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Fort- und Weiterbildung

Praxisanleitung: die Weiterbildung, die das Gesetz vorschreibt

300 Stunden Zusatzqualifikation, 24 Stunden Fortbildung im Jahr und ein Anteil von zehn Prozent an der praktischen Ausbildungszeit – die Praxisanleitung ist die einzige Weiterbildung in der Pflege, deren Umfang bundesrechtlich festgelegt ist. Das macht sie zu einer ungewöhnlich starken Position.

5 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Die Praxisanleitung ist die unauffälligste Weiterbildung in der Pflege und die mit der klarsten Rechtsgrundlage. Während Fachweiterbildungen von Land zu Land unterschiedlich geregelt sind, steht der Umfang der Praxisanleitung im Bundesrecht – in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, die zusammen mit dem Pflegeberufegesetz 2020 in Kraft getreten ist.

Das hat eine Folge, die viele unterschätzen: Eine Einrichtung, die ausbildet, muss Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter haben und ihnen Zeit dafür geben. Wer diese Qualifikation hat, hält damit eine Position, die sich sonst selten so eindeutig belegen lässt.

Was die Verordnung verlangt

Zwei Vorgaben stehen in § 4 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung, und beide sind Zahlen:

Die Qualifikation: mindestens 300 Stunden. Praxisanleitung darf nur ausüben, wer über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügt, über eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre – und über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden. Dazu kommt eine kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden jährlich.

Der Umfang der Anleitung: mindestens zehn Prozent. Die Einrichtungen haben die Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Praxiseinsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit sicherzustellen.

Für Personen, die schon vor Inkrafttreten der neuen Verordnung nach älterem Recht als Praxisanleitung qualifiziert waren – häufig mit 200 Stunden –, gibt es Bestandsregelungen. Ob und wie sie in Ihrem Fall greifen, klärt die zuständige Stelle Ihres Landes; verlassen Sie sich hier nicht auf eine Auskunft aus dem Kollegenkreis.

Warum die zehn Prozent Ihre stärkste Karte sind

Rechnen Sie die Zahl einmal durch. Ein Praxiseinsatz von 400 Stunden bedeutet 40 Stunden geplante Anleitung – für eine Auszubildende, in einem Einsatz. Eine Station mit vier Auszubildenden in laufenden Einsätzen erzeugt eine Anleitungszeit, die niemand nebenbei erbringt.

Die Verpflichtung trifft dabei nicht Sie, sondern die Einrichtung: Sie hat die Anleitung sicherzustellen. Und sie braucht die Ausbildung – die Ausbildungsbefugnis, die Kooperation mit der Pflegeschule, die Ausbildungsplätze, an denen die Personalplanung der nächsten Jahre hängt.

Daraus folgt der Satz, der dieses Thema aus der Freundlichkeitsebene heraushebt: Anleitungszeit ist keine Gefälligkeit, sondern eine Rechtspflicht der Einrichtung. Wer sie einfordert, verlangt nichts für sich, sondern erinnert an eine Vorgabe, deren Verletzung die Ausbildung des Hauses angreifbar macht.

Praktisch heißt das:

  • Anleitungszeit gehört in den Dienstplan, als eigene Zeit und mit Namen – nicht als Zusatz zu einer vollen Schicht mit eigener Patientengruppe.
  • Die geleistete Anleitung ist zu dokumentieren. Führen Sie die Nachweise selbst und behalten Sie eine Kopie; sie sind der Beleg dafür, dass Sie die Aufgabe erfüllt haben – und dafür, wann die Einrichtung sie nicht ermöglicht hat.
  • Kommt die Zeit nicht zustande, gehört das schriftlich an die Leitung, und zwar bevor die Prüfung der Auszubildenden näherrückt.

