Zentrale Praxisanleitung
Zentrale Praxisanleitungen organisieren die praktische Ausbildung in einer Einrichtung: Sie begleiten Auszubildende über alle Einsatzorte hinweg, führen Anleitungen und Prüfungen durch und koordinieren die Praxisanleitenden auf den Stationen. Voraussetzung ist eine dreijährige Pflegeausbildung plus die berufspädagogische Zusatzqualifikation.
19 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Zentrale Praxisanleitung verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 3.400 € | 3.700 € | 4.000 € | 44.400 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.800 € | 4.200 € | 4.600 € | 50.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.300 € | 4.800 € | 5.500 € | 57.600 € |
Im TVöD-P liegen Praxisanleitungen meist in P8 bis P9, zentrale und freigestellte Funktionen häufig in P9 oder in einer Leitungsgruppe; TV-L an Universitätskliniken sowie AVR Caritas und AVR Diakonie liegen ähnlich, private Träger mit Haustarif teils deutlich darunter. Da überwiegend im Tagdienst gearbeitet wird, entfallen die Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, die in der Stationspflege oft mehrere hundert Euro monatlich ausmachen - das Grundentgelt steigt, das Nettoeinkommen kann anfangs sinken. Verhandelt wird bei Tarifbindung nicht der Betrag, sondern die Stufe: Die Anerkennung der Vorerfahrung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine zentrale Praxisanleitung?
Die zentrale Praxisanleitung ist ganz oder überwiegend von der Arbeit am Bett freigestellt und verantwortet die praktische Ausbildung einer Einrichtung als Ganzes. Dazu gehört die Einsatzplanung der Auszubildenden über Stationen, Funktionsbereiche, ambulante Dienste und Kooperationspartner hinweg, die Abstimmung mit der Pflegeschule über Lernziele und Zeitpläne sowie die Führung der Ausbildungsnachweise und Beurteilungen. Im Alltag wechseln sich Schreibtischarbeit und Anleitung ab: strukturierte Anleitungssituationen am Patienten, Reflexionsgespräche, Vorbereitung auf die praktische Prüfung, Abnahme von Prüfungen als Fachprüferin oder Fachprüfer, Zwischen- und Abschlussgespräche mit Auszubildenden und Stationsleitungen.
Ein zweiter Teil der Arbeit richtet sich nach innen: Die zentrale Praxisanleitung schult und begleitet die dezentralen Praxisanleitenden auf den Stationen, sorgt dafür, dass deren jährliche 24 Stunden Fortbildung erbracht werden, entwickelt Anleitungskonzepte, Lernaufgaben und Einarbeitungspläne. Häufig kommen die Begleitung von Pflegehilfskräften in der einjährigen Ausbildung, die Betreuung von Freiwilligendienstleistenden sowie die praktische Einarbeitung internationaler Pflegekräfte im Anerkennungsverfahren hinzu.
Wie wird man zentrale Praxisanleitung?
Grundlage ist eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung - heute Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, ebenso die früheren Abschlüsse in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege. Dazu kommt mindestens ein Jahr Berufserfahrung und die berufspädagogische Zusatzqualifikation von 300 Stunden nach Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung, meist berufsbegleitend über etwa ein Jahr absolviert. Wer die alte 200-Stunden-Weiterbildung hat, behält die Anerkennung. Für zentrale Funktionen verlangen größere Häuser oft zusätzlich ein Studium in Pflegepädagogik oder Pflegemanagement, mindestens aber mehrjährige Erfahrung als Praxisanleitung auf der Station.
Was der Beruf verlangt
Der Schichtdienst entfällt in der Regel weitgehend - das ist für viele der Hauptgrund für den Wechsel. Dafür entstehen andere Belastungen: Die Stelle sitzt zwischen Pflegeschule, Pflegedirektion, Stationsleitungen und Auszubildenden, und alle vier haben unterschiedliche Interessen. Anleitungszeit muss im Personalmangel gegen den Stationsbetrieb verteidigt werden; wer nachgibt, hat am Ende Auszubildende, die nie angeleitet wurden. Konfliktgespräche über schwache Leistungen, Abbruchgedanken, Fehlzeiten und Prüfungsangst gehören dazu. Die Dokumentationspflichten sind umfangreich und nehmen zu. Frühdienstnahe Präsenz bleibt üblich, weil die Auszubildenden zu diesen Zeiten arbeiten; gelegentlich sind Spät- oder Wochenenddienste zur Begleitung nötig. Ohne Bereitschaft, sich in Recht, Didaktik und Prüfungsordnungen einzuarbeiten, wird die Rolle nicht tragfähig.
Aussichten
Die Nachfrage ist hoch und wird es bleiben: Jede Einrichtung, die ausbildet, muss Praxisanleitung im Umfang von zehn Prozent der Einsatzzeit sicherstellen, und geeignete Leute fehlen fast überall. Kliniken, Heime und große ambulante Dienste bauen zentrale Stellen aus, weil sich die Koordination sonst nicht bewältigen lässt. Von hier führen Wege in die Ausbildungsleitung, in die Pflegeschule als Lehrkraft mit entsprechendem Studium, in die Personalentwicklung oder in die Pflegedirektion. Auch der Weg zurück in die direkte Pflege bleibt jederzeit offen.
Aufgaben
- Auszubildende in strukturierten Anleitungssituationen am Patienten begleiten
- Praxiseinsätze über Stationen, Funktionsbereiche und Kooperationspartner planen
- Ausbildungsnachweise, Lernaufgaben und Beurteilungen führen und auswerten
- praktische Prüfungen vorbereiten und als Fachprüfer abnehmen
- dezentrale Praxisanleitende schulen und deren Pflichtfortbildung sicherstellen
- Anleitungs- und Einarbeitungskonzepte entwickeln und mit der Pflegeschule abstimmen
- Reflexions-, Zwischen- und Konfliktgespräche mit Auszubildenden führen
- internationale Pflegekräfte im Anerkennungsverfahren praktisch begleiten
Voraussetzungen
- abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung, etwa Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
- berufspädagogische Zusatzqualifikation von 300 Stunden als Praxisanleitung
- mindestens ein Jahr, für zentrale Stellen meist mehrjährige Berufserfahrung
- jährlich 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung
- Sicherheit im Erklären, Beurteilen und in Konfliktgesprächen
- organisatorische Genauigkeit bei Einsatzplänen und Dokumentation
- für weiterführende Positionen ein Studium in Pflegepädagogik oder Pflegemanagement
Wo man arbeitet
- Akutkliniken und Universitätskliniken
- Pflegeheime und stationäre Altenhilfe
- ambulante Pflegedienste
- Rehabilitationskliniken
- Pflegeschulen und Bildungszentren der Träger
Der Weg in den Beruf
Nach der dreijährigen Pflegeausbildung und mindestens einem Jahr Berufserfahrung folgt die berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleitung mit 300 Stunden, die in etwa einem Jahr abgeschlossen wird. Für eine zentrale, freigestellte Funktion kommen in der Regel mehrere Jahre Anleitungserfahrung hinzu, häufig auch ein Bachelorstudium in Pflegepädagogik oder Pflegemanagement.
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