Altenpfleger Praxisanleitung / Pflegefachkraft
Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation, die Auszubildende in Pflegeheimen und ambulanten Diensten am Einsatzort anleiten, begleiten und beurteilen. Sie arbeiten meist weiter in der Pflege mit und übernehmen die Anleitung als festen Anteil ihrer Stelle.
8 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Altenpfleger Praxisanleitung / Pflegefachkraft verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 3.300 € | 3.600 € | 3.950 € | 43.200 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.600 € | 3.950 € | 4.400 € | 47.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.000 € | 4.400 € | 5.000 € | 52.800 € |
Angegeben ist das Grundentgelt für Vollzeit ohne Zuschläge. Kommunale Häuser vergüten nach TVöD-P, meist P7 bis P8, kirchliche Träger nach AVR Caritas oder AVR Diakonie in vergleichbarer Höhe; private Träger mit Haustarif liegen oft mehrere hundert Euro darunter. Bei tariflicher Vergütung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Stufe - die Anerkennung von Vorerfahrung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat. Für die Praxisanleitung zahlen viele Träger eine Funktionszulage von etwa 50 bis 200 Euro; Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste bringen bei regelmäßiger Schichtarbeit typischerweise 150 bis 400 Euro monatlich dazu und fallen geringer aus, je größer der freigestellte Anleitungsanteil im Tagdienst ist.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Praxisanleitung in der Altenpflege?
Praxisanleitung heißt: Auszubildende der Pflege werden während ihrer praktischen Einsätze im Pflegeheim, in der Wohngruppe oder im ambulanten Dienst geplant und nachvollziehbar angeleitet. Vorgeschrieben sind mindestens zehn Prozent der jeweiligen praktischen Einsatzzeit als strukturierte Anleitung. Konkret bedeutet das Erstgespräche und Zwischengespräche führen, Anleitungssituationen vorbereiten und durchführen - etwa einen Verbandwechsel, das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, eine Dekubitusprophylaxe, ein Aufnahmegespräch mit Angehörigen -, danach reflektieren, Lernstände dokumentieren und Ausbildungsnachweise gegenzeichnen. Dazu kommt die Beurteilung am Einsatzende und häufig die Mitwirkung als Fachprüferin oder Fachprüfer in der praktischen Prüfung.
Der größere Teil der Stelle ist in der Regel weiterhin Pflegearbeit: Grund- und Behandlungspflege, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, Pflegeplanung und Dokumentation, Kontakt zu Ärzten, Apotheke und Angehörigen. Praxisanleitung kommt obendrauf. Wie viele Stunden dafür freigestellt werden, unterscheidet sich von Einrichtung zu Einrichtung erheblich und ist die wichtigste Frage im Bewerbungsgespräch. Hinzu kommt die Abstimmung mit der Pflegeschule, mit der Pflegedienstleitung und mit den anderen Anleitenden im Haus.
Wie wird man Praxisanleitung?
Grundlage ist eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung. Seit 2020 gilt die generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz mit den Abschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann; die Vertiefung Altenpflege ist im dritten Jahr wählbar. Wer früher als Altenpflegerin, Altenpfleger oder in der Gesundheits- und Krankenpflege abgeschlossen hat, behält die Berufsbezeichnung und ist gleichermaßen zugelassen. Dazu kommen in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung und die berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden, oft in Teilzeit über ein Jahr, teils berufsbegleitend an Bildungsträgern oder Pflegeschulen. Verpflichtend ist danach eine jährliche berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden. Viele Träger übernehmen die Kursgebühren und stellen für die Präsenzzeiten frei. Ein pflegepädagogisches Studium ist ein weiterer, längerer Weg, führt aber eher in die Schule als in die Einrichtung.
Was der Beruf verlangt
Die Doppelrolle ist die Hauptbelastung. Wer im Dienstplan als Pflegefachkraft eingeplant ist und gleichzeitig anleiten soll, verliert die Anleitungszeit im Alltag zuerst - besonders bei Personalausfällen. Anleitung im Frühdienst neben einer vollen Bereichsverantwortung funktioniert selten. Der Dienst bleibt Schichtdienst mit Wochenend- und Feiertagsarbeit, in Heimen häufig auch mit Nachtdiensten, im ambulanten Dienst mit Rufbereitschaft. Körperlich bleibt die Arbeit fordernd: Mobilisation, Lagerung, Zeitdruck. Dazu kommt die Beurteilungsrolle, die Konflikte mit sich bringt - eine nicht bestandene Zwischenbeurteilung muss vertreten werden. Auch der Umgang mit Auszubildenden, die sprachlich noch am Anfang stehen oder die Ausbildung abbrechen wollen, gehört dazu.
Aussichten
Die Nachfrage ist hoch und wird es bleiben. Ohne ausreichende Praxisanleitung darf eine Einrichtung nicht ausbilden, und ausbilden müssen die Einrichtungen, um überhaupt Personal zu bekommen. Wer die Zusatzqualifikation hat, findet in der Altenpflege bundesweit Stellen und kann die Anleitungsstunden häufig verhandeln. Weiterführend bieten sich Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung, Qualitätsmanagement oder ein Wechsel in die hauptamtliche Ausbildungskoordination an, später auch der Weg in die Pflegeschule über ein Studium der Pflegepädagogik.
Aufgaben
- geplante Anleitungssituationen mit Auszubildenden vorbereiten, durchführen und reflektieren
- Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche führen und dokumentieren
- Lernstände beurteilen, Ausbildungsnachweise prüfen und gegenzeichnen
- als Fachprüfer in praktischen Prüfungen mitwirken
- Grund- und Behandlungspflege im eigenen Bereich weiterführen
- Pflegeplanung und Dokumentation verantworten
- Einsatzpläne und Lernziele mit Pflegeschule und Pflegedienstleitung abstimmen
- neue Mitarbeitende und Praktikanten einarbeiten
Voraussetzungen
- abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung (Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege) mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden
- in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Pflege
- jährliche berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden
- Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
- körperliche Belastbarkeit für Mobilisation und Lagerung
- Fähigkeit, Kritik sachlich zu formulieren und Beurteilungen zu vertreten
Wo man arbeitet
- Pflegeheime und Seniorenzentren
- ambulante Pflegedienste
- Tages- und Kurzzeitpflege
- Wohngruppen und betreutes Wohnen
- Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit Pflegeauftrag
Der Weg in den Beruf
Zuerst die dreijährige Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, wahlweise mit Vertiefung in der Langzeitpflege. Nach etwa einem Jahr Berufspraxis folgt die Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden, meist berufsbegleitend über neun bis zwölf Monate und mit Abschlussprüfung. Danach sind jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachzuweisen.
Offene Stellen als Altenpfleger Praxisanleitung / Pflegefachkraft
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