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Altenpflege & Seniorenbetreuung

Pflegefachkraft Tagespflege

Pflegefachkräfte in der Tagespflege begleiten Senioren, die tagsüber betreut werden und abends nach Hause zurückkehren. Der Beruf verbindet Behandlungspflege mit Betreuung, Aktivierung und Angehörigenarbeit – ohne Nachtdienst.

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Gehalt

Was man als Pflegefachkraft Tagespflege verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.900 € 3.200 € 3.600 € 38.400 €
Mit Berufserfahrung 3.200 € 3.600 € 4.000 € 43.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.600 € 4.000 € 4.600 € 48.000 €

Entscheidend ist der Träger: Kommunale und kirchliche Einrichtungen zahlen nach TVöD-P (meist P 7 bis P 8), AVR Caritas oder AVR Diakonie, private Betreiber oft nach Haustarif deutlich darunter – beides gibt es am selben Ort. Bei tariflicher Vergütung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Stufe: Ob Vorerfahrung voll anerkannt wird, macht mehrere hundert Euro im Monat aus. Nacht- und Sonntagszuschläge entfallen in der Tagespflege fast vollständig, das Grundentgelt ist damit praktisch das gesamte Einkommen – ein Unterschied von oft 200 bis 400 Euro monatlich gegenüber einer Stelle im Schichtdienst.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Pflegefachkraft in der Tagespflege?

Die Tagespflege ist eine teilstationäre Einrichtung: Gäste kommen morgens, meist mit dem Fahrdienst, und werden abends wieder nach Hause gebracht. Zwischen etwa acht und sechzehn Uhr liegt der komplette Arbeitstag. Die Pflegefachkraft empfängt die Gäste, verschafft sich einen Überblick über Veränderungen seit dem letzten Besuch, richtet und verabreicht Medikamente aus den von Angehörigen oder Apotheken gestellten Blistern, kontrolliert Blutzucker und Blutdruck, versorgt Wunden, wechselt Kompressionsverbände und unterstützt bei Toilettengängen, Inkontinenzversorgung und Mahlzeiten.

Der zweite Teil der Arbeit ist Betreuung und Aktivierung: Gedächtnistraining, Sitzgymnastik, Singen, Backen, Zeitungsrunde, Spaziergänge im Garten. Vieles davon leisten Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI, die Fachkraft plant, koordiniert und übernimmt selbst Gruppen. Dazu kommt die Dokumentation nach dem strukturierten Modell, die Pflegeplanung, die Vorbereitung von Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst und der laufende Kontakt zu Angehörigen, Hausärzten und ambulanten Diensten. Wer Auffälligkeiten früh bemerkt – Gewichtsverlust, beginnendes Delir, unversorgte Wunden, Überforderung der Familie zu Hause –, verhindert oft einen Krankenhausaufenthalt.

Wie wird man Pflegefachkraft in der Tagespflege?

Voraussetzung ist eine dreijährige Pflegeausbildung. Seit 2020 gilt die generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann; im dritten Jahr ist eine Vertiefung in der Langzeitpflege möglich. Wer früher Altenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Kinderkrankenpflegerin gelernt hat, behält die Berufsbezeichnung und ist in der Tagespflege ebenso einsetzbar. Ein Direkteinstieg nach dem Examen ist üblich, viele kommen aber aus dem ambulanten Dienst oder dem Pflegeheim und suchen planbare Arbeitszeiten. Pflegehilfskräfte und Betreuungskräfte arbeiten in Tagespflegen mit, dürfen aber die Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG – Erhebung des Pflegebedarfs, Planung, Steuerung und Evaluation – nicht übernehmen.

Was der Beruf verlangt

Kein Nachtdienst, in der Regel keine Sonn- und Feiertagsarbeit, oft Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag: Das ist der Hauptgrund, warum viele in die Tagespflege wechseln. Dafür ist der Tag dicht. Zwölf bis zwanzig Gäste kommen fast gleichzeitig an, viele mit Demenz, und die Fachkraft ist häufig die einzige examinierte Kraft im Haus. Rückfragen an Kollegen gibt es nicht, Entscheidungen müssen allein getroffen werden. Körperlich fordern Transfers, Rollstuhlbegleitung und das Ein- und Aussteigen am Fahrdienst. Hinzu kommen Verwaltungsaufgaben, Abwesenheitsmeldungen an die Kasse und Abrechnungsvorbereitung, in kleinen Einrichtungen auch Vertretung der Leitung. Belastend ist die Nähe zu den Familien: Man erlebt über Monate, wie sich ein Mensch verschlechtert, und muss Angehörigen sagen, wenn die Betreuung zu Hause nicht mehr trägt.

Aussichten

Die Zahl der Tagespflegeplätze ist in den letzten Jahren stark gewachsen, weil Angehörige Entlastung brauchen und die Pflegeversicherung diese Leistung getrennt vom Pflegegeld finanziert. Fachkräfte werden überall gesucht, die Verhandlungsposition ist gut. Entwicklungswege führen über die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI in die Leitung einer Tagespflege, über gerontopsychiatrische Fachweiterbildungen in die Demenzbetreuung oder in Palliative Care. Manche Träger verbinden Tagespflege mit ambulantem Dienst und betreutem Wohnen, was Wechsel innerhalb des Hauses möglich macht.

Aufgaben

  • Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen, Kompressionstherapie und Blutzuckerkontrolle
  • Medikamente stellen, kontrollieren und verabreichen
  • Unterstützung bei Toilettengang, Inkontinenzversorgung und Mahlzeiten
  • Pflegeplanung erstellen und Dokumentation nach dem strukturierten Modell führen
  • Aktivierungs- und Betreuungsangebote planen und Gruppen anleiten
  • Betreuungskräfte und Pflegehilfskräfte anleiten und einteilen
  • Gespräche mit Angehörigen, Hausärzten und ambulanten Diensten
  • Vorbereitung von Begutachtungen des Medizinischen Dienstes und Abwesenheitsmeldungen

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung (Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege)
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Fähigkeit, allein und ohne fachliche Rückfrage zu entscheiden
  • Erfahrung im Umgang mit Demenz und herausforderndem Verhalten
  • Körperliche Belastbarkeit für Transfers und Mobilisation
  • Sichere Dokumentation und Grundkenntnisse der SGB-XI-Leistungen
  • Häufig Führerschein Klasse B, wenn der Fahrdienst mitübernommen wird

Wo man arbeitet

  • Teilstationäre Tagespflegeeinrichtungen
  • Tagespflegen als Teil eines Pflegeheims oder Seniorenzentrums
  • Kombinationsangebote mit ambulantem Pflegedienst
  • Solitäre Tagespflegen freier oder privater Träger
  • Gerontopsychiatrische Tagespflege für Menschen mit Demenz

Der Weg in den Beruf

Der Weg führt über die dreijährige generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, wahlweise mit Vertiefung in der Langzeitpflege im dritten Jahr. Frühere Abschlüsse in der Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege gelten weiter. Für die Leitung einer Tagespflege ist zusätzlich die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI mit mindestens 460 Stunden erforderlich.

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Offene Stellen
16
Monatsbrutto
2.900 – 4.900 €

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