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Fort- und Weiterbildung

Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie

Zwei Jahre neben der Schicht, Landesrecht statt Bundesrecht, und ein Titel, der von Bundesland zu Bundesland anders heißt. Was die Weiterbildung verlangt, was sie am Arbeitsplatz verändert – und warum sie das Entgelt nicht von selbst erhöht.

6 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Die Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie ist die bekannteste Weiterbildung in der Pflege und diejenige, nach der auf Intensivstationen am häufigsten gefragt wird. Sie ist auch die, über die am meisten Halbwissen kursiert – was vor allem daran liegt, dass es sie nicht einmal gibt, sondern sechzehnmal.

Dieser Text ordnet das: wer sie regelt, was sie verlangt, was sie kostet und was sie tatsächlich verändert.

Es gibt kein Bundesgesetz dazu

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann regelt der Bund im Pflegeberufegesetz. Die Fachweiterbildungen nicht. Sie sind Sache der Länder, und die Länder haben es unterschiedlich gehandhabt:

  • Einige haben eigene Weiterbildungsgesetze oder -verordnungen erlassen. Dort ist die Weiterbildung staatlich geregelt, die Prüfung staatlich abgenommen und der Titel geschützt.
  • In den übrigen Ländern gilt faktisch die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Sie ist kein Gesetz, sondern ein Standard, dem die Weiterbildungsinstitute folgen – anerkannt in der Branche, aber ohne staatlichen Titelschutz.

Daraus folgt die praktisch wichtigste Konsequenz, und sie betrifft jeden, der über Landesgrenzen hinweg arbeitet: Fragen Sie vor der Anmeldung, nach welchem Regelwerk der Kurs läuft und wie er in anderen Ländern anerkannt wird. Eine Weiterbildung nach Landesrecht wird anderswo in der Regel anerkannt, häufig aber erst auf Antrag. Umgekehrt kann ein Abschluss nach DKG-Empfehlung in einem Land mit eigener Verordnung formal weniger wert sein als der dortige staatliche Abschluss – auf dem Arbeitsmarkt merkt man das selten, in einer Ausschreibung des öffentlichen Dienstes mit ausdrücklicher Anforderung schon.

Auch der Titel unterscheidet sich. Verbreitet sind „Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie" aus der Zeit vor der Berufsreform und „Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie". Seit die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau und Pflegefachmann lautet, werden die Bezeichnungen der Weiterbildungen nachgezogen – nicht überall gleichzeitig und nicht überall gleich.

Voraussetzungen

Regelmäßig verlangt werden:

  • die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beziehungsweise als Gesundheits- und Krankenpflegerin nach altem Recht,
  • Berufserfahrung – je nach Regelwerk ein halbes bis zwei Jahre, meist mit der Vorgabe, dass ein Teil davon im Fachgebiet erbracht wurde,
  • ein Arbeitsplatz im Fachgebiet für die Dauer der Weiterbildung, weil die praktischen Anteile dort abgeleistet werden.

Der letzte Punkt ist der, der die Reihenfolge bestimmt: Sie brauchen zuerst die Stelle auf der Intensivstation und dann die Weiterbildung, nicht umgekehrt. Wer aus einem anderen Bereich kommt, bewirbt sich also auf eine Intensivstelle für Berufserfahrene – viele Häuser stellen ausdrücklich mit der Zusage ein, die Fachweiterbildung nach der Einarbeitung zu finanzieren.

Dauer und Aufbau

Zwei Jahre in Teilzeit neben der Arbeit sind der Regelfall. Die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft sieht rund 720 Stunden theoretischen Unterricht vor, dazu praktische Einsätze in mehreren Bereichen – operative und internistische Intensivmedizin, Anästhesie, häufig Aufwachraum und ein Wahleinsatz. Länder mit eigener Verordnung weichen von den Stundenzahlen ab; die verbindliche Zahl steht in der Verordnung Ihres Landes.

Der Unterricht liegt in Blöcken, typischerweise eine Woche je Monat. Das ist der Punkt, an dem die Weiterbildung im Alltag scheitert oder gelingt: Blockwochen müssen im Dienstplan stehen, nicht im Frei. Klären Sie schriftlich, dass die Unterrichtszeit Arbeitszeit ist und nicht aus dem Zeitkonto oder dem Urlaub bestritten wird – angeordnete Fortbildung ist Arbeitszeit, und dazu gehören auch die Lernzeiten in der Einrichtung. Was alles Arbeitszeit ist, steht in Arbeitszeit nachweisen.

Am Ende stehen eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung sowie – in den meisten Regelwerken – eine Facharbeit.

Was sie verändert und was nicht

Hier muss ein verbreiteter Irrtum ausgeräumt werden: Die Weiterbildung erhöht Ihr Entgelt nicht von selbst.

