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Pflegebereich

Pflegehilfe & Betreuung

122 offene Stellen in diesem Pflegebereich, sortiert nach Eingangsdatum. Der Bereich fasst die Tätigkeiten zusammen, unter denen die Anzeigen ausgeschrieben sind.

Berufe im Bereich

Was man hier arbeitet

Zu diesen Berufen gibt es eine Beschreibung samt Gehaltsangaben.

Alltagsbegleiter / Betreuungskraft

Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI begleiten Pflegebedürftige im Alltag: vorlesen, spazieren gehen, Gedächtnistraining, Gespräche, Beschäftigungsangebote in der Gruppe. Pflegerische Tätigkeiten gehören ausdrücklich nicht dazu.

Offene Stellen
23
Monatsbrutto
2.100 – 3.300 €

Pflegehilfskraft / Pflegekraft

Pflegehilfskräfte unterstützen Pflegefachkräfte bei der Grundpflege und Betreuung, meist ohne dreijährige Ausbildung oder mit einjähriger Helferausbildung. Sie arbeiten im Schichtdienst in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Diensten.

Offene Stellen
14
Monatsbrutto
2.100 – 3.300 €

Betreuungskraft

Betreuungskräfte begleiten Bewohner und Gäste in Pflegeheimen und Tagespflegen bei Alltagsaktivitäten – vom Vorlesen über Spaziergänge bis zum gemeinsamen Backen. Die Tätigkeit setzt keine Pflegeausbildung voraus, sondern eine Qualifizierung nach § 53c SGB XI, umfasst aber ausdrücklich keine Pflegeleistungen.

Offene Stellen
13
Monatsbrutto
2.050 – 3.200 €

Pflegehelfer

Pflegehelfer unterstützen Pflegefachkräfte bei der Grundpflege, Betreuung und Versorgung von Menschen, die sich nicht selbst helfen können. Der Zugang ist auch ohne Ausbildung möglich, die Tätigkeit ist auf pflegerische Hilfsaufgaben beschränkt.

Offene Stellen
12
Monatsbrutto
2.100 – 3.300 €

Pflegehilfskraft

Pflegehilfskräfte unterstützen bei der Grundpflege, beim Essen, beim Waschen und bei der Mobilisation. Der Einstieg ist ohne Ausbildung möglich, viele absolvieren später eine ein- oder zweijährige Helferausbildung.

Offene Stellen
11
Monatsbrutto
2.350 – 3.450 €

Alltagsbegleitung / Betreuungskraft

Betreuungskräfte begleiten pflegebedürftige Menschen im Alltag: Sie beschäftigen, aktivieren und hören zu, übernehmen aber keine Grund- oder Behandlungspflege. Der Zugang läuft über eine Qualifizierung nach § 43b SGB XI, nicht über eine Pflegeausbildung.

Offene Stellen
0
Monatsbrutto
2.100 – 3.300 €

Offene Stellen

122 Anzeigen, angezeigt 41 bis 60

Der Bestand im Bereich

Was hier ausgeschrieben wird

Ausgezählt über die Anzeigen, die heute in diesem Bereich stehen. Die Werte ändern sich mit jedem Abgleich und sind eine Momentaufnahme des eigenen Bestands, keine Arbeitsmarktstatistik.

Anzeigen im Bereich
122
Homeoffice möglich
1 %
1 Anzeigen
Teilzeit möglich
89 %
109 Anzeigen

Häufigste Berufe

Berufe dieses Bereichs nach Zahl der Anzeigen
Beruf Anzeigen
Alltagsbegleiter / Betreuungskraft 23
Pflegehilfskraft / Pflegekraft 14
Pflegehilfskraft 10
Betreuungskraft 10
Pflegehelfer 9
Teamleitung Alltagsbegleitung 3
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung 3

Häufigste Orte

Standorte dieses Bereichs nach Zahl der Anzeigen
Ort Anzeigen
Hamburg 10
Stuttgart 5
Bad Mergentheim 4
Balingen 3
Bedburg-Hau 3
Schönaich 2
Calw 2
Kippenheim 2

Anstellungsarten

Verteilung der Anstellungsarten in diesem Bereich
Art Anzeigen Anteil
Feste Anstellung 102 84 %
Befristeter Vertrag 6 5 %
Studentenjobs, Werkstudent 3 2 %
Praktikum 1 1 %
Ausbildung, Studium 1 1 %
Berufseinstieg/Trainee 1 1 %

Der Anteil bezieht sich auf alle Anzeigen des Bereichs. Anzeigen ohne Angabe zur Anstellungsart bleiben unberücksichtigt, deshalb ergeben die Werte nicht hundert Prozent.

Über den Pflegebereich

Was hier gearbeitet wird

Die Assistenz- und Helferstellen der Pflege: Pflegehelferin und Pflegehilfskraft, Pflegeassistenz, Betreuungskraft, Alltagsbegleitung, Stationshilfe, Servicekräfte auf Station. Sie arbeiten in Pflegeheimen, in ambulanten Diensten, in Krankenhäusern und in der Tagespflege.

