Was hier gearbeitet wird
Zwei Arbeitswelten in einem Bereich: die zentrale Notaufnahme im Krankenhaus und der Rettungsdienst auf der Straße. Formal sind sie getrennt, personell überlappen sie sich ständig – viele Ausschreibungen suchen ausdrücklich "Notfallpflege oder Notfallsanitäter", und die Wege zwischen beiden Seiten sind kurz.
In der Notaufnahme beginnt die Arbeit mit der Ersteinschätzung: Wer wird zuerst gesehen, wer kann warten. Dafür arbeiten die Häuser mit standardisierten Systemen wie dem Manchester-Triage-System oder dem Emergency Severity Index. Danach folgen Überwachung, Diagnostikbegleitung, Schockraumversorgung, Wundversorgung, Anlage von Zugängen, Dokumentation und die Steuerung der Weiterversorgung – Aufnahme auf Station, Verlegung oder Entlassung.
Im Rettungsdienst besteht die Arbeit aus Einsätzen: Notfallrettung mit dem Rettungswagen, Zusammenarbeit mit dem Notarzt, dazu ein erheblicher Anteil Krankentransport und Einsätze, die keine medizinischen Notfälle sind, sondern soziale Notlagen. Wer den Beruf wegen der Reanimation wählt, findet vor allem anderes vor.
Der Weg hinein
Für die Notaufnahme ist die Grundlage die Pflegeausbildung – seit 2020 generalistisch nach dem Pflegeberufegesetz mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Darauf setzt die Fachweiterbildung "Notfallpflege" auf, berufsbegleitend über rund zwei Jahre nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, mit Pflichteinsätzen in Intensivmedizin, Anästhesie und Rettungsdienst. Sie ist keine Einstellungsvoraussetzung, wird aber in Häusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung zunehmend erwartet.
Im Rettungsdienst gilt seit 2014 das Notfallsanitätergesetz: dreijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung, deutlich weiter gefasst als die frühere Rettungsassistenz. Der Rettungssanitäter ist etwas anderes – eine landesrechtlich geregelte Qualifikation von in der Regel rund 520 Stunden, die für den Krankentransport und als zweite Kraft auf dem Rettungswagen eingesetzt wird. Beide Bezeichnungen stehen häufig in derselben Anzeige; sie unterscheiden sich in Ausbildungsdauer, Befugnissen und Bezahlung erheblich.
Seit 2021 regelt § 2a des Notfallsanitätergesetzes ausdrücklich, welche heilkundlichen Maßnahmen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eigenverantwortlich durchführen dürfen, bis ärztliche Hilfe eintrifft. Welche Maßnahmen konkret freigegeben sind, legt darüber hinaus der ärztliche Leiter Rettungsdienst des jeweiligen Bereichs fest – die Antwort auf die Frage "was darf ich hier" ist deshalb regional verschieden und gehört ins Vorstellungsgespräch.
Wie die Arbeit aussieht
Drei Schichten rund um die Uhr, Wochenenden, Feiertage. Im Rettungsdienst kommen Wachmodelle mit langen Schichten und Bereitschaftsanteilen hinzu, deren arbeitszeitrechtliche Zulässigkeit an tarifliche Vereinbarungen gebunden ist.
Die Belastung ist eine der Unvorhersehbarkeit. Die Notaufnahme kennt keinen planbaren Tag: Sechs Menschen im Wartebereich können in zwanzig Minuten dreißig werden, und die Aufnahmesperre einer Nachbarklinik verschiebt die Last ohne Vorwarnung. In den Untergrenzen der Pflegepersonalverordnung sind Notaufnahmen nicht als eigener pflegesensitiver Bereich erfasst; die Besetzung ergibt sich aus der Kalkulation des Hauses.
Zur Ehrlichkeit gehört das Thema Gewalt. Übergriffe durch Patienten und Begleitpersonen sind in Notaufnahmen und im Rettungsdienst verbreitet, nicht die Ausnahme. Die Frage, ob ein Haus ein Deeskalationskonzept hat, ob Vorfälle erfasst und nachbesprochen werden und ob ein Sicherheitsdienst nachts vor Ort ist, ist keine Randfrage, sondern ein Merkmal des Arbeitsplatzes.
Worauf in der Anzeige zu achten ist
Nützlich sind: Versorgungsstufe des Hauses nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses, jährliche Fallzahl, Zahl der Behandlungsplätze und Schockräume, Schichtstärke, Anbindung einer Aufnahmestation. Im Rettungsdienst: Träger, Zahl der Wachen, Einsatzaufkommen je Fahrzeug, Anteil Krankentransport und ob die Weiterbildung zum Notfallsanitäter im Haus möglich ist.
Achten Sie außerdem auf die Formulierung zur Qualifikation. "Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter (m/w/d)" mit einer einzigen Gehaltsangabe verwischt zwei sehr verschiedene Berufe. Fragen Sie nach der Eingruppierung für Ihren Abschluss, nicht nach der Spanne.
Vor der Bewerbung
Die Zuschläge machen in diesem Bereich einen großen Teil des Einkommens aus – Nacht, Sonntag, Feiertag, Wechselschicht, dazu Einsatzpauschalen im Rettungsdienst. Wie sie zusammenwirken und was davon steuerfrei bleibt, steht in Zulagen und Zuschläge.
Nutzen Sie die Probezeit als beidseitige Prüfung. Ob die Belastung dieses Bereichs zu Ihnen passt, entscheidet sich nicht im Gespräch, sondern in den ersten Nachtdiensten; was in dieser Zeit rechtlich gilt, steht in Die Probezeit.