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Gesundheits- & Krankenpflege

Gesundheits- und Krankenpfleger / Pflegefachfrau

Pflegefachpersonen versorgen kranke Menschen im Krankenhaus, in Heimen oder ambulant: Grundpflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe, Dokumentation. Der Abschluss ist dreijährig und berechtigt zu Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG.

5 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Gesundheits- und Krankenpfleger / Pflegefachfrau verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.900 € 3.300 € 3.600 € 39.600 €
Mit Berufserfahrung 3.300 € 3.700 € 4.100 € 44.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.700 € 4.200 € 5.000 € 50.400 €

Entscheidend ist der Träger: Häuser nach TVöD-P gruppieren Pflegefachpersonen in der Regel in P7, mit Fachweiterbildung oder besonderer Verantwortung höher, Universitätskliniken zahlen nach TV-L, kirchliche Träger nach AVR Caritas oder AVR Diakonie, private Träger teils nach Haustarif und deutlich darunter. Bei tariflicher Vergütung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Stufe - die Anerkennung von Vorerfahrung macht mehrere hundert Euro im Monat aus. Die angegebenen Werte sind Grundentgelt; Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste sowie Wechselschichtzulagen kommen im vollen Schichtdienst üblicherweise mit rund 200 bis 500 Euro monatlich dazu, teilweise nach § 3b EStG steuerfrei. Im Tagdienst, etwa in Praxen oder Beratungsstellen, entfallen sie.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Pflegefachperson?

Der Arbeitstag folgt der Schicht. Im Frühdienst beginnt er mit der Übergabe vom Nachtdienst, danach Grundpflege bei den Patienten der eigenen Gruppe: Waschen, Mobilisieren, Positionswechsel, Unterstützung beim Essen. Parallel läuft die Behandlungspflege - Medikamente stellen und verabreichen, Injektionen, Infusionen anhängen, Verbände wechseln, Vitalzeichen und Blutzucker kontrollieren, Katheter und Sonden versorgen, Wunden beurteilen. Die Visite wird begleitet, Anordnungen werden umgesetzt und dokumentiert. Aufnahmen, Entlassungen und Verlegungen kommen dazwischen, Angehörige stellen Fragen, das Labor ruft an.

Zum Kern des Berufs gehören die Vorbehaltsaufgaben nach § 4 Pflegeberufegesetz: die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses und die Bewertung des Ergebnisses. Diese Aufgaben darf niemand ohne dreijährigen Abschluss übernehmen - das ist der praktische Unterschied zur Pflegehilfskraft, die anleitungsgebunden mitarbeitet.

Der Einsatzort prägt den Beruf stärker als die Berufsbezeichnung. Auf einer chirurgischen Station bestimmen Wundversorgung und postoperative Überwachung den Tag, auf der Intensivstation Beatmung, Monitoring und ein Betreuungsverhältnis von zwei bis drei Patienten, in der Notaufnahme Ersteinschätzung und Unvorhersehbarkeit, im Pflegeheim langfristige Begleitung und Sterbebegleitung, im ambulanten Dienst Alleinarbeit im Auto und in fremden Wohnungen mit engem Tourenplan.

Wie wird man Pflegefachperson?

Seit 2020 gilt die generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Der Abschluss heißt Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und hat die früheren Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege ersetzt. Die Ausbildung dauert drei Jahre, wechselt zwischen Pflegeschule und Praxiseinsätzen in Klinik, Langzeitpflege, ambulantem Dienst und Pädiatrie und wird vom ersten Tag an vergütet. Im dritten Jahr ist eine Vertiefung möglich, wer die Altenpflege oder Kinderkrankenpflege wählt, kann auch den entsprechenden gesonderten Abschluss erwerben. Wer vor 2020 fertig wurde, führt seine bisherige Bezeichnung weiter und ist damit unverändert Pflegefachkraft. Neben der schulischen Ausbildung gibt es das primärqualifizierende Pflegestudium. Für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich, ausländische Abschlüsse müssen ein Anerkennungsverfahren mit Sprachnachweis durchlaufen.