Die Aufgaben liegen in der Grundpflege und der Begleitung: Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken, Lagerung und Mobilisation, Begleitung zu Untersuchungen, Vorbereitung von Mahlzeiten, Ordnung im Zimmer, Beobachtung und Weitergabe von Veränderungen. Betreuungskräfte haben einen eigenen Auftrag: Zeit mit den Menschen zu verbringen – vorlesen, spazieren gehen, Gedächtnisübungen, Gespräche, Gruppenangebote. Das ist ausdrücklich keine Pflege und wird in der Langzeitpflege gesondert finanziert.

Die Grenze nach oben ist rechtlich gezogen. Seit 2020 sind bestimmte Aufgaben Pflegefachpersonen vorbehalten: die Erhebung des Pflegebedarfs, die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse und Bewertung der Pflegequalität. Behandlungspflege – Injektionen, Verbände, Medikamentengabe – darf an Hilfskräfte nur im Rahmen der Delegation und nach Einzelfallprüfung übertragen werden. Eine Stelle, die Hilfskräften regelhaft Vorbehaltsaufgaben zuweist, hat ein Problem, das im Zweifel bei der ausführenden Person landet.

Der Weg hinein

Es gibt drei Zugänge, die sich deutlich unterscheiden.

Der erste ist die Helferausbildung: ein- oder zweijährig, je nach Bundesland unterschiedlich benannt und geregelt – Pflegefachassistenz, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe. Eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist beschlossen und soll die Landesregelungen ablösen; bis dahin gilt, dass ein Abschluss nicht in jedem Bundesland gleich viel zählt. Wer über die Landesgrenze wechselt, sollte das vor der Bewerbung klären.

Der zweite ist die Qualifikation zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI. Sie folgt einer Richtlinie des Spitzenverbands der Pflegekassen: Orientierungspraktikum, ein Basiskurs von 160 Stunden, ein Betreuungspraktikum, dazu jährliche Fortbildung. Sie ist damit kein Ausbildungsberuf, sondern eine geregelte Zusatzqualifikation, und ein realistischer Einstieg für Menschen ohne Vorerfahrung im Gesundheitswesen.

Der dritte ist der Einstieg ganz ohne Vorbildung als Pflegehilfskraft mit interner Einarbeitung. Das ist verbreitet, legal und für viele der Anfang eines längeren Weges – die Frage ist nur, ob es dabei bleibt. Was ein solcher Wechsel voraussetzt und was er bedeutet, steht in Der Quereinstieg.

Wichtig ist der Blick nach vorn: Wer eine Helferausbildung abgeschlossen hat, kann die dreijährige Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz anschließen, in vielen Ländern mit Anrechnung von bis zu einem Jahr. Für Arbeitgeber ist das ein Argument, für Bewerbende ein Anspruch, den man verhandeln kann: Freistellung, Übernahme der Kosten, Rückkehrzusage.

Wie die Arbeit aussieht

Schichtdienst mit Wochenenden und Feiertagen, in der Langzeitpflege verbreitet auch Nachtdienst als zweite Kraft. Betreuungskräfte arbeiten überwiegend tagsüber, häufig in Teilzeit.

Die Bezahlung ist nach unten durch den Pflegemindestlohn abgesichert, der nach Qualifikation gestaffelt ist – Hilfskräfte, qualifizierte Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, Fachkräfte – und regelmäßig angehoben wird; maßgeblich ist die jeweils geltende Pflegemindestlohnverordnung. In der stationären Langzeitpflege kommt hinzu, dass zugelassene Einrichtungen seit September 2022 mindestens nach Tarifniveau bezahlen müssen. Das hat gerade im Helferbereich spürbar mehr gebracht als jede Werbekampagne.

Die Belastung ist körperlich hoch und wird häufig unterschätzt: Es sind die Hilfskräfte, die den größten Anteil an Transfers, Lagerungen und Körperpflege leisten. Ob ein Haus Hilfsmittel vorhält und ob Rückenschulung angeboten wird, ist deshalb keine Nebensache.

Worauf in der Anzeige zu achten ist

Nützlich sind: geforderte Qualifikation und ob eine Ausbildung angeboten wird, Einsatzbereich, Schichtmodell, Besetzung je Dienst, Anteil Grundpflege und Betreuung, Angabe zum Stundenlohn oder zur Eingruppierung.

Achten Sie auf Anzeigen, die "Pflegehelfer" suchen und in der Aufgabenliste Behandlungspflege oder Pflegeplanung nennen. Das ist entweder ungenau formuliert oder ein Haus, das Vorbehaltsaufgaben verteilt, weil Fachkräfte fehlen. Fragen Sie nach, bevor Sie zusagen.

Vor der Bewerbung

Klären Sie, wie die Einarbeitung abläuft und ob Sie in den ersten Wochen mitlaufen oder gezählt werden. Und lassen Sie sich die Aussage zur Weiterqualifizierung schriftlich geben, wenn sie Teil des Angebots ist – mündliche Zusagen zu Ausbildungsplätzen überstehen einen Leitungswechsel selten.

Nutzen Sie die ersten Monate als beidseitige Prüfung; welche Regeln für Kündigung und Fristen in dieser Zeit gelten, steht in Die Probezeit.

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