Was hier gearbeitet wird
Die Assistenzberufe des ambulanten und diagnostischen Bereichs. Die Medizinische Fachangestellte arbeitet in Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Klinikambulanzen: Anmeldung und Terminvergabe, Blutentnahme, Injektionen, Verbandwechsel, Wundversorgung, Assistenz bei Eingriffen, Abrechnung, Hygiene und Aufbereitung, Impfmanagement, Praxisorganisation. Die Zahnmedizinische Fachangestellte assistiert bei der Behandlung, kümmert sich um Röntgen, Prophylaxe und Abrechnung.
Die medizinisch-technischen Berufe arbeiten weiter weg vom Menschen und näher am Verfahren: Laboratoriumsanalytik, Radiologie mit Röntgen, Computertomografie und Magnetresonanztomografie, Funktionsdiagnostik mit Lungenfunktion, Elektrophysiologie und Ultraschall, Veterinärmedizin. Die Pharmazeutisch-technische Assistenz arbeitet in der Apotheke.
Dazu kommen die organisatorischen Rollen, die sich aus diesen Berufen entwickelt haben: Praxismanagement, Studienassistenz in der klinischen Forschung, Dokumentationsassistenz im Krankenhaus, Praxisanleitung in der Ausbildung.
Der Unterschied zur Stationspflege ist die Taktung nach Terminen statt nach Schichten und die Nähe zur Abrechnung: Wer in einer Praxis arbeitet, arbeitet in einem Betrieb, dessen wirtschaftliche Lage unmittelbar spürbar ist.
Der Weg hinein
Die Medizinische und die Zahnmedizinische Fachangestellte werden dual ausgebildet: drei Jahre Betrieb und Berufsschule mit Abschluss vor der Ärztekammer beziehungsweise Zahnärztekammer. Zugang gibt es mit jedem Schulabschluss, in der Praxis überwiegt die mittlere Reife.
Für die medizinisch-technischen Berufe gilt seit 2023 das MT-Berufe-Gesetz. Es hat die früheren Bezeichnungen abgelöst – heute heißen sie Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, für Radiologie, für Funktionsdiagnostik und für Veterinärmedizin –, die Ausbildungsinhalte modernisiert und, ebenso wichtig, eine Ausbildungsvergütung sowie die Schulgeldfreiheit verbindlich gemacht. Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit staatlicher Prüfung. Für die Pharmazeutisch-technische Assistenz gilt seit der Reform von 2023 eine eigene, ebenfalls überarbeitete Regelung.
Aufstiegswege gibt es und sie werden unterschätzt. Aus der Medizinischen Fachangestellten führen Fortbildungen der Ärztekammern zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, zur nichtärztlichen Praxisassistentin mit erweiterten Aufgaben bei Hausbesuchen und zu einer Reihe von Fachqualifikationen – Ambulantes Operieren, Onkologie, Ernährungsmedizin. Sie sind der Unterschied zwischen einer Tätigkeit, die auf dem Einstiegsniveau bleibt, und einer, die eigenständig wird.
Für Menschen mit Berufserfahrung aus anderen Bereichen ist die Praxis ein realistischer Einstieg, wenn auch selten ohne Ausbildung. Was dabei zu bedenken ist, steht in Der Quereinstieg.
Wie die Arbeit aussieht
Überwiegend geregelte Arbeitszeiten ohne Nacht- und meist ohne Wochenenddienst – das ist der wesentliche Vorteil gegenüber der Klinikpflege und der Grund, aus dem viele in diesen Bereich wechseln. In Notfallambulanzen, Dialysezentren und radiologischen Abteilungen mit Bereitschaft gilt das nicht.
Der Nachteil steht in der Bezahlung. Für Medizinische Fachangestellte gibt es einen bundesweiten Gehaltstarifvertrag zwischen dem Berufsverband und der Ärzteseite; er ist jedoch nicht allgemeinverbindlich, sodass jede Praxis frei entscheidet, ob sie ihn anwendet. Für Zahnmedizinische Fachangestellte bestehen regionale Tarifverträge mit derselben Einschränkung. In Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren unter Klinikträgerschaft gelten dagegen die Haustarifwerke, häufig mit besserer Eingruppierung als in der Einzelpraxis.
Die Belastung liegt weniger im Körperlichen als im Betrieb: volles Wartezimmer, Telefon, Abrechnungsfristen, dazu ein gestiegener Anteil an unfreundlichem Umgang durch Wartende. In kleinen Praxen ist außerdem die Vertretung dünn – wer im Zweierteam arbeitet, ist im Urlaub der Kollegin allein.
Worauf in der Anzeige zu achten ist
Nützlich sind: Fachrichtung und Größe der Praxis, Zahl der Behandelnden und der Beschäftigten, ob nach dem Gehaltstarifvertrag bezahlt wird, konkreter Aufgabenzuschnitt, Fortbildungsbudget, Regelung von Überstunden.
Achten Sie auf Anzeigen, die alle Aufgaben einer Praxis in einer Stelle bündeln – Anmeldung, Assistenz, Labor, Abrechnung und Hygienebeauftragung zugleich. Das kann eine abwechslungsreiche Stelle sein und ebenso eine unterbesetzte.
Vor der Bewerbung
Fragen Sie nach der Bezahlung ausdrücklich mit Bezug auf den Tarifvertrag und die Tätigkeitsgruppe: "Zahlen Sie nach dem Gehaltstarifvertrag, und in welcher Tätigkeitsgruppe wäre ich?" Das ist die einzige Frage, die in diesem Bereich Klarheit schafft. Wie ein solches Gespräch vorbereitet wird, steht in Gehalt verhandeln.
Wenn Sie aus der Klinik in die Praxis wechseln, gehört die Begründung ins Anschreiben – Praxen fragen danach, weil sie den umgekehrten Weg ebenso oft erleben. Der Aufbau steht in Das Anschreiben.