Altenpflegehelfer / Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
Altenpflegehelfer und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer unterstützen Pflegefachkräfte bei der Grundpflege und Betreuung älterer und kranker Menschen. Der Abschluss wird in einer ein- bis zweijährigen landesrechtlich geregelten Ausbildung erworben.
31 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Altenpflegehelfer / Gesundheits- und Krankenpflegehelfer verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.200 € | 2.500 € | 2.800 € | 30.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 2.450 € | 2.750 € | 3.050 € | 33.000 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 2.600 € | 2.950 € | 3.300 € | 35.400 € |
Entscheidend ist der Träger: Nach TVöD-P werden Pflegehelfer mit Ausbildung meist in P 6 bis P 7 eingruppiert, AVR Caritas und AVR Diakonie liegen ähnlich, private Träger mit Haustarif oft mehrere hundert Euro darunter - bei tariflicher Vergütung verhandelt man nicht den Betrag, sondern die Anerkennung der Vorerfahrung für die Stufe. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste sowie Wechselschichtzulagen kommen zum genannten Grundentgelt hinzu und machen bei regelmäßigen Nachtdiensten üblicherweise 150 bis 400 Euro monatlich aus, teilweise steuerfrei nach § 3b EStG.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Altenpflegehelfer?
Pflegehelfer mit Ausbildung übernehmen den größten Teil der körperbezogenen Pflege: Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen und Umlagern, Begleitung zur Toilette, Versorgung von Inkontinenzmaterial. Sie reichen Essen an, achten auf Trinkmengen, dokumentieren Ausscheidungen, messen Blutdruck, Puls und Blutzucker und melden Veränderungen an die Pflegefachkraft. Je nach Landesrecht und Einrichtung dürfen sie einfache Aufgaben der Behandlungspflege nach Delegation übernehmen, etwa Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamente aus dem gestellten Dispenser verabreichen oder Bewohner subkutan mit Insulin versorgen. Nicht in ihre Zuständigkeit fallen die Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG: Pflegebedarf erheben, Pflegeprozess planen und die Pflegequalität bewerten bleiben bei der Fachkraft.
Ein großer Teil der Arbeit ist Betreuung: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen, Beschäftigung in der Gruppe, Zeit bei sterbenden Menschen. Dazu kommen Hauswirtschaftliches wie Betten machen, Ordnung im Zimmer und Vorbereitung der Mahlzeiten.
Wie wird man Altenpflegehelfer?
Die Helferausbildungen sind Ländersache und heißen je nach Bundesland Altenpflegehilfe, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz oder Gesundheits- und Krankenpflegehilfe. Sie dauern ein Jahr, in einigen Ländern zwei, und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Zugang gibt es meist mit Hauptschulabschluss, teils auch ohne Schulabschluss bei ausreichenden Deutschkenntnissen. Unterricht an der Pflegeschule und Praxiseinsätze in Heim, ambulantem Dienst und Klinik wechseln sich ab. Ausbildungsvergütung wird gezahlt. Wer ohne jede Ausbildung als Pflegehilfskraft arbeitet, kann die Helferausbildung nachholen; sie gilt als Einstieg und wird bei der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann in vielen Ländern auf Antrag um bis zu ein Jahr angerechnet.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeit ist körperlich schwer. Umlagern, Transfers, Aufrichten, Tragen und langes Stehen belasten Rücken, Knie und Schultern, auch mit Hilfsmitteln. Gearbeitet wird im Schichtdienst mit Früh- und Spätdienst, im Heim regelmäßig auch nachts, dazu Wochenenden und Feiertage nach Dienstplan. Im ambulanten Dienst prägen geteilte Dienste und Zeitdruck zwischen den Touren den Tag.
Dazu kommt die Belastung durch Nähe: Ausscheidungen, Wunden, Demenz, Aggression, Sterben. Personalmangel führt dazu, dass Helfer häufiger allein auf einem Wohnbereich arbeiten, als es vorgesehen ist. Die Abgrenzung zur Fachkraft ist im Alltag oft unscharf, formell aber bindend, und wer sie überschreitet, trägt ein Haftungsrisiko. Die Fluktuation im Beruf ist hoch, unter anderem weil die Bezahlung deutlich unter der einer Fachkraft liegt.
Aussichten
Pflegehelfer werden bundesweit gesucht, in Heimen, ambulanten Diensten und Kliniken. Eine Stelle zu finden ist selten das Problem; ein guter Träger zu finden schon eher. Der Personalbemessung nach § 113c SGB XI zufolge wächst der Bedarf an Assistenzkräften in der Langzeitpflege gezielt, weil Aufgaben planmäßig zwischen Qualifikationsstufen verteilt werden. Entwicklung führt entweder über Zusatzqualifikationen - Betreuungskraft nach § 43b SGB XI, Praxisanleitung im Assistenzbereich, gerontopsychiatrische Grundqualifikation - oder über die dreijährige Fachausbildung. Der Schritt zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist der einzige, der Eingruppierung, Verantwortung und Aufstiegswege grundlegend verändert.
Aufgaben
- Grund- und Körperpflege bei Bewohnern und Patienten
- Hilfe beim Essen, Trinken und bei der Mobilisation
- Transfers, Umlagern und Positionswechsel, auch mit Hilfsmitteln
- Vitalzeichen und Blutzucker messen, Werte dokumentieren
- delegierte Aufgaben der Behandlungspflege nach Anweisung der Fachkraft
- Betreuung, Gespräche, Begleitung zu Terminen und Beschäftigungsangebote
- Beobachtungen und Veränderungen an die Pflegefachkraft melden
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Wohnbereich
Voraussetzungen
- abgeschlossene landesrechtliche Helferausbildung in der Alten- oder Krankenpflegehilfe (ein bis zwei Jahre)
- in der Regel Hauptschulabschluss, teils Zugang ohne Schulabschluss
- körperliche Belastbarkeit für Heben, Stehen und Transfers
- Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienst
- Deutschkenntnisse für Dokumentation und Übergabe, meist Niveau B1 bis B2
- erweitertes Führungszeugnis und Gesundheitsnachweis nach § 23 IfSG
- im ambulanten Dienst Führerschein Klasse B
Wo man arbeitet
- Pflegeheim und Kurzzeitpflege
- ambulanter Pflegedienst
- Akutklinik und Rehaklinik
- Tagespflege
- Wohngruppe für Menschen mit Demenz
- betreutes Wohnen
Der Weg in den Beruf
Die Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflegehilfe ist landesrechtlich geregelt und dauert je nach Bundesland ein oder zwei Jahre, in Vollzeit oder Teilzeit. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung und einer geschützten Berufsbezeichnung wie Altenpflegehelferin oder Pflegefachassistent. Der Abschluss wird auf die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann in vielen Ländern mit bis zu einem Jahr angerechnet.
Offene Stellen als Altenpflegehelfer / Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
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Altenpflegehelfer / Gesundheits- und Krankenpflegehelfer im Nachtdienst (m/w/d)
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- Offene Stellen
- 135
- Monatsbrutto
- 2.200 – 4.000 €
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