Was macht eine stellvertretende Pflegedienstleitung?
Die Stelle liegt zwischen Dienstplan und Direktion. Ein großer Teil der Arbeit besteht aus Personaleinsatzplanung: Dienstpläne schreiben und korrigieren, Ausfälle bei Krankmeldungen kompensieren, Urlaubswünsche gegen die Besetzungsvorgaben abwägen, Springer und Zeitarbeitskräfte einteilen. Dazu kommen Aufnahmegespräche mit Bewohnern und Angehörigen, Einstufungen nach dem Begutachtungsinstrument, die Steuerung der Pflegegradverfahren und die Kommunikation mit Ärzten, Kassen und Betreuern.
Ein zweiter Block ist Qualität: Pflegevisiten durchführen, Dokumentation stichprobenartig prüfen, Standards und Verfahrensanweisungen aktuell halten, Prüfungen des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsicht vorbereiten und begleiten, Beschwerden bearbeiten, Sturz-, Dekubitus- und Medikationsereignisse nachverfolgen. Dritter Block ist Personalführung: Einarbeitung neuer Mitarbeitender, Anleitung von Auszubildenden, Mitarbeitergespräche, Fortbildungsplanung, in Absprache mit der PDL auch Bewerbungsgespräche.
Bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung vertritt die Stelleninhaberin diese vollständig, mit allen Entscheidungen zu Belegung, Personal und Budget im Rahmen der übertragenen Befugnisse. In kleineren Einrichtungen ist die Stelle häufig mit einem Anteil Arbeit in der direkten Pflege kombiniert, etwa als Wohnbereichsleitung oder in der Tour eines ambulanten Dienstes.
Wie wird man stellvertretende Pflegedienstleitung?
Grundlage ist eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung, heute Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, früher Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Für die verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI verlangt der Gesetzgeber zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in den letzten acht Jahren und eine Weiterbildung zur Leitung mit mindestens 460 Stunden; für die Stellvertretung fordern viele Träger denselben Nachweis oder die laufende Teilnahme daran. Alternativ qualifiziert ein Studium in Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft. Die Weiterbildung dauert berufsbegleitend meist 12 bis 24 Monate.
Quereinstieg von außerhalb der Pflege gibt es nicht: Ohne Pflegeexamen ist die Funktion in Heimen und ambulanten Diensten rechtlich nicht besetzbar. Üblich ist der Weg über Wohnbereichs- oder Stationsleitung.
Was der Beruf verlangt
Die Stelle ist überwiegend Tagdienst von Montag bis Freitag, aber selten planbar. Rufbereitschaft an Wochenenden, Einspringen im Dienstplan und Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit gehören in vielen Häusern dazu. Die Doppelrolle belastet: Man führt frühere Kolleginnen, muss Dienstpläne verteidigen, die man selbst für zu dünn hält, und steht zwischen Personalvorgaben der Geschäftsführung und der Belastung auf den Wohnbereichen. Wer Konflikte schlecht aushält, kommt hier an Grenzen.
Der Schreibtischanteil ist hoch, und die Dokumentationspflichten wachsen. Gleichzeitig fehlt oft die Zeit, die für die Führungsaufgaben eigentlich nötig wäre, weil Ausfälle in der Pflege kompensiert werden müssen. Personalmangel und Fluktuation im Team sind der Normalzustand, nicht die Ausnahme.
Aussichten
Die Nachfrage ist hoch und steigt weiter, weil Einrichtungen die Leitungsfunktion gesetzlich vorhalten müssen und qualifizierte Bewerber knapp sind. Der nächste Schritt ist die Pflegedienstleitung selbst, danach Einrichtungsleitung, Regionalleitung oder Qualitätsmanagement auf Trägerebene. Auch Wechsel in Beratung, Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder in die Lehre sind möglich. Ein Studium in Pflegemanagement erweitert die Optionen deutlich.