Praxisanleitung: die Weiterbildung, die das Gesetz vorschreibt
300 Stunden Zusatzqualifikation, 24 Stunden Fortbildung im Jahr und ein Anteil von zehn Prozent an der praktischen Ausbildungszeit – die Praxisanleitung ist die einzige Weiterbildung in der Pflege, deren Umfang bundesrechtlich festgelegt ist. Das macht sie zu einer ungewöhnlich starken Position.
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