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Pflegehilfe & Betreuung

Alltagsbegleitung / Betreuungskraft

Betreuungskräfte begleiten pflegebedürftige Menschen im Alltag: Sie beschäftigen, aktivieren und hören zu, übernehmen aber keine Grund- oder Behandlungspflege. Der Zugang läuft über eine Qualifizierung nach § 43b SGB XI, nicht über eine Pflegeausbildung.

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Gehalt

Was man als Alltagsbegleitung / Betreuungskraft verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.100 € 2.350 € 2.650 € 28.200 €
Mit Berufserfahrung 2.350 € 2.600 € 2.950 € 31.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.550 € 2.850 € 3.300 € 34.200 €

Angegeben ist das Grundentgelt bei Vollzeit ohne Zuschläge; da überwiegend Teilzeit gearbeitet wird, liegt das tatsächliche Monatsentgelt oft deutlich darunter. Der größte Unterschied kommt vom Träger: Nach TVöD-P werden Betreuungskräfte meist in Entgeltgruppe 3 bis 4 eingruppiert, kirchliche Häuser zahlen nach AVR Caritas oder AVR Diakonie ähnlich, private Träger mit Haustarif häufig einige hundert Euro weniger. Zuschläge fallen geringer aus als in der Pflege, weil kaum Nachtdienste anfallen - realistisch sind Sonntags- und Feiertagszuschläge von etwa fünf bis zehn Prozent des Monatsentgelts. Bei tariflicher Bezahlung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Anerkennung von Vorerfahrung für die Stufe.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Betreuungskraft?

Alltagsbegleitung setzt dort an, wo die Pflege aus Zeitmangel aufhört. Betreuungskräfte spielen Karten, lesen Zeitung vor, backen mit einer Kleingruppe, gehen mit Bewohnern in den Garten, begleiten zum Friseur oder zum Gottesdienst, führen Erinnerungsarbeit mit alten Fotos und Musik, sitzen bei einem Menschen mit fortgeschrittener Demenz, der unruhig ist. Ein Teil der Arbeit ist Einzelbetreuung, ein Teil Gruppenangebot, beides wird geplant und dokumentiert, weil die Leistung nach § 43b SGB XI von der Pflegekasse finanziert wird und nachweispflichtig ist.

Was nicht dazugehört, ist klar geregelt: keine Medikamentengabe, kein Verbandwechsel, keine Grundpflege, kein Transfer ohne Anleitung. Betreuungskräfte sind keine Pflegehilfskräfte und dürfen nicht als solche eingesetzt werden - in der Praxis wird diese Grenze bei Personalausfall trotzdem regelmäßig ausgetestet, und wer sie halten will, muss sie selbst benennen.

Wie wird man Betreuungskraft?

Es gibt keine Ausbildung im Sinne einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung. Vorgeschrieben ist eine Qualifizierung nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu § 43b, § 53c SGB XI: ein Orientierungspraktikum, ein Basiskurs von 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Dazu kommen jährliche Pflichtfortbildungen von mindestens 16 Stunden. Die Kurse dauern je nach Anbieter zwei bis fünf Monate, oft in Teilzeit, und werden häufig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert.

Der Weg ist damit der niedrigschwelligste im gesamten Pflegebereich und ein klassischer Quereinstieg, auch spät im Berufsleben. Wer eine Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, eine einjährige Pflegehelferausbildung, eine heilerziehungspflegerische oder erzieherische Qualifikation hat, benötigt den Basiskurs in Teilen nicht.

Was der Beruf verlangt

Die körperliche Belastung ist geringer als in der Pflege, die psychische nicht. Betreuungskräfte arbeiten überwiegend mit Menschen mit Demenz, erleben Aggression, Rückzug, Verwirrtheit und Sterben und bauen über Monate Beziehungen auf, die dann enden. Wer schlecht abgrenzt, nimmt das mit nach Hause.