Die Eingruppierung in den Tarifwerken des öffentlichen Dienstes und in den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien folgt der ausgeübten Tätigkeit, nicht der Qualifikation. Wer die Fachweiterbildung hat und weiterhin dieselbe Tätigkeit ausübt wie vorher, bleibt in derselben Entgeltgruppe. Erst wenn die Tätigkeit die Merkmale einer höheren Gruppe erfüllt – oder wenn ein Tarifwerk ausdrücklich eine Zulage für die abgeschlossene Fachweiterbildung vorsieht –, ändert sich die Abrechnung.

Praktisch ändert sie dennoch viel:

Sie eröffnet Tätigkeiten, die ohne sie nicht vergeben werden – Einsatz in der Anästhesie, Verantwortung für Beatmung und Nierenersatzverfahren, Schichtleitung auf der Intensivstation, später Bereichsleitung.

Sie ist in Strukturvorgaben verankert. Für bestimmte Versorgungsstufen schreiben die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses einen Anteil fachweitergebildeter Pflegekräfte fest – bei Perinatalzentren etwa. Ein Haus, das eine solche Stufe halten will, braucht eine bestimmte Zahl von Fachpflegekräften und kann darauf nicht verzichten. Das ist Ihre Verhandlungsposition, und sie ist stärker als die Qualifikation selbst.

Sie verändert die Bewerbungslage. In Ausschreibungen für Intensiv-, Anästhesie- und Intermediate-Care-Bereiche steht sie regelmäßig als Anforderung oder als „wünschenswert". Wie sich das im Anschreiben nutzen lässt, steht in Das Anschreiben in der Pflege.

Kosten, Finanzierung und die Klausel am Ende

Die Lehrgangskosten liegen im vierstelligen Bereich; dazu kommen Fahrten und Unterkunft bei auswärtigen Blockwochen. In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber sie – und verbindet das mit einer Rückzahlungs- und Bindungsklausel.

Diese Klausel ist der Teil der Weiterbildung, der am wenigsten gelesen und am häufigsten teuer wird. Sie ist zulässig, aber an Voraussetzungen gebunden: Die Bindungsdauer muss in einem angemessenen Verhältnis zu Dauer und Wert der Fortbildung stehen, die Rückzahlungsbeträge müssen klar bestimmt sein, und die Klausel darf nicht auch dann greifen, wenn die Beendigung auf Gründen beruht, die der Arbeitgeber zu verantworten hat. Eine Klausel, die pauschal jede Beendigung erfasst, ist häufig unwirksam – entschieden wird das am Wortlaut Ihrer Vereinbarung. Die Einzelheiten stehen in Kündigung in der Pflege.

Drei Fragen vor der Unterschrift:

  1. Wie lang ist die Bindung, und ab wann läuft sie? Ab Beginn oder ab Abschluss der Weiterbildung – das sind zwei Jahre Unterschied.
  2. Wird anteilig abgeschmolzen? Eine Klausel ohne monatliche Verringerung des Rückzahlungsbetrags ist angreifbar.
  3. Was gilt, wenn Sie die Prüfung nicht bestehen oder aus gesundheitlichen Gründen abbrechen?

Zahlt der Arbeitgeber nicht, lohnt die Prüfung öffentlicher Förderung. Je nach Land und Maßnahme kommt eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in Betracht, daneben gibt es Landesprogramme und Bildungsprämien. Das ist im Einzelfall bei der zuständigen Stelle zu klären – pauschale Aussagen dazu sind unzuverlässig, weil sich die Programme häufig ändern.

Ist sie die richtige Weiterbildung?

Sie ist die richtige, wenn Sie auf einer Intensivstation, in der Anästhesie oder in der Intermediate Care arbeiten wollen und dort bleiben wollen. Sie ist zwei Jahre lang anstrengend, und sie bindet Sie in aller Regel mehrere Jahre an das Haus, das sie bezahlt.

Sie ist nicht die richtige, wenn Sie eigentlich eine Leitungsfunktion anstreben – dafür gibt es die Weiterbildung für leitende Funktionen – oder wenn Sie die Fachrichtung noch nicht kennen. Ein halbes Jahr auf der Station, bevor Sie sich für zwei Jahre einschreiben, ist keine verlorene Zeit.

Welche anderen Fachweiterbildungen es gibt, wie sie sich in Dauer und Regelung unterscheiden und wo sie zählen, zeigt der Überblick über die Fachweiterbildungen. Wer dagegen Auszubildende anleiten will, findet den kürzeren und rechtlich klar geregelten Weg in Praxisanleitung.

Danach

Vor der Anmeldung lohnt ein Blick auf den Markt: In welchen Häusern in Ihrer Umgebung wird die Fachweiterbildung gesucht, und welche bieten die Finanzierung ausdrücklich an? Beides steht häufig in der Anzeige. Der Bestand an offenen Stellenangeboten wird täglich abgeglichen, und eine Suche nach der Intensivpflege zeigt schnell, wie viele Häuser damit werben.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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