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Altenpflege & Seniorenbetreuung

Pflegeassistenz

Pflegeassistenten unterstützen Pflegefachkräfte bei der Grundpflege, Betreuung und einfachen behandlungspflegerischen Aufgaben. Die Ausbildung dauert je nach Bundesland ein oder zwei Jahre und liegt qualifikatorisch zwischen ungelernter Hilfskraft und dreijähriger Pflegefachkraft.

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Gehalt

Was man als Pflegeassistenz verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.150 € 2.400 € 2.700 € 28.800 €
Mit Berufserfahrung 2.350 € 2.650 € 3.000 € 31.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.550 € 2.850 € 3.300 € 34.200 €

Angegeben ist das Grundentgelt ohne Zuschläge. In kommunalen Häusern greift der TVöD-P, wo examinierte Assistenzkräfte meist in P6, teils P7 eingruppiert sind; kirchliche Träger zahlen nach AVR Caritas oder AVR Diakonie ähnlich, Unikliniken nach TV-L. Bei tariflicher Vergütung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Stufe: Wird Vorerfahrung anerkannt, sind das mehrere hundert Euro im Monat. Private Träger mit Haustarif liegen teils deutlich darunter. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Wechselschichtzulagen kommen bei regelmäßigem Schichtdienst mit etwa 150 bis 400 Euro monatlich hinzu und sind nach § 3b EStG in Grenzen steuerfrei; im reinen Tagdienst, etwa in der Tagespflege, fallen sie weg.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Pflegeassistent?

Der Arbeitstag beginnt meist mit der Übergabe und dann mit der Grundpflege: Waschen, Duschen, Mundpflege, An- und Auskleiden, Unterstützung beim Toilettengang, Lagern und Mobilisieren, Hilfe beim Essen und Trinken. Dazu kommen Vitalzeichenkontrolle, Blutzuckermessung, Bilanzierung, Prophylaxen gegen Dekubitus und Thrombose, Betten machen, Materialien richten und die Dokumentation der eigenen Leistungen. Je nach Bundesland und Hausregelung dürfen Pflegeassistenten nach Delegation auch einfache Behandlungspflege übernehmen, etwa Kompressionsstrümpfe anlegen, einfache Verbände wechseln oder Medikamente anreichen, die eine Fachkraft gestellt hat.

Die Grenze nach oben ist rechtlich gezogen: Pflegeprozesssteuerung, Erhebung des Pflegebedarfs, Planung und Steuerung sowie die Analyse des Pflegeergebnisses sind nach § 4 PflBG Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachkräfte. Ein Pflegeassistent arbeitet also immer im Rahmen einer Anordnung oder Delegation, nicht in eigener fachlicher Verantwortung. Auf einer Akutstation heißt das enge Zusammenarbeit im Team, im Pflegeheim oft eigenständigere Arbeit in einem Wohnbereich, im ambulanten Dienst Fahrten zu Touren mit überwiegend pflegerischer Grundversorgung.

Wie wird man Pflegeassistent?

Die Ausbildung ist landesrechtlich geregelt und heißt je nach Bundesland Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe. Sie dauert ein bis zwei Jahre in Theorie und Praxis, meist an einer Pflegeschule mit angebundenen Einsätzen in Klinik, Heim und ambulantem Dienst. Zugang haben in der Regel Bewerber mit Hauptschulabschluss, in einigen Ländern auch ohne Abschluss bei ausreichenden Deutschkenntnissen. Quereinstieg ist üblich; viele beginnen als ungelernte Pflegehilfskraft und holen die Ausbildung nach. Wer die einjährige Assistenzausbildung abgeschlossen hat, kann sie in mehreren Bundesländern auf die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen lassen und verkürzt dadurch, oft um ein Jahr.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist körperlich schwer. Heben, Umlagern, Transfers und stundenlanges Stehen und Gehen belasten Rücken und Knie, auch bei guter Hilfsmittelausstattung. Schichtdienst ist die Regel: Frühdienst ab etwa sechs Uhr, Spätdienst bis in den Abend, in vielen Häusern auch Nachtdienst, dazu Wochenend- und Feiertagsarbeit im Wechsel. Kurzfristiges Einspringen aus dem Frei kommt vor, weil Personal fehlt. Der Zeitdruck ist hoch, die Zahl der zu versorgenden Menschen pro Dienst oft größer als fachlich sinnvoll.

Dazu kommt die psychische Seite: Umgang mit Demenz, Aggression, Ausscheidungen, Schmerz und Sterben, Angehörige mit Erwartungen und Vorwürfen. Und die Erfahrung, für ähnliche Arbeit weniger zu verdienen als die Fachkraft daneben und bei fachlichen Entscheidungen nicht das letzte Wort zu haben. Wer damit dauerhaft schlecht umgehen kann, sollte den Aufstieg zur Fachkraft einplanen.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wird es bleiben, besonders in der Langzeitpflege und im ambulanten Dienst. Stellen sind bundesweit und in nahezu jeder Größenordnung zu finden, Teilzeit ebenso wie Vollzeit. Der wichtigste Entwicklungsweg führt über die Anrechnung in die dreijährige Pflegeausbildung; danach öffnen sich Fachweiterbildungen, Praxisanleitung und Leitungsfunktionen. Ohne diesen Schritt bleibt die Entwicklung begrenzt: möglich sind Zusatzqualifikationen etwa in Betreuung nach § 43b SGB XI, Gerontopsychiatrie, Palliativbegleitung oder Wundversorgung, die Eingruppierung ändern sie meist nur wenig.

Aufgaben

  • Grundpflege wie Waschen, Duschen, Mund- und Hautpflege
  • Unterstützung beim Ankleiden, Essen, Trinken und beim Toilettengang
  • Lagern, Mobilisieren und Transfers mit Hilfsmitteln
  • Vitalzeichen, Blutzucker und Bilanzierung kontrollieren und dokumentieren
  • Prophylaxen gegen Dekubitus, Thrombose und Sturz durchführen
  • delegierte einfache Behandlungspflege wie Kompressionsstrümpfe oder einfache Verbände
  • Betten richten, Material auffüllen, Hauswirtschaft im Wohnbereich
  • Betreuung und Alltagsbegleitung, Gespräche und Beschäftigungsangebote

Voraussetzungen

  • abgeschlossene ein- bis zweijährige Ausbildung in der Pflegeassistenz oder Pflegehilfe nach Landesrecht
  • in der Regel Hauptschulabschluss, teils Zugang auch ohne Schulabschluss
  • gesundheitliche Eignung, körperliche Belastbarkeit für Heben und Stehen
  • Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
  • Deutschkenntnisse für Dokumentation und Übergabe, meist Niveau B2
  • erweitertes Führungszeugnis und Impf- oder Immunitätsnachweise je nach Träger
  • im ambulanten Dienst häufig Führerschein Klasse B

Wo man arbeitet

  • Akutkrankenhaus, Allgemein- und Fachstationen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflege
  • ambulante Pflegedienste
  • Rehabilitationskliniken
  • Wohngruppen und betreutes Wohnen
  • Tagespflegeeinrichtungen

Der Weg in den Beruf

Die Ausbildung ist landesrechtlich geregelt und dauert je nach Bundesland ein oder zwei Jahre an einer Pflegeschule mit Praxiseinsätzen in Klinik, Heim und ambulantem Dienst. Der Abschluss lautet je nach Land Pflegeassistentin bzw. Pflegeassistent, Pflegefachassistenz oder Krankenpflegehilfe. In mehreren Bundesländern wird die Ausbildung auf die dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann angerechnet und verkürzt diese um bis zu ein Jahr.

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