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Medizinische Assistenz & Praxis

Freigestellte Praxisanleitung

Freigestellte Praxisanleitungen sind Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation, die ausschließlich Auszubildende, Praktikanten und neue Mitarbeitende im praktischen Einsatz begleiten. Sie arbeiten überwiegend im Tagdienst und nicht mehr in der regulären Dienstplanbesetzung.

3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Freigestellte Praxisanleitung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.500 € 3.800 € 4.100 € 45.600 €
Mit Berufserfahrung 3.800 € 4.200 € 4.600 € 50.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.200 € 4.600 € 5.200 € 55.200 €

Angegeben ist das Grundentgelt ohne Zuschläge. In kommunalen Häusern erfolgt die Eingruppierung meist nach TVöD-P in P8 oder P9, an Universitätskliniken nach TV-L, bei kirchlichen Trägern nach AVR Caritas oder AVR Diakonie, oft mit einer Funktionszulage für die Praxisanleitung. Da die Tätigkeit überwiegend im Tagdienst stattfindet, entfallen die steuerfreien Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie die Wechselschichtzulage weitgehend - das kann gegenüber einer Stelle im Dreischichtdienst mehrere hundert Euro monatlich netto ausmachen. Verhandelt wird bei Tarifbindung nicht der Betrag, sondern die Stufe: Die Anerkennung der Vorerfahrung entscheidet über einen erheblichen Teil des Einkommens.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine freigestellte Praxisanleitung?

Seit dem Pflegeberufegesetz müssen mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit als geplante und strukturierte Praxisanleitung nachgewiesen werden. Freigestellte Praxisanleitungen sichern genau das ab. Sie planen die Einsätze der Auszubildenden über alle Stationen und Kooperationspartner hinweg, führen Erstgespräche, legen Lernziele fest, arbeiten am Bett mit den Lernenden, demonstrieren Maßnahmen wie Verbandwechsel, Trachealkanülenpflege oder Medikamentenmanagement und lassen sie diese anschließend unter Beobachtung selbst durchführen. Dazu kommen Zwischen- und Abschlussgespräche, Beurteilungen, das Führen der Ausbildungsnachweise und die Vorbereitung sowie Abnahme der praktischen Prüfung gemeinsam mit der Pflegeschule.

Ein großer Teil der Arbeit ist Organisation und Kommunikation: Kontakt zur Pflegeschule halten, Einsatzpläne mit Stationsleitungen abstimmen, Konflikte zwischen Team und Auszubildenden klären, Abbruchgefährdete auffangen. Viele Praxisanleitungen übernehmen zusätzlich die Einarbeitung neuer Kolleginnen, die Begleitung von Fachkräften aus dem Ausland bei der Anerkennung und interne Fortbildungen.

Wie wird man freigestellte Praxisanleitung?

Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung, heute als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, früher in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege. Dazu kommen in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Bereich sowie die berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleitung im Umfang von mindestens 300 Stunden, seit 2020 verpflichtend, plus jährlich 24 Stunden Fortbildung. Die Weiterbildung dauert je nach Anbieter sechs bis achtzehn Monate in Teilzeit und wird häufig vom Arbeitgeber bezahlt. Wer weiter will, schließt ein Studium der Pflegepädagogik an.

Die Freistellung selbst ist keine eigene Qualifikation, sondern eine Organisationsentscheidung des Trägers. Viele Häuser haben Praxisanleitungen, die weiterhin voll im Dienstplan stehen und die Anleitung nebenbei erledigen. Freigestellte Stellen entstehen vor allem in größeren Kliniken, Heimkonzernen und Häusern mit vielen Ausbildungsplätzen.

Was der Beruf verlangt

Der Schichtdienst entfällt weitgehend, allerdings nicht immer vollständig: Manche Träger verlangen Nacht- und Wochenendbegleitungen, weil Auszubildende auch dort eingesetzt sind, und in Personalnotlagen wird die Freistellung faktisch aufgehoben und die Anleitung fällt aus. Das ist der häufigste Frustpunkt in dieser Position. Wer die Stelle antritt, sollte schriftlich klären, wie belastbar die Freistellung ist.

Die Arbeit ist körperlich leichter als die Stationspflege, dafür deutlich fordernder in der Kommunikation. Man steht zwischen Auszubildenden, Teams, die keine Zeit für Anleitung haben, Schule und Geschäftsführung. Beurteilungen zu schreiben, die Konsequenzen haben, und Ausbildungsverhältnisse zu beenden, gehört dazu. Viele unterschätzen den Dokumentations- und Verwaltungsanteil. Wer die praktische Pflege am Patienten als Kern des Berufs empfindet, vermisst sie in dieser Rolle.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wächst, weil die Zehn-Prozent-Vorgabe rechtlich verbindlich ist und Ausbildungszahlen ausgebaut werden. Fast jede Einrichtung mit Ausbildungsauftrag sucht qualifizierte Anleitungen. Entwicklungswege führen in die Ausbildungskoordination, in die Leitung der innerbetrieblichen Fortbildung, in die Pflegeschule als Lehrkraft nach einem pädagogischen Studium oder in Stationsleitung und Pflegedienstleitung.

Aufgaben

  • geplante Anleitungssituationen mit Auszubildenden am Patienten durchführen
  • Lernziele festlegen und in Erst-, Zwischen- und Abschlussgesprächen überprüfen
  • Einsatzpläne über Stationen und Kooperationspartner koordinieren
  • praktische Prüfungen mitvorbereiten und abnehmen
  • Beurteilungen und Ausbildungsnachweise dokumentieren
  • Kontakt zur Pflegeschule und zum Ausbildungsträger halten
  • neue Mitarbeitende und Fachkräfte aus dem Ausland einarbeiten
  • bei Konflikten und Abbruchgefahr vermitteln

Voraussetzungen

  • abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung (Pflegefachfrau/Pflegefachmann oder gleichwertiger Abschluss)
  • berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden
  • jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung
  • in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Einsatzbereich
  • Sicherheit in der Behandlungspflege und im Umgang mit Standards
  • Fähigkeit, Kritik klar und belastbar zu formulieren
  • gute Dokumentations- und EDV-Kenntnisse

Wo man arbeitet

  • Akutkliniken und Universitätskliniken
  • Pflegeheime und stationäre Altenhilfe
  • ambulante Pflegedienste
  • Rehabilitationskliniken
  • Bildungszentren und Pflegeschulen der Träger

Der Weg in den Beruf

Grundlage ist die dreijährige generalistische Pflegeausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Darauf folgt nach etwa einem Jahr Berufserfahrung die Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden, meist berufsbegleitend über sechs bis achtzehn Monate. Die Freistellung von der Pflegetätigkeit ist eine Entscheidung des Arbeitgebers und kein zusätzlicher Abschluss.

Offene Stellen als Freigestellte Praxisanleitung

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