Was sie im Beruf verändert

Zulage. Viele Tarifwerke und Betriebsvereinbarungen sehen für die Tätigkeit als Praxisanleitung eine Funktionszulage vor. Sie ist an die Ausübung der Funktion geknüpft, nicht an die Qualifikation – wer die 300 Stunden hat, aber nicht anleitet, bekommt sie in der Regel nicht. Prüfen Sie, welches Regelwerk auf Ihren Vertrag angewendet wird, und lassen Sie die Bestellung zur Praxisanleitung schriftlich geben.

Nachfrage. Die 300 Stunden sind in Stellenanzeigen einer der häufigsten Zusätze, und zwar nicht nur in Kliniken: Pflegeheime, ambulante Dienste und Tagespflegen dürfen ausbilden und brauchen dafür dieselbe Qualifikation. Für einen Wechsel in eine kleinere Einrichtung ist sie deshalb oft mehr wert als eine Fachweiterbildung.

Richtung. Sie ist der übliche erste Schritt für zwei Wege: in die Pflegepädagogik – Lehre an einer Pflegeschule, die ein Studium verlangt – und in die Leitung. Anders als eine Fachweiterbildung kostet sie nicht zwei Jahre, sondern in Teilzeit meist einige Monate.

Was der Alltag daraus macht

Die ehrliche Gegenrechnung, weil sie zu diesem Thema gehört.

Die Zehn-Prozent-Vorgabe wird in der Praxis häufig nicht erreicht. Der Grund ist selten Unwilligkeit, sondern Besetzung: Wer angeleitet, hat in dieser Zeit keine eigene Patientengruppe, und in einem unterbesetzten Dienst wird genau das zuerst gestrichen. Das Ergebnis kennt jede Praxisanleitung – Anleitung „im Vorbeigehen", ein abgezeichneter Nachweis über eine Anleitung, die aus einer halben Stunde am Ende der Schicht bestand.

Zwei Dinge helfen dagegen, und beide sind unspektakulär:

Planen Sie die Anleitung terminiert und thematisch. Ein Termin mit einem Thema – „Dienstag, 9 bis 11 Uhr, Verbandwechsel unter aseptischen Bedingungen" – lässt sich schwerer streichen als „Anleitung nach Bedarf".

Schreiben Sie auf, was nicht stattfand. Nicht als Anklage, sondern als Zahl. Eine Übersicht über ein Quartal, die geplante und erbrachte Anleitungszeit gegenüberstellt, ist das wirksamste Dokument in diesem Thema – für das Gespräch mit der Leitung, für die Mitarbeitervertretung und notfalls für die Pflegeschule, die den Einsatz verantwortet.

Ist sie die richtige Weiterbildung?

Sie ist die richtige, wenn Sie gern erklären, wenn Sie in Ihrem Fachbereich bleiben wollen und wenn Sie eine Aufgabe suchen, die den Arbeitsalltag verändert, ohne ihn zu verlassen. Sie ist vergleichsweise kurz, sie ist bundesrechtlich unterlegt, und sie ist überall gefragt.

Sie ist nicht die richtige, wenn Sie sie als Ersatz für eine Fachweiterbildung verstehen – die beiden erschließen verschiedene Tätigkeiten und ersetzen sich nicht. Und sie ist keine gute Idee in einer Einrichtung, die erkennbar nicht vorhat, Anleitungszeit zu planen: Dann haben Sie die Verantwortung, aber nicht die Zeit, und die Nachweise unterschreiben Sie.

Danach

Wer vergleichen will, wie die Weiterbildungen zueinander stehen – Dauer, Regelung, Wirkung auf die Eingruppierung –, findet sie im Überblick über die Fachweiterbildungen. Wer bereits auf einer Intensivstation arbeitet, findet den anderen Weg in Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie.

Und wenn die Zulage zur Sprache kommen soll: Wie sich eine Funktion in ein Argument übersetzt, steht in Gehalt verhandeln in der Pflege. Stellen, die ausdrücklich Praxisanleitung suchen, finden Sie im Bestand der offenen Stellenangebote.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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