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Medizinische Assistenz & Praxis

Pflegefachkraft als Praxisanleitung

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind examinierte Pflegefachkräfte mit einer Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden, die Auszubildende und neue Mitarbeitende in der Praxis anleiten, begleiten und beurteilen. Sie arbeiten teils weiter in der Pflege am Bett, teils freigestellt für die Anleitung.

11 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Pflegefachkraft als Praxisanleitung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.300 € 3.700 € 4.000 € 44.400 €
Mit Berufserfahrung 3.700 € 4.100 € 4.500 € 49.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.100 € 4.600 € 5.300 € 55.200 €

Angegeben ist das Grundentgelt ohne Zuschläge. Im TVöD-P liegt die Praxisanleitung je nach Freistellungsumfang meist in P8 oder P9, kirchliche Träger vergüten nach AVR Caritas oder AVR Diakonie vergleichbar, Unikliniken nach TV-L; private Träger mit Haustarif liegen häufig darunter. Wer weiter im Schichtdienst mitarbeitet, kommt über Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Wechselschichtzulage üblicherweise auf 200 bis 500 Euro monatlich zusätzlich - bei voller Freistellung im Tagdienst entfällt dieser Anteil. Verhandelbar ist bei Tarifbindung nicht der Betrag, sondern die Anerkennung der Vorerfahrung für die Erfahrungsstufe.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Praxisanleitung?

Die Praxisanleitung begleitet Auszubildende der Pflegefachfrau- und Pflegefachmann-Ausbildung während ihrer praktischen Einsätze. Das Pflegeberufegesetz schreibt vor, dass mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit strukturiert angeleitet werden - diese geplanten Anleitungen vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren ist die Kernaufgabe. Dazu gehören Erstgespräche zu Einsatzbeginn, Zwischen- und Abschlussgespräche, das Führen von Ausbildungsnachweisen, die Abstimmung mit der Pflegeschule und die Mitwirkung an praktischen Prüfungen als Fachprüferin oder Fachprüfer. Angeleitet wird an konkreten Situationen: eine Ganzkörperpflege bei einem immobilen Menschen, ein Verbandwechsel unter aseptischen Bedingungen, das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, eine Übergabe, ein Aufnahmegespräch. Anschließend folgt die Reflexion.

In vielen Häusern kommt die Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen hinzu, ebenso die Begleitung von Wiedereinsteigern und von Pflegekräften mit im Ausland erworbener Qualifikation, die eine Anpassungsmaßnahme absolvieren. Ein Teil der Stellen ist ganz oder teilweise für die Anleitung freigestellt, ein anderer Teil nicht - dann läuft die Anleitung neben dem regulären Dienst in der Schichtbesetzung mit.

Wie wird man Praxisanleitung?

Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung, also der Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beziehungsweise die früheren Abschlüsse in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege. Verlangt wird in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzfeld. Darauf folgt die berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden nach der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung, meist berufsbegleitend über neun bis achtzehn Monate an einer Pflegeschule oder einem Bildungsträger. Wer die Qualifikation nach der alten Regelung mit 200 Stunden erworben hat, gilt weiterhin als anerkannt. Verpflichtend ist eine jährliche berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden, die nachgewiesen werden muss. Ein Quereinstieg ohne Pflegeexamen ist nicht möglich.

Was der Beruf verlangt

Die häufigste Belastung ist der Zielkonflikt: Anleitung braucht Zeit, die Station hat sie oft nicht. Wer nicht freigestellt ist, erlebt regelmäßig, dass geplante Anleitungen ausfallen, weil zwei Kolleginnen krank sind. Das erzeugt Druck gegenüber Auszubildenden, Schule und Pflegedienstleitung gleichzeitig. Wer weiter in der Schichtbesetzung mitarbeitet, hat Früh-, Spät- und Nachtdienste, Wochenend- und Feiertagsarbeit wie alle anderen - die Praxisanleitung ändert daran nichts. Freigestellte Stellen liegen meist im Tagdienst, damit entfallen aber auch die Zuschläge.

Hinzu kommt die Beurteilungsrolle. Wer Leistungen bewertet, Defizite anspricht und im Zweifel eine Prüfung nicht bestehen lässt, arbeitet danach mit derselben Person weiter zusammen. Auch Abbrüche, Überforderung und persönliche Krisen von Auszubildenden landen zuerst bei der Praxisanleitung. Schriftlicher Aufwand für Dokumentation und Nachweise ist erheblich.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und rechtlich abgesichert: Ohne ausreichend qualifizierte Praxisanleitungen darf ein Träger nicht ausbilden. Häuser suchen dauerhaft, viele finanzieren die Weiterbildung. Von hier führen Wege in die zentrale Praxisanleitung mit voller Freistellung, in die Ausbildungskoordination, über ein Studium der Pflegepädagogik in die Lehre an einer Pflegeschule oder in Stationsleitung und Pflegedienstleitung. Die Zusatzqualifikation gilt außerdem als Nachweis pädagogischer Eignung für Fortbildungs- und Fachreferententätigkeit.

Aufgaben

  • geplante Anleitungssituationen vorbereiten, durchführen und nachbereiten
  • Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche mit Auszubildenden führen
  • Ausbildungsnachweise und Anleitungsdokumentation führen
  • als Fachprüferin oder Fachprüfer an praktischen Prüfungen mitwirken
  • neue Mitarbeitende und Wiedereinsteiger einarbeiten
  • Pflegekräfte in Anpassungsmaßnahmen begleiten
  • mit Pflegeschule und Pflegedienstleitung Einsatzpläne abstimmen
  • je nach Stelle weiter in der Grund- und Behandlungspflege mitarbeiten

Voraussetzungen

  • abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung mit Berufszulassung
  • in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Einsatzfeld
  • berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden nach PflAPrV
  • jährlicher Nachweis von mindestens 24 Stunden berufspädagogischer Fortbildung
  • Bereitschaft, Leistungen zu beurteilen und Kritik auszusprechen
  • Belastbarkeit im Schichtdienst, wenn keine Freistellung vorliegt
  • sicherer schriftlicher Ausdruck für Dokumentation und Beurteilungen

Wo man arbeitet

  • Akutkliniken und Fachkliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegedienste
  • Rehabilitationskliniken
  • Pflegeschulen und Bildungszentren der Träger
  • Wohngruppen und Einrichtungen der Behindertenhilfe

Der Weg in den Beruf

Grundlage ist die dreijährige generalistische Pflegeausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, alternativ ein früherer Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Darauf folgt nach mindestens einem Jahr Berufserfahrung die berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden, meist berufsbegleitend über neun bis achtzehn Monate. Der Abschluss berechtigt zur Praxisanleitung und verpflichtet zu 24 Stunden Fortbildung im Jahr.

Offene Stellen als Pflegefachkraft als Praxisanleitung

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