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Gesundheits- & Krankenpflege

Pflegefachassistenz

Pflegefachassistenzkräfte übernehmen nach einer ein- bis zweijährigen landesrechtlich geregelten Ausbildung die Grundpflege und klar abgegrenzte Teile der Behandlungspflege. Sie arbeiten im Team mit Pflegefachkräften, die die Pflegeprozesssteuerung verantworten.

14 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Pflegefachassistenz verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.400 € 2.850 € 3.100 € 34.200 €
Mit Berufserfahrung 2.600 € 3.100 € 3.400 € 37.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.800 € 3.300 € 3.700 € 39.600 €

Entscheidend ist der Träger: Häuser nach TVöD-P gruppieren Pflegefachassistenzkräfte meist in P6 ein, kirchliche Träger nach AVR Caritas oder AVR Diakonie vergleichbar, private Anbieter mit Haustarif zahlen häufig mehrere hundert Euro darunter. Bei tariflicher Vergütung wird nicht der Betrag verhandelt, sondern die Stufe, also die Anerkennung von Vorerfahrung. Die genannten Werte sind Grundentgelte ohne Zuschläge; Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Wechselschichtzulagen kommen bei regelmäßigem Schichtdienst üblicherweise mit etwa 150 bis 400 Euro monatlich hinzu, teilweise steuerfrei nach § 3b EStG.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Pflegefachassistenz?

Pflegefachassistenzkräfte versorgen pflegebedürftige Menschen im Alltag: Unterstützung beim Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme und beim Toilettengang, Positionswechsel zur Dekubitusprophylaxe, Mobilisation, Betten machen, Vitalzeichen messen und dokumentieren. Dazu kommen delegierbare Aufgaben der Behandlungspflege, soweit die jeweilige Landesverordnung und die Einrichtung sie vorsehen und die Fachkraft sie überträgt: einfache Verbandwechsel, Kompressionsstrümpfe anlegen, Blutzucker messen, Medikamente verabreichen aus vorbereiteten Dosetten, Ein- und Ausfuhrkontrolle.

Auf einer Krankenhausstation heißt das: Frühdienst ab kurz vor sechs, Grundpflege bei mehreren Patienten, Frühstück verteilen und anreichen, Transporte begleiten, bei Aufnahmen und Entlassungen mithelfen, Material auffüllen. Im Pflegeheim ist die Beziehung zu den Bewohnern langfristiger, die Grundpflege macht einen größeren Anteil aus, dazu kommen Betreuung und Begleitung. Im ambulanten Dienst wird eine Tour gefahren, meist allein, mit festen Zeitfenstern pro Einsatz. Die Pflegeprozessplanung, die Ersteinschätzung und die Steuerung der Pflege bleiben Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachkräfte nach § 4 PflBG und gehören ausdrücklich nicht zum Aufgabenbereich.

Wie wird man Pflegefachassistenz?

Der Weg führt über eine landesrechtlich geregelte Ausbildung, die je nach Bundesland ein oder zwei Jahre dauert und unterschiedlich heißt: Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Pflegefachhelfer, Krankenpflegehilfe. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss, teils genügt der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Vollzeitschulpflicht. Die Ausbildung ist dual aufgebaut mit Unterricht an einer Pflegeschule und Praxiseinsätzen; sie wird vergütet.

Wichtig ist der Unterschied zur dreijährigen generalistischen Ausbildung: Pflegefachfrau und Pflegefachmann sind seit 2020 die Abschlüsse nach dem Pflegeberufegesetz und ersetzen die früheren Ausbildungen in Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. Die Assistenzausbildung ist damit nicht gleichgestellt. Sie wird aber in mehreren Bundesländern auf die Fachausbildung angerechnet, oft mit einem verkürzten Einstieg. Quereinstieg als angelernte Pflegehilfskraft ist möglich, führt jedoch zu deutlich niedrigerer Eingruppierung und engeren Befugnissen.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist körperlich schwer. Heben, Umlagern, Transferieren belastet Rücken und Schultern, auch mit Hilfsmitteln. Schichtdienst ist die Regel: Früh-, Spät- und in vielen Häusern auch Nachtdienste, dazu Wochenend- und Feiertagsarbeit. Im ambulanten Dienst wird der Dienst häufig geteilt, morgens und abends. Zeitdruck ist Alltag, weil Stellen unbesetzt bleiben und Einsätze knapp kalkuliert sind. Belastend ist auch die Nähe zu Krankheit, Demenz, Sterben und zu Angehörigen, die überfordert sind. Wer schnell übergangen wird, empfindet die Rolle im Team als schwierig, weil Zuständigkeitsgrenzen im Betriebsalltag oft unklar kommuniziert werden.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wird es bleiben. Einrichtungen setzen Assistenzkräfte gezielt ein, um Fachkräfte für Vorbehaltsaufgaben freizuhalten; die Personalbemessung nach § 113c SGB XI hat diese Rolle in der Langzeitpflege zusätzlich gestärkt. Eine Stelle zu finden ist selten das Problem. Entwicklung nach oben führt fast immer über die dreijährige Fachausbildung, häufig verkürzt und in Teilzeit neben dem Beruf. Ohne diesen Schritt bleibt die Eingruppierung dauerhaft begrenzt, möglich sind aber Zusatzqualifikationen etwa in Betreuung, Gerontopsychiatrie oder Praxisanleitung im Assistenzbereich.

Aufgaben

  • Grundpflege bei Körperpflege, Ausscheidung und Ankleiden
  • Nahrungsaufnahme unterstützen und anreichen
  • Vitalzeichen messen und Werte dokumentieren
  • Mobilisation, Positionswechsel und Prophylaxen
  • delegierte Behandlungspflege wie einfache Verbandwechsel oder Kompressionsstrümpfe
  • Pflegedokumentation führen und Veränderungen an die Fachkraft melden
  • Begleitung zu Untersuchungen und Transporten
  • Betten richten, Material und Pflegewagen auffüllen

Voraussetzungen

  • abgeschlossene ein- oder zweijährige Pflegefachassistenz- oder Pflegehelferausbildung nach Landesrecht
  • Hauptschulabschluss oder erfüllte Vollzeitschulpflicht für den Ausbildungszugang
  • körperliche Belastbarkeit für Heben, Transfer und langes Stehen
  • Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienst
  • Deutschkenntnisse für Dokumentation und Übergabe, meist B1 bis B2
  • Nachweis des Impfschutzes gegen Masern und in vielen Häusern ein Führungszeugnis
  • im ambulanten Dienst Führerschein Klasse B

Wo man arbeitet

  • Akutkrankenhaus auf Allgemein- und Fachstationen
  • Pflegeheim und Kurzzeitpflege
  • ambulanter Pflegedienst
  • Rehabilitationsklinik
  • Wohngruppe und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Tagespflege

Der Weg in den Beruf

Die Ausbildung ist landesrechtlich geregelt und dauert je nach Bundesland ein oder zwei Jahre in dualer Form an einer Pflegeschule mit Praxiseinsätzen. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung und einer Berufsbezeichnung wie Pflegefachassistentin, Pflegeassistent oder Pflegefachhelfer. In mehreren Bundesländern wird sie auf die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann angerechnet.

Offene Stellen als Pflegefachassistenz

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Altenpflegehelfer unterstützen ältere Menschen bei der Grundpflege und im Alltag und arbeiten dabei unter Verantwortung einer Pflegefachkraft. Die Ausbildung dauert je nach Bundesland ein bis zwei Jahre.

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