Was der Beruf verlangt

Schichtdienst mit Früh-, Spät- und Nachtdiensten, Wochenend- und Feiertagsarbeit, wechselnde Dienstpläne, Einsprünge bei Krankheitsausfall. Körperlich belasten Heben, Umlagern, Stehen und Gehen über die gesamte Schicht, Rücken- und Gelenkbeschwerden sind verbreitet. Psychisch belasten Zeitdruck bei unterbesetzten Diensten, Sterben und Leid, aggressive oder verwirrte Patienten und das Gefühl, den eigenen fachlichen Ansprüchen nicht gerecht werden zu können. Die Dokumentation frisst Zeit, die am Bett fehlt. Wer Konflikte im Team, ständige Unterbrechungen und die Verantwortung für Fehlerfolgen schlecht erträgt, wird es schwer haben. Die Fluktuation ist hoch, Teilzeit ist verbreitet, weil viele Vollzeit im Schichtdienst nicht dauerhaft durchhalten.

Aussichten

Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich und in allen Bundesländern, offene Stellen bleiben lange unbesetzt. Das bedeutet Auswahl beim Arbeitgeber, aber auch dichte Dienstpläne. Entwicklungswege führen über Fachweiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege, Onkologie, Psychiatrie, Nephrologie oder im OP-Dienst, über Praxisanleitung, Hygiene- oder Wundexpertise, über Pflegeberatung sowie über Studiengänge in Pflegemanagement, Pflegepädagogik oder Advanced Practice Nursing bis in Stations- und Pflegedienstleitung.

Aufgaben

  • Grundpflege einschließlich Körperpflege, Mobilisation und Positionswechsel
  • Behandlungspflege: Injektionen, Infusionen, Verbandwechsel, Katheter- und Sondenversorgung
  • Medikamente stellen, verabreichen und Wirkung überwachen
  • Pflegebedarf erheben, Pflegeprozess planen und bewerten (Vorbehaltsaufgabe)
  • Vitalzeichen, Blutzucker und Ausscheidungen kontrollieren und beurteilen
  • Visite begleiten und ärztliche Anordnungen umsetzen
  • Pflegedokumentation führen, Übergaben geben und entgegennehmen
  • Patienten und Angehörige anleiten, Auszubildende und Hilfskräfte einweisen

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann oder in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, bei ausländischen Abschlüssen Anerkennung und Sprachnachweis mindestens B2
  • Bereitschaft zu Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
  • Körperliche Belastbarkeit für Heben, Umlagern und Arbeiten im Stehen
  • Sorgfalt bei Medikation und Dokumentation, Belastbarkeit unter Zeitdruck
  • Nachweise nach Infektionsschutzgesetz, je nach Einrichtung Masernimmunität
  • Für den ambulanten Dienst in der Regel Führerschein Klasse B

Wo man arbeitet

  • Akutkrankenhaus und Universitätsklinik (Station, Intensiv, OP, Notaufnahme)
  • Fachklinik und Rehabilitationseinrichtung
  • Stationäre Pflegeeinrichtung
  • Ambulanter Pflegedienst
  • Wohngruppe und Einrichtung der Behindertenhilfe
  • Facharztpraxis, MVZ und Dialysezentrum

Der Weg in den Beruf

Der übliche Weg ist die dreijährige generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, bestehend aus theoretischem Unterricht an einer Pflegeschule und Praxiseinsätzen in Klinik, Langzeitpflege, ambulantem Dienst und Pädiatrie. Zugang ist in der Regel der mittlere Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, die Ausbildung ist von Beginn an vergütet. Alternativ führt ein drei- bis vierjähriges primärqualifizierendes Pflegestudium zur gleichen Berufszulassung.

Offene Stellen als Gesundheits- und Krankenpfleger / Pflegefachfrau

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