Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft
Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte versorgen kranke Menschen in Kliniken, Praxen und ambulanten Diensten eigenverantwortlich pflegerisch und führen ärztlich angeordnete Behandlungspflege durch. Der Abschluss entspricht heute der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
12 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.900 € | 3.300 € | 3.600 € | 39.600 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.300 € | 3.700 € | 4.100 € | 44.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.700 € | 4.200 € | 5.000 € | 50.400 € |
Entscheidend ist der Träger: Häuser nach TVöD-P gruppieren Pflegefachkräfte in P7 bis P9 ein, Universitätskliniken zahlen nach TV-L, kirchliche Träger nach AVR Caritas oder AVR Diakonie, private Träger mit Haustarif oft deutlich darunter. Bei tariflicher Vergütung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Stufe - anerkannte Vorerfahrung macht mehrere hundert Euro im Monat aus. Die angegebenen Werte sind Grundentgelte ohne Zuschläge; Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Wechselschichtzulagen bringen bei regelmäßigen Nachtdiensten üblicherweise 200 bis 600 Euro monatlich zusätzlich, teils steuerfrei nach § 3b EStG.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft?
Die Arbeit besteht aus zwei Teilen, die sich im Dienstablauf ständig überlagern: Grundpflege und Behandlungspflege. Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Mobilisation, Lagerung, Unterstützung beim Essen und Trinken, Prophylaxen gegen Dekubitus, Thrombose und Sturz. Behandlungspflege heißt Medikamente stellen und verabreichen, Injektionen setzen, Infusionen anhängen, Verbände wechseln, Wunden versorgen, Drainagen und Katheter kontrollieren, Vitalzeichen und Blutzucker messen, Blut abnehmen. Dazu kommt die Steuerung des Pflegeprozesses: Pflegebedarf einschätzen, Maßnahmen planen, Wirkung überprüfen, dokumentieren. Diese Aufgaben sind nach § 4 PflBG Fachkräften vorbehalten und dürfen nicht an Hilfskräfte abgegeben werden.
Ein Frühdienst auf einer chirurgischen Station beginnt mit der Übergabe, dann laufen Grundpflege, Medikamentenrunde und Vorbereitung der Operationen parallel. Die Visite wird begleitet, Anordnungen werden umgesetzt, Angehörige informiert, Aufnahmen und Entlassungen organisiert. Auf einer Intensivstation prägen Beatmung, Monitoring und Perfusoren den Tag, in der Notaufnahme die Ersteinschätzung, im ambulanten Dienst die Tour mit fest getakteten Einsätzen. Dieselbe Berufsbezeichnung bedeutet an diesen Orten sehr unterschiedliche Arbeit.
Wie wird man Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft?
Seit 2020 gilt das Pflegeberufegesetz. Die frühere Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin ist in die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann übergegangen. Sie dauert drei Jahre, findet an einer Pflegeschule mit Einsätzen in Klinik, Langzeitpflege, ambulanter Pflege, Pädiatrie und Psychiatrie statt und endet mit staatlicher Prüfung. Im dritten Jahr kann eine Vertiefung gewählt werden, unter anderem im akutstationären Bereich. Wer den Abschluss vor der Reform erworben hat, behält die Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger und ist damit vollwertige Pflegefachkraft; ein Umschreiben ist nicht nötig. Voraussetzung ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Helferausbildung. Für Pflegehilfskräfte mit Berufserfahrung gibt es Verkürzungen, für ausländische Abschlüsse ein Anerkennungsverfahren. Ein Pflegestudium führt ebenfalls zur Berufszulassung.
Was der Beruf verlangt
Schichtdienst ist die Regel: Früh-, Spät- und Nachtdienste, Wochenenden, Feiertage, kurzfristige Änderungen im Dienstplan. Wer plant, ein Wochenende frei zu haben, muss das Monate vorher tun. Körperlich fordert der Beruf Rücken, Knie und Füße; Umlagerungen, Stehen und Gehen über Stunden summieren sich. Psychisch belasten Sterben, Aggression, Zeitdruck und die Erfahrung, Arbeit liegen lassen zu müssen, weil zwei Kräfte für zwölf Patienten nicht reichen. Die Personaldecke ist in vielen Häusern dünn, Einspringen aus dem Frei kommt vor, die Fluktuation ist hoch, besonders in den ersten Berufsjahren. Wer damit rechnet, sich verwaltungsfrei um Menschen kümmern zu können, wird von der Dokumentationslast überrascht.
Aussichten
Der Bedarf übersteigt das Angebot deutlich, in allen Regionen und allen Settings. Fachkräfte finden ohne lange Suche eine Stelle und können den Arbeitgeber wechseln, wenn Bedingungen nicht stimmen. Entwicklungswege führen über Fachweiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege, im OP-Dienst, in der Onkologie, Psychiatrie oder Nephrologie, über Zusatzqualifikationen als Praxisanleitung, Wundexpertin oder Hygienefachkraft und über Weiterbildungen in Stations- und Pflegedienstleitung. Berufsbegleitende Studiengänge in Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik oder Management öffnen Wege in Lehre, Beratung und Advanced Practice Nursing.
Aufgaben
- Grund- und Behandlungspflege im Früh-, Spät- und Nachtdienst
- Medikamente stellen, verabreichen und Wirkung überwachen
- Injektionen, Infusionen, Blutentnahmen und Verbandwechsel
- Vitalzeichen, Bilanzen und Monitoring überwachen und bewerten
- Pflegeprozess planen, steuern und dokumentieren
- Visiten begleiten und ärztliche Anordnungen umsetzen
- Patienten und Angehörige anleiten und beraten
- Aufnahmen, Verlegungen und Entlassungen organisieren
Voraussetzungen
- Abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Gesundheits- und Krankenpfleger
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, bei ausländischem Abschluss die Anerkennung
- Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienst
- Körperliche Belastbarkeit für Heben, Lagern und langes Stehen
- Sorgfalt bei Medikamenten und Dokumentation
- Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2
- Impf- und Immunitätsnachweise nach Infektionsschutzgesetz
Wo man arbeitet
- Akutkrankenhaus und Fachklinik
- Intensivstation, OP und Notaufnahme
- Ambulanter Pflegedienst
- Rehabilitationsklinik
- Pflegeheim und Wohngruppe
- Arztpraxis und medizinisches Versorgungszentrum
Der Weg in den Beruf
Der Weg führt über die dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz mit staatlicher Abschlussprüfung. Theorie an der Pflegeschule und praktische Einsätze in Klinik, Langzeitpflege und ambulanter Pflege wechseln sich ab, im dritten Jahr ist eine Vertiefung möglich. Alternativ führt ein primärqualifizierendes Pflegestudium von drei bis vier Jahren zur gleichen Berufszulassung.
Offene Stellen als Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft
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- Offene Stellen
- 7
- Monatsbrutto
- 2.900 – 5.200 €
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