Gearbeitet wird meist im Tagdienst, weil Betreuung dann stattfindet, wenn Bewohner ansprechbar sind. Nachtdienste sind unüblich, Wochenend- und Feiertagsdienste dagegen normal, oft im Rhythmus jedes zweite Wochenende. Teilzeit ist der Regelfall, viele Stellen liegen bei 20 bis 30 Stunden. Schwer fällt vielen die Stellung im Team: Die Anerkennung durch Pflegekräfte ist nicht selbstverständlich, und wenn auf der Station Personal fehlt, gilt Betreuung als das, was zuerst ausfällt.

Aussichten

Die Nachfrage ist stabil und hoch. Pflegeheime müssen Betreuungsangebote vorhalten, um sie abrechnen zu können, und der Betreuungsschlüssel wurde über die Jahre verbessert. Offene Stellen finden sich in fast jeder Region, auch für Bewerber ohne einschlägige Vorgeschichte.

Die Entwicklungswege führen aus dem Beruf heraus: Aufbaukurse in gerontopsychiatrischer Betreuung, Alltagsbegleitung nach dem Konzept der Betreuungsassistenz mit Leitungsanteil oder der Wechsel in die einjährige Pflegehelferausbildung. Wer dauerhaft mehr verdienen will, kommt an der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nicht vorbei; die Qualifizierung wird dort teilweise angerechnet.

Aufgaben

  • Einzelbetreuung von Bewohnern mit Demenz am Bett oder im Zimmer
  • Gruppenangebote wie Gedächtnistraining, Singen, Backen oder Bewegungsspiele
  • Spaziergänge und Begleitung zu Terminen, Friseur oder Veranstaltungen
  • Biografiearbeit und Erinnerungspflege mit Fotos, Musik und Alltagsgegenständen
  • Unterstützung beim Essen und Trinken im Rahmen der Betreuung
  • Dokumentation der Betreuungsleistungen für den Nachweis nach § 43b SGB XI
  • Beobachtung von Veränderungen und Weitergabe an die Pflegefachkraft
  • Mitgestaltung von Festen, Jahreszeitenangeboten und Angehörigennachmittagen

Voraussetzungen

  • Qualifizierung nach § 43b SGB XI: Orientierungspraktikum, 160-Stunden-Basiskurs, zweiwöchiges Betreuungspraktikum
  • Jährliche Pflichtfortbildung von mindestens 16 Stunden
  • Erweitertes Führungszeugnis und in vielen Häusern Nachweis über Masernimpfung
  • Geduld und Belastbarkeit im Umgang mit Demenz, Unruhe und Aggression
  • Fähigkeit, die Grenze zur pflegerischen Tätigkeit zu erkennen und zu benennen
  • Gute Deutschkenntnisse, da die Arbeit vor allem aus Gespräch besteht
  • Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten

Wo man arbeitet

  • Vollstationäre Pflegeheime
  • Gerontopsychiatrische Wohnbereiche und geschützte Bereiche
  • Ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Wohngruppen für Menschen mit Demenz
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Der Weg in den Beruf

Der Zugang läuft nicht über eine Berufsausbildung, sondern über eine Qualifizierung nach den Richtlinien zu § 43b SGB XI: Orientierungspraktikum, Basiskurs von 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung. Je nach Anbieter dauert das zwei bis fünf Monate, häufig in Teilzeit und finanziert über einen Bildungsgutschein. Abschluss ist ein Zertifikat als Betreuungskraft, kein staatlich anerkannter Berufsabschluss.

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Pflegehelfer

Pflegehelfer unterstützen Pflegefachkräfte bei der Grundpflege, Betreuung und Versorgung von Menschen, die sich nicht selbst helfen können. Der Zugang ist auch ohne Ausbildung möglich, die Tätigkeit ist auf pflegerische Hilfsaufgaben beschränkt.

Offene Stellen
12
Monatsbrutto
2.100 – 3.300 €

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