Pflegehilfskraft
Pflegehilfskräfte unterstützen bei der Grundpflege, beim Essen, beim Waschen und bei der Mobilisation. Der Einstieg ist ohne Ausbildung möglich, viele absolvieren später eine ein- oder zweijährige Helferausbildung.
11 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Pflegehilfskraft verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.350 € | 2.650 € | 2.900 € | 31.800 € | |
| Mit Berufserfahrung | 2.550 € | 2.850 € | 3.150 € | 34.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 2.700 € | 3.050 € | 3.450 € | 36.600 € |
Untergrenze ist der Pflegemindestlohn, der für ungelernte Hilfskräfte und für qualifizierte Kräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung getrennt festgelegt ist; kommunale Häuser zahlen nach TVöD-P, meist P 5 bis P 7, kirchliche nach AVR Caritas oder AVR Diakonie, private Träger häufig nach Haustarif und deutlich darunter. Die Werte sind Grundentgelte ohne Zuschläge - Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Wechselschichtzulagen bringen je nach Dienstplan etwa 150 bis 400 Euro monatlich hinzu, davon ein Teil nach § 3b EStG steuerfrei. Bei tariflicher Vergütung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Stufe: Wird Vorerfahrung anerkannt, macht das mehrere hundert Euro im Monat aus.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Pflegehilfskraft?
Pflegehilfskräfte übernehmen die körpernahe Grundpflege: Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzmaterial, Betten machen und beziehen. Sie lagern immobile Menschen um, mobilisieren sie an die Bettkante, in den Rollstuhl oder auf den Flur, reichen Essen und Getränke an und dokumentieren Trinkmengen. Dazu kommen Vitalzeichenkontrollen, das Richten von Betten und Zimmern, Hauswirtschaftliches und im Pflegeheim häufig Betreuungsangebote wie Vorlesen, Spaziergänge oder Sitzgymnastik.
Die Abgrenzung zur Pflegefachkraft ist rechtlich klar: Die Steuerung des Pflegeprozesses, die Pflegeplanung und die Beurteilung der Pflegequalität sind nach § 4 PflBG Vorbehaltsaufgaben und dürfen nicht delegiert werden. Behandlungspflege wie Verbandwechsel, Injektionen oder das Stellen von Medikamenten führt eine Hilfskraft nur, wenn überhaupt, nach ausdrücklicher Delegation und Einweisung durch die Fachkraft aus. In der Praxis ist die Grenze je nach Haus unterschiedlich weit gezogen, was für Hilfskräfte ein reales Haftungsthema ist.
Wie wird man Pflegehilfskraft?
Der Einstieg ist ohne formale Ausbildung möglich. Viele Träger stellen an- und ungelernte Kräfte ein und schulen intern, verlangt werden meist ein Gesundheitszeugnis nach dem Infektionsschutzgesetz, ein Impfnachweis gegen Masern und ausreichende Deutschkenntnisse für Dokumentation und Übergabe. Wer bleiben will, absolviert die landesrechtlich geregelte Helferausbildung: ein Jahr zur Pflegefachassistenz beziehungsweise Pflegeassistenz, in einigen Ländern zwei Jahre. Dieser Abschluss verbessert Eingruppierung und Aufgabenspektrum deutlich und wird auf die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann teilweise angerechnet. Quereinstieg ist der Normalfall und keine Ausnahme; Erfahrung aus Betreuung, Hauswirtschaft oder Angehörigenpflege wird anerkannt.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeit ist körperlich schwer. Heben, Umlagern und Stützen belasten den Rücken, auch mit Hilfsmitteln. Gearbeitet wird im Schichtdienst mit Früh-, Spät- und häufig Nachtdiensten, an Wochenenden und Feiertagen; im ambulanten Dienst kommen geteilte Dienste und Fahrzeiten hinzu. Der Zeitdruck ist hoch, weil auf eine Hilfskraft im Frühdienst eines Pflegeheims oft ein Dutzend und mehr Bewohner kommen. Belastend sind außerdem Ausscheidungen, Gerüche, Aggression bei Demenz, Sterben und Tod. Die Fluktuation in diesem Segment ist hoch, Einspringen aus dem Frei kommt vor. Wer nur die Grundpflege macht und nicht mitentscheidet, empfindet die Rolle mitunter als eng.
Aussichten
Die Nachfrage ist bundesweit hoch und in Pflegeheimen und ambulanten Diensten praktisch unbegrenzt; eine Stelle findet sich in nahezu jeder Region kurzfristig. Der wichtigste Entwicklungsschritt ist die formale Qualifikation: erst die ein- oder zweijährige Helferausbildung, danach die dreijährige Fachausbildung, die auch ohne mittleren Schulabschluss über die Helferausbildung erreichbar ist. Wer diesen Weg nicht geht, bleibt in der Eingruppierung begrenzt. Spezialisierungen sind möglich als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI, in der Alltagsbegleitung, in der Demenzbetreuung oder in der Behindertenhilfe.
Aufgaben
- Grundpflege: Waschen, Duschen, Mund- und Hautpflege, An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Toilettengang und Wechsel von Inkontinenzmaterial
- Umlagern, Mobilisieren und Begleiten beim Gehen
- Essen und Trinken anreichen, Trink- und Essprotokolle führen
- Vitalzeichen messen und Beobachtungen an die Fachkraft weitergeben
- Betten machen, Zimmer richten, hauswirtschaftliche Aufgaben
- Betreuungsangebote wie Spaziergänge, Vorlesen, Beschäftigung
- Dokumentation der übernommenen Tätigkeiten
Voraussetzungen
- Kein Ausbildungsabschluss zwingend erforderlich, ein- oder zweijährige Helferausbildung von Vorteil
- Gesundheitszeugnis nach Infektionsschutzgesetz und Masernimpfnachweis
- Körperliche Belastbarkeit, insbesondere ein stabiler Rücken
- Deutschkenntnisse für Übergabe und Dokumentation, etwa auf B1-Niveau
- Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
- Führerschein für die Arbeit im ambulanten Dienst
Wo man arbeitet
- Pflegeheim und Kurzzeitpflege
- Ambulanter Pflegedienst
- Akutklinik und Rehaklinik
- Wohngruppe und Einrichtung der Behindertenhilfe
- Tagespflege
Der Weg in den Beruf
Der Einstieg ist als angelernte Kraft ohne Abschluss möglich, mit interner Einarbeitung und Pflichtschulungen. Wer sich qualifizieren will, absolviert die landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegefachassistenz oder Pflegehelferin, die je nach Bundesland ein oder zwei Jahre dauert und mit staatlicher Prüfung endet. Dieser Abschluss ist zugleich Zugangsvoraussetzung für die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann und wird darauf teilweise angerechnet.
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