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Behindertenhilfe & Heilerziehung

Erzieher / Heilerziehungspfleger

Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger begleiten Menschen mit Behinderung im Wohnen, in der Arbeit und in der Freizeit. Sie verbinden pädagogische Förderung mit pflegerischen Aufgaben und arbeiten in Wohngruppen, Werkstätten und ambulanten Assistenzdiensten.

8 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Erzieher / Heilerziehungspfleger verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.000 € 3.400 € 3.700 € 40.800 €
Mit Berufserfahrung 3.500 € 3.900 € 4.300 € 46.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.900 € 4.400 € 5.200 € 52.800 €

Entscheidend ist die Tarifbindung des Trägers: Nach TVöD-SuE liegen Heilerziehungspfleger und Erzieher als Fachkräfte üblicherweise in S 8b, mit Leitungsfunktion höher; AVR Caritas und AVR Diakonie liegen ähnlich, private Träger mit Haustarif zum Teil mehrere hundert Euro darunter. Verhandelt wird bei Tarif nicht der Betrag, sondern die Stufe, also die Anerkennung der Vorerfahrung. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste sowie Nachtbereitschaften bringen in Wohnformen häufig 150 bis 400 Euro monatlich zusätzlich, in Werkstätten und Schulen mit reinem Tagdienst entfallen sie fast vollständig.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Erzieherin oder ein Heilerziehungspfleger in der Behindertenhilfe?

Der Arbeitstag richtet sich nach dem Alltag der begleiteten Menschen. In einer Wohngruppe beginnt der Frühdienst mit Wecken, Unterstützung beim Waschen, Anziehen und Frühstück, mit Medikamentengabe nach Plan und der Vorbereitung auf Werkstatt, Schule oder Tagesförderstätte. Am Nachmittag und Abend geht es um Einkäufe, Kochen, Arztbegleitungen, Freizeitangebote und um Konflikte innerhalb der Gruppe. Dazwischen liegt Schreibarbeit: Dokumentation, Berichte für den Kostenträger, Fortschreibung der individuellen Hilfe- und Teilhabeplanung, Absprachen mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Therapeuten und Ärzten.

Der pflegerische Anteil wird häufig unterschätzt. Bei Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung gehören Grundpflege, Transfers mit Lifter, Kontinenzversorgung, Hilfe beim Essen bei Schluckstörungen, Umgang mit PEG-Sonden, Epilepsie und Notfallmedikation zum Alltag. In der Heilerziehungspflege ist dieser Teil ausdrücklich Bestandteil der Ausbildung, in der Erzieherausbildung nicht in gleichem Umfang. Wer aus dem Kita-Bereich in die Behindertenhilfe wechselt, lernt vieles davon erst in der Einarbeitung.

Wie wird man Erzieherin oder Heilerziehungspfleger?

Beide Wege führen über eine Fachschule. Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger dauert in Vollzeit drei Jahre, in der praxisintegrierten Form ebenfalls drei Jahre mit durchgehender Vergütung, und schließt mit der staatlichen Anerkennung ab. Voraussetzung ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss zusammen mit einer einschlägigen Erstausbildung oder einem einjährigen Vorpraktikum; die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland deutlich. Die Erzieherausbildung dauert je nach Modell zwei bis vier Jahre einschließlich Berufspraktikum und endet ebenfalls mit staatlicher Anerkennung.

Quereinstieg ist möglich, aber nicht als Fachkraft: Wer ohne Fachschulabschluss anfängt, arbeitet als Betreuungs- oder Assistenzkraft, oft in Teilzeit und in der Nachtbereitschaft. Viele Träger unterstützen anschließend eine berufsbegleitende Ausbildung. Für Pflegefachkräfte, die in die Behindertenhilfe wechseln, gilt der umgekehrte Fall: Sie werden meist als Fachkraft eingesetzt, müssen sich aber pädagogisches Handwerk aneignen.

Was der Beruf verlangt

Schichtdienst ist die Regel, in Wohnformen mit Früh-, Spät- und Wochenenddiensten, dazu Nachtwachen oder Nachtbereitschaften und Feiertagsarbeit. Nur Werkstätten, Förderschulen und Tagesstätten arbeiten überwiegend im Tagdienst mit festen Zeiten. Körperlich belasten Transfers, Bücken und Heben, psychisch belasten herausforderndes Verhalten, Selbst- und Fremdaggression sowie die Nähe über Jahre: Man begleitet dieselben Menschen oft ein Jahrzehnt und länger, erlebt Verschlechterungen und Sterbeprozesse mit.

Der Personalmangel ist in der Behindertenhilfe ähnlich ausgeprägt wie in der Pflege. Dünn besetzte Dienste führen dazu, dass die pädagogische Arbeit hinter der Versorgung zurückbleibt, was viele als den eigentlichen Frust im Beruf beschreiben. Ein Führungszeugnis nach § 30a BZRG ist Pflicht, häufig auch der Führerschein.

Aussichten

Fachkräfte werden in allen Bereichen der Eingliederungshilfe gesucht, unbefristete Stellen sind üblich. Weiterentwicklung führt über Gruppen- und Wohnbereichsleitung, Praxisanleitung, Fachdienste, Case Management, Unterstützte Kommunikation oder Deeskalationsschulung. Mit einem Studium der Heilpädagogik oder Sozialen Arbeit öffnen sich Fachdienst- und Leitungsfunktionen, die spürbar besser vergütet werden.

Aufgaben

  • Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden, Essen und Mobilität
  • Grundpflege, Transfers und Medikamentengabe nach Plan
  • Förderung von Selbstständigkeit, Alltagsstruktur und sozialen Kontakten
  • Fortschreibung der individuellen Teilhabe- und Förderplanung
  • Dokumentation, Berichte an Kostenträger und Dienstübergaben
  • Begleitung zu Ärzten, Behörden, Freizeit- und Ferienangeboten
  • Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und Therapeuten
  • Deeskalation bei herausforderndem Verhalten und Krisensituationen

Voraussetzungen

  • Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger oder Erzieherin, Erzieher
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, häufig Impfnachweise
  • Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend-, Feiertags- und Nachtdiensten
  • Körperliche Belastbarkeit für Transfers, Heben und langes Stehen
  • Ruhiges Auftreten bei Aggression und Krisen, Belastbarkeit über lange Betreuungsverläufe
  • Sorgfalt in der Dokumentation und Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe
  • Führerschein Klasse B für Fahrdienste und Begleitungen

Wo man arbeitet

  • Wohngruppen und Wohnheime der Behindertenhilfe
  • Ambulant betreutes Wohnen und Assistenzdienste
  • Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten
  • Förder- und Inklusionsschulen
  • Kinder- und Jugendwohngruppen
  • Pflegeheime mit Bereichen für Menschen mit Behinderung

Der Weg in den Beruf

Der übliche Weg ist eine dreijährige Fachschulausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger, entweder in Vollzeit oder praxisintegriert mit Vergütung, abgeschlossen mit staatlicher Anerkennung. Alternativ führt die Erzieherausbildung mit zwei bis vier Jahren einschließlich Berufspraktikum in den Beruf. Zugangsvoraussetzung ist meist ein mittlerer Schulabschluss mit einschlägiger Erstausbildung oder Vorpraktikum; die Details regeln die Bundesländer unterschiedlich.

Offene Stellen als Erzieher / Heilerziehungspfleger

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