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Medizinische Assistenz & Praxis

Praxisanleiter

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind erfahrene Pflegefachkräfte mit einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden. Sie begleiten Auszubildende in der Pflege im praktischen Einsatz, planen Anleitungen, bewerten Lernfortschritte und nehmen praktische Prüfungen ab.

81 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Praxisanleiter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.300 € 3.600 € 3.900 € 43.200 €
Mit Berufserfahrung 3.700 € 4.000 € 4.400 € 48.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.100 € 4.500 € 5.200 € 54.000 €

Praxisanleitung ist meist keine eigene Entgeltgruppe: Im TVöD-P liegen die Stellen üblicherweise in P8 bis P9, teils P10, dazu kommt in vielen Häusern eine Funktions- oder Anleiterzulage von etwa 50 bis 200 Euro monatlich; AVR Caritas und AVR Diakonie liegen ähnlich, Universitätskliniken zahlen nach TV-L, private Träger mit Haustarif oft deutlich darunter. Verhandelt wird bei tariflicher Vergütung nicht der Betrag, sondern die Stufe - die Anerkennung von Vorerfahrung macht mehrere hundert Euro im Monat aus; wer freigestellt im Tagdienst arbeitet, verliert die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste, die in der Schichtarbeit häufig 200 bis 500 Euro monatlich ausmachen.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Praxisanleiter?

Praxisanleiter arbeiten an der Schnittstelle zwischen Pflegepraxis und Pflegeschule. Sie führen Auszubildende, Teilnehmende einer Helferausbildung und teils auch neue Kollegen mit Anerkennungsverfahren in die tägliche Arbeit ein: Grundpflege am Bett gemeinsam durchführen und besprechen, Verbandwechsel und Injektionen anleiten, Medikamentenstellen erklären, den Ablauf einer Visite und die Pflegedokumentation nachvollziehbar machen. Nach der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung müssen mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit strukturiert angeleitet werden, und diese Anleitungen werden geplant, protokolliert und ausgewertet.

Dazu kommt der organisatorische Teil: Einsatzpläne mit der Schule abstimmen, Lernangebote für die jeweilige Station oder Wohngruppe entwickeln, Zwischen- und Abschlussgespräche führen, Beurteilungen schreiben, an praktischen Prüfungen als Fachprüfer mitwirken. In vielen Häusern übernehmen Praxisanleiter auch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und wirken bei Konzepten für die praktische Ausbildung mit. Ein Teil der Stellen ist freigestellt und wird im Tagdienst ausgeübt, ein größerer Teil ist eine Doppelrolle: Anleitung neben dem normalen Dienst im Team, oft im Schichtdienst.

Wie wird man Praxisanleiter?

Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung - seit 2020 als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, ebenso anerkannt sind die früheren Abschlüsse in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege. Verlangt wird außerdem mindestens ein Jahr Berufserfahrung, in der Regel im Einsatzbereich, in dem angeleitet wird.

Darauf folgt die berufspädagogische Weiterbildung von mindestens 300 Stunden, meist berufsbegleitend über neun bis achtzehn Monate an einer Bildungseinrichtung oder Akademie eines Trägers. Inhalte sind Lernpsychologie, Anleitungsmethoden, Beurteilung und Bewertung, Prüfungsrecht und Gesprächsführung. Der Abschluss besteht aus schriftlicher Arbeit, praktischer Anleitungsprobe und Kolloquium. Danach sind jährlich mindestens 24 Stunden Fortbildung nachzuweisen, sonst erlischt die Berechtigung, offiziell anzuleiten. Ein Quereinstieg ohne Pflegeexamen ist ausgeschlossen. Für Personen mit einem pflegepädagogischen Studium entfällt die Weiterbildung.

Was der Beruf verlangt

Die Doppelrolle ist die eigentliche Belastung. Wer im laufenden Dienst anleiten soll und gleichzeitig für eine Gruppe von Patienten oder Bewohnern verantwortlich ist, gerät regelmäßig in die Lage, das eine zugunsten des anderen zu kürzen - meist die Anleitung. Personalmangel verschärft das, weil geplante Anleitungszeiten die ersten sind, die aus dem Dienstplan fallen. Wo keine Freistellung vereinbart ist, hängt viel an der Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Pflegedienstleitung.

Inhaltlich verlangt der Beruf Geduld mit sehr unterschiedlichen Lernniveaus, Bereitschaft zu unangenehmen Rückmeldungen und die Fähigkeit, eine Beurteilung zu schreiben, die einer Prüfung standhält. Konflikte mit Auszubildenden, Schulen und dem eigenen Team gehören dazu. Freigestellte Stellen bringen geregelte Arbeitszeiten im Tagdienst, dafür entfallen die Zuschläge aus Nacht- und Wochenenddiensten.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und steigt, weil jeder Ausbildungsplatz eine qualifizierte Anleitung voraussetzt und Träger ohne ausreichende Praxisanleitung keine Auszubildenden übernehmen dürfen. Kliniken, Pflegeheime und ambulante Dienste suchen dauerhaft. Von hier führen Wege in die Pflegepädagogik über ein Studium, in die Stationsleitung, in die Leitung einer Praxisanleitung oder eines innerbetrieblichen Bildungszentrums.

Aufgaben

  • geplante Anleitungen mit Auszubildenden vorbereiten, durchführen und auswerten
  • pflegerische Tätigkeiten am Patienten oder Bewohner vormachen und begleiten
  • Lernstandsgespräche führen und Beurteilungen schriftlich verfassen
  • als Fachprüfer bei praktischen Abschlussprüfungen mitwirken
  • Einsatzplanung und Ausbildungsnachweise mit der Pflegeschule abstimmen
  • neue Mitarbeiter und Kollegen im Anerkennungsverfahren einarbeiten
  • Anleitungskonzepte für Station, Wohnbereich oder Dienst weiterentwickeln
  • je nach Stelle weiterhin in der regulären Pflege im Schichtdienst mitarbeiten

Voraussetzungen

  • abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung (Pflegefachfrau/Pflegefachmann oder gleichgestellter früherer Abschluss)
  • in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Einsatzbereich
  • berufspädagogische Weiterbildung von mindestens 300 Stunden oder pflegepädagogisches Studium
  • jährlicher Nachweis von mindestens 24 Stunden berufspädagogischer Fortbildung
  • Fähigkeit zu klarer Rückmeldung und zum Umgang mit Konflikten
  • Belastbarkeit für die Doppelrolle aus Anleitung und Pflegearbeit
  • sicheres Fachwissen in Grund- und Behandlungspflege sowie in der Dokumentation

Wo man arbeitet

  • Akutkliniken und Fachkliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegedienste
  • Pflegeschulen und innerbetriebliche Bildungszentren
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe und Wohngruppen
  • Rehabilitationskliniken

Der Weg in den Beruf

Grundlage ist die dreijährige Pflegeausbildung mit Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, gefolgt von mindestens einem Jahr Berufserfahrung. Darauf folgt die berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden, meist berufsbegleitend über neun bis achtzehn Monate, abgeschlossen mit schriftlicher Arbeit, praktischer Anleitungsprobe und Kolloquium. Die Berechtigung bleibt nur bestehen, wenn jährlich 24 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden.

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