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Pflegedienst- & Stationsleitung

Praxisanleiter Pflege

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind examinierte Pflegefachkräfte mit berufspädagogischer Weiterbildung, die Auszubildende während der praktischen Einsätze anleiten, begleiten und beurteilen. Sie arbeiten meist teilweise weiter in der Pflege am Bett, teilweise freigestellt für die Anleitung.

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Gehalt

Was man als Praxisanleiter Pflege verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.300 € 3.700 € 4.000 € 44.400 €
Mit Berufserfahrung 3.700 € 4.100 € 4.500 € 49.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.100 € 4.500 € 5.200 € 54.000 €

Angegeben ist das Grundentgelt ohne Zuschläge. Im TVöD-P liegt die Eingruppierung meist bei P8 bis P9, hinzu kommt in vielen Häusern eine Praxisanleiterzulage von etwa 50 bis 150 Euro monatlich; ähnlich verfahren AVR Caritas und AVR Diakonie, Universitätskliniken zahlen nach TV-L. Verhandelt wird bei Tarifbindung nicht der Betrag, sondern die Stufenzuordnung, in der die Vorerfahrung anerkannt wird - das macht schnell mehrere hundert Euro aus. Wer weiterhin im Schichtdienst arbeitet, kommt über Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Wechselschichtzulagen auf etwa 200 bis 500 Euro monatlich zusätzlich; bei voller Freistellung im Tagdienst entfallen diese Beträge weitgehend.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Praxisanleiter in der Pflege?

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter verantworten die praktische Ausbildung von Pflegeauszubildenden im Betrieb. Sie führen geplante Anleitungen durch, etwa zur Mobilisation, zum Verbandwechsel, zur subkutanen Injektion, zum Umgang mit Portsystemen oder zur Kommunikation mit verwirrten Menschen. Dazu kommen Erstgespräche zu Einsatzbeginn, Zwischen- und Abschlussgespräche, das Führen des Ausbildungsnachweises, das Abzeichnen der Kompetenzen und die Rückmeldung an die Pflegeschule. Sie nehmen praktische Prüfungen ab oder wirken daran mit und schreiben die praktischen Beurteilungen, die in die Abschlussnote eingehen.

Seit dem Pflegeberufegesetz sind mindestens zehn Prozent der praktischen Einsatzzeit als geplante und strukturierte Anleitung nachzuweisen. Diese Quote zu erfüllen und zu dokumentieren, ist ein wesentlicher Teil der Aufgabe. Viele Häuser stellen dafür Stunden frei, in anderen läuft die Anleitung neben der vollen Schichtbesetzung mit. Hinzu kommen die Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen, oft auch die Begleitung von Pflegefachkräften aus dem Ausland während der Anerkennungsphase, die Abstimmung mit der Pflegedienstleitung über Einsatzpläne und die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule.

Wie wird man Praxisanleiter?

Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung, in der Regel als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, oder ein früherer Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Dazu kommt Berufserfahrung, üblich ist mindestens ein Jahr, viele Träger verlangen zwei. Die Weiterbildung zur Praxisanleitung umfasst bundesweit mindestens 300 Stunden und wird berufsbegleitend über etwa sechs bis zwölf Monate absolviert. Sie schließt mit einer Prüfung und einem staatlich anerkannten Zertifikat ab. Verpflichtend ist danach eine jährliche berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden; wer sie versäumt, verliert faktisch die Anleitungsberechtigung. Ein Quereinstieg ohne Pflegeexamen ist nicht möglich. Wer ein Studium der Pflegepädagogik anschließt, kann in die Schule oder in die Ausbildungsleitung wechseln.

Was der Beruf verlangt

Die Doppelrolle ist die eigentliche Belastung. Wer zur Hälfte in der Schichtbesetzung steht und zur Hälfte anleiten soll, erlebt regelmäßig, dass die Anleitung ausfällt, weil die Station unterbesetzt ist. Anleitungen werden dann nachdokumentiert statt durchgeführt, was fachlich und rechtlich heikel ist. Wer nicht freigestellt ist, arbeitet weiter im Drei-Schicht-System mit Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten; freigestellte Stellen liegen häufiger im Tagdienst mit gelegentlichen Spät- und Wochenenddiensten, um Auszubildende auch dort zu erreichen.

Dazu kommt die Beurteilungsrolle. Einer Auszubildenden zu sagen, dass ihre Leistung nicht ausreicht, und diese Einschätzung schriftlich zu vertreten, fällt vielen schwerer als jede pflegerische Tätigkeit. Konflikte mit dem Team, das den Auszubildenden lieber als volle Arbeitskraft einplanen würde, gehören zum Alltag. Geduld mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Sprachniveaus ist notwendig.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wird es bleiben. Jeder Träger, der ausbildet, braucht Praxisanleitung in nachweisbarem Umfang, und die Ausbildungszahlen sollen steigen. Viele Häuser suchen dauerhaft und bieten die Weiterbildung finanziert an. Der Weg führt weiter zur Pflegedienst- oder Stationsleitung, in die Ausbildungskoordination eines Trägers, in die zentrale Praxisanleitung mit voller Freistellung oder über ein Studium in die Pflegepädagogik an einer Pflegeschule.

Aufgaben

  • geplante Anleitungen zu pflegerischen Maßnahmen vorbereiten und durchführen
  • Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche mit Auszubildenden führen
  • Ausbildungsnachweise prüfen und Kompetenznachweise abzeichnen
  • praktische Prüfungen abnehmen oder daran mitwirken
  • praktische Beurteilungen schreiben und begründen
  • neue Mitarbeitende und ausländische Pflegefachkräfte einarbeiten
  • Einsatzpläne mit Pflegeschule und Pflegedienstleitung abstimmen
  • je nach Freistellungsgrad weiter in der Grund- und Behandlungspflege mitarbeiten

Voraussetzungen

  • abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung mit Berufserlaubnis
  • in der Regel ein bis zwei Jahre Berufserfahrung in der Pflege
  • berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden
  • jährliche Fortbildung von mindestens 24 Stunden zum Erhalt der Berechtigung
  • Fähigkeit, Kritik sachlich zu formulieren und Beurteilungen zu vertreten
  • Belastbarkeit im Schicht- und Wochenenddienst, sofern keine volle Freistellung besteht

Wo man arbeitet

  • Akutkliniken und Fachkliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegedienste
  • Rehabilitationskliniken
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Wohngruppen

Der Weg in den Beruf

Grundlage ist die dreijährige generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, alternativ ein älterer Abschluss in der Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflege. Darauf folgt nach ein bis zwei Jahren Berufserfahrung die berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden, die etwa sechs bis zwölf Monate dauert und mit staatlich anerkanntem Zertifikat endet. Die Berechtigung bleibt nur bestehen, wenn jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachgewiesen werden.

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