlich Pflegehilfe, aber ein staatlich anerkannter Helferabschluss bringt bessere Eingruppierung und ist Voraussetzung für Verkürzungen in der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

Quereinsteiger sind in diesem Beruf die Regel. Vorausgesetzt wird meist ein Hauptschulabschluss, ausreichendes Deutsch für Dokumentation und Übergabe sowie ein Führungszeugnis, im ambulanten Dienst zusätzlich der Führerschein.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist körperlich schwer. Umlagern, Transfers, Arbeiten in gebeugter Haltung – der Rücken trägt die Hauptlast, und Hilfsmittel sind nicht überall vorhanden oder werden aus Zeitmangel nicht geholt. Gearbeitet wird im Schichtdienst mit Früh-, Spät- und häufig Nachtdiensten, an Wochenenden und Feiertagen. Einspringen aus dem Frei kommt vor.

Dazu kommt Zeitdruck: Personalschlüssel im Pflegeheim sind knapp, im Frühdienst müssen viele Bewohner in kurzer Zeit versorgt werden. Belastend ist auch der Umgang mit Ausscheidungen, Gerüchen, Demenz, Aggression und Sterben. Und die Position selbst ist nicht immer angenehm – Pflegehelfer stehen in der Hierarchie unten, ihre Beobachtungen werden nicht überall gehört.

Aussichten

Stellen gibt es überall und dauerhaft, besonders in der Altenpflege und im ambulanten Bereich. Wer bleiben will, kann sich in Richtung Betreuungskraft nach § 43b SGB XI, Alltagsbegleitung, Demenzbetreuung oder Praxisanleitung nach Zusatzqualifikation entwickeln. Der wirtschaftlich entscheidende Schritt ist jedoch die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann: Sie öffnet die Vorbehaltsaufgaben, deutlich höhere Entgeltgruppen und alle weiteren Fachweiterbildungen. Vielen Trägern ist das bewusst, sie fördern den Wechsel und übernehmen die Ausbildung in Teilzeit.

Aufgaben

  • Unterstützung bei Körperpflege, Duschen und Ankleiden
  • Hilfe beim Essen und Trinken, Anreichen von Mahlzeiten
  • Wechsel von Inkontinenzmaterial und Positionierung im Bett
  • Transfers, Mobilisation und Begleitung zu Untersuchungen
  • Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur und Gewicht
  • Beobachtung von Haut, Verhalten und Nahrungsaufnahme, Meldung an die Fachkraft
  • Eintragungen in die Pflegedokumentation
  • Betten machen, Zimmer richten, Pflegehilfsmittel aufbereiten

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss für die einjährige Helferausbildung, für den ungelernten Einstieg oft kein Abschluss nötig
  • Deutschkenntnisse für Übergabe und Dokumentation, in der Regel mindestens B1
  • körperliche Belastbarkeit für Heben, Umlagern und Stehen über die ganze Schicht
  • Bereitschaft zu Früh-, Spät-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
  • erweitertes Führungszeugnis und meist Nachweis über Masernimmunität
  • Führerschein Klasse B für die Arbeit im ambulanten Dienst

Wo man arbeitet

  • Pflegeheime und stationäre Altenhilfe
  • Akutkliniken und Rehakliniken
  • ambulante Pflegedienste
  • Wohngruppen und betreutes Wohnen
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Tages- und Kurzzeitpflege

Der Weg in den Beruf

Üblich ist eine landesrechtlich geregelte Helferausbildung – Pflegefachassistenz, Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe – von ein bis zwei Jahren mit staatlicher Prüfung. Möglich ist auch der direkte Einstieg als Pflegehilfskraft ohne Abschluss nach einem Basiskurs und Einarbeitung im Betrieb. Ein anerkannter Helferabschluss kann die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann verkürzen.

Offene Stellen als Pflegehelfer

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