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Medizinische Assistenz & Praxis

Praxisanleitung

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind Pflegefachkräfte mit einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation, die Auszubildende und neue Mitarbeitende in der Praxis anleiten, begleiten und beurteilen. Sie arbeiten je nach Haus stationsnah mit eigener Fallzuständigkeit oder freigestellt allein für die Ausbildung.

9 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Praxisanleitung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.300 € 3.600 € 3.900 € 43.200 €
Mit Berufserfahrung 3.600 € 4.000 € 4.400 € 48.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.000 € 4.500 € 5.200 € 54.000 €

Die Werte sind Grundentgelte ohne Zuschläge. In kommunalen Häusern richtet sich die Vergütung nach TVöD-P, meist P8 oder P9 mit einer Zulage für die Praxisanleitung; Universitätskliniken zahlen nach TV-L, kirchliche Träger nach AVR Caritas oder AVR Diakonie, private Träger häufig nach Haustarif deutlich darunter. Wer im Schichtdienst bleibt, kommt über Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Wechselschichtzulagen je nach Dienstplan auf etwa 200 bis 500 Euro monatlich zusätzlich - bei vollständiger Freistellung für die Ausbildung fällt dieser Anteil weg. Verhandelbar ist bei Tarifbindung nicht der Betrag, sondern die Stufenzuordnung: Anerkannte Vorerfahrung macht mehrere hundert Euro im Monat aus.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Träger, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Träger zu Träger unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Praxisanleitung?

Praxisanleitung ist keine eigene Ausbildung, sondern eine Funktion, die eine abgeschlossene Fachausbildung voraussetzt. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter führen Auszubildende der Pflege, der Medizinischen Fachangestellten, der Notfallsanitäter oder der Pflegehelferausbildungen in die praktische Arbeit ein. Sie planen Anleitungssituationen, führen sie durch und werten sie nach: eine Grundpflege am Bett gemeinsam mit dem Auszubildenden, das erste selbstständige Legen eines periphervenösen Zugangs, ein Verbandwechsel unter Aufsicht, das Stellen von Medikamenten mit anschließender Kontrolle. Sie führen Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche in jedem Einsatz, dokumentieren den Lernstand, schreiben Beurteilungen und stimmen sich mit der Pflegeschule ab. In der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz müssen mindestens zehn Prozent der praktischen Einsatzzeit strukturiert angeleitet werden - dieser Nachweis liegt bei ihnen. Viele nehmen zusätzlich als Fachprüfer an der praktischen Abschlussprüfung teil. In Arztpraxen und MVZ betreuen Praxisanleitungen die Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten und organisieren die Abschnitte von Labor über Abrechnung bis Assistenz am Behandlungsstuhl.

Wie wird man Praxisanleitung?

Voraussetzung ist eine dreijährige Fachausbildung - Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach dem seit 2020 geltenden Pflegeberufegesetz, ein früherer Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege, oder je nach Einsatzfeld eine Ausbildung als Medizinische Fachangestellte, Hebamme oder Notfallsanitäterin. Dazu kommt in der Regel ein Jahr Berufserfahrung und die berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung im Umfang von mindestens 300 Stunden; ältere Qualifikationen mit 200 Stunden bleiben gültig. Die Weiterbildung dauert berufsbegleitend meist sechs bis zwölf Monate und wird von Bildungsträgern, Kliniken und Kammern angeboten. Pflicht ist außerdem eine jährliche Fortbildung von 24 Stunden - ohne diesen Nachweis darf die Funktion nicht ausgeübt werden. Für Medizinische Fachangestellte führt der Weg über die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO oder eine kammerspezifische Weiterbildung.

Was der Beruf verlangt

Die größte Belastung ist die Doppelrolle. Wer nicht freigestellt ist, arbeitet im normalen Schichtdienst mit Früh-, Spät- und Nachtdiensten, Wochenend- und Feiertagsarbeit und soll die Anleitung im laufenden Betrieb unterbringen. Bei dünner Besetzung fällt sie zuerst weg, und der Dokumentationsdruck bleibt trotzdem. Freigestellte Praxisanleitungen arbeiten überwiegend im Tagdienst, verlieren dafür Schichtzuschläge und einen Teil der Nähe zur Station. Hinzu kommt die Beurteilungsverantwortung: Wer einer Auszubildenden bescheinigt, dass sie nicht geeignet ist, muss das begründen und aushalten. Konflikte zwischen Schule, Team und Auszubildenden landen regelmäßig bei der Praxisanleitung. Geduld mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und sprachlichen Hürden gehört zum Alltag, besonders bei Anerkennungspraktikanten aus dem Ausland.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wächst weiter, weil die Zehn-Prozent-Vorgabe und die Ausbildungszahlen jede Einrichtung zwingen, ausreichend qualifizierte Anleitungen vorzuhalten. Wer die Weiterbildung hat, findet praktisch überall eine Stelle und wird von Häusern aktiv gesucht. Der Weg führt häufig weiter in die hauptamtliche Praxisanleitung, in die Koordination der praktischen Ausbildung, in Bildungsreferate von Trägern oder über ein Studium der Pflegepädagogik in den Unterricht an einer Pflegeschule. Auch der Wechsel in Stationsleitung oder Qualitätsmanagement ist üblich.

Aufgaben

  • geplante Anleitungssituationen am Patientenbett vorbereiten, durchführen und nachbesprechen
  • Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche in jedem praktischen Einsatz führen
  • Lernstand dokumentieren und Ausbildungsnachweise gegenzeichnen
  • Beurteilungen schreiben und die Zehn-Prozent-Anleitungszeit nachweisen
  • mit Pflegeschulen, Kursleitungen und Stationsleitung abstimmen
  • neue Mitarbeitende und Anerkennungspraktikanten einarbeiten
  • als Fachprüfer bei praktischen Abschlussprüfungen mitwirken
  • eigene Patientenversorgung im Schichtdienst, wenn keine Freistellung besteht

Voraussetzungen

  • abgeschlossene dreijährige Fachausbildung, etwa als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Medizinische Fachangestellte
  • meist mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Einsatzfeld
  • berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden (ältere 200-Stunden-Nachweise gelten weiter)
  • jährliche Fortbildung von 24 Stunden als Pflichtnachweis
  • Fähigkeit, Kritik sachlich zu formulieren und Beurteilungen zu vertreten
  • Belastbarkeit für Schichtdienst, wenn die Funktion nicht freigestellt ist

Wo man arbeitet

  • Akutkliniken und Universitätskliniken
  • Pflegeheime und Einrichtungen der Langzeitpflege
  • ambulante Pflegedienste
  • Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren
  • Pflegeschulen und Bildungszentren von Trägern
  • Rettungswachen und Lehrrettungswachen

Der Weg in den Beruf

Nach der dreijährigen Fachausbildung und in der Regel einem Jahr Berufserfahrung folgt die berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden, die je nach Anbieter sechs bis zwölf Monate dauert. Sie endet mit einem Zertifikat und berechtigt zur Anleitung nach der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung. Die Berechtigung bleibt nur bestehen, wenn jährlich 24 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden.

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Medizinische Fachangestellte übernehmen in Arztpraxen, MVZ und Kliniken die Organisation des Sprechstundenbetriebs und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen. Der Beruf verbindet Verwaltung, Labor- und Behandlungstätigkeiten und wird überwiegend im Tagdienst ausgeübt.

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