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Pflegebereich

Ambulante Pflege & Sozialstation

54 offene Stellen in diesem Pflegebereich, sortiert nach Eingangsdatum. Der Bereich fasst die Tätigkeiten zusammen, unter denen die Anzeigen ausgeschrieben sind.

Berufe im Bereich

Was man hier arbeitet

Zu diesen Berufen gibt es eine Beschreibung samt Gehaltsangaben.

Pflegefachkraft ambulante Pflege

Pflegefachkräfte in der ambulanten Pflege versorgen Menschen in deren eigener Wohnung – von der Grundpflege über Wundversorgung und Medikamentengabe bis zur Beratung von Angehörigen. Gearbeitet wird allein auf Tour, mit festem Zeitfenster pro Einsatz.

Offene Stellen
16
Monatsbrutto
2.900 – 4.900 €

Altenpflegehelfer / Gesundheits- und Krankenpflegehelfer / MFA ambulante Pflege

Pflegehilfskräfte mit einjähriger Helferausbildung oder Medizinische Fachangestellte übernehmen in der ambulanten Pflege eigenständig Touren: Grundpflege, einfache Behandlungspflege, Hauswirtschaft und Dokumentation im Haushalt der Klienten. Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG bleiben der Pflegefachkraft.

Offene Stellen
8
Monatsbrutto
2.250 – 3.400 €

Offene Stellen

54 Anzeigen, angezeigt 1 bis 20

Der Bestand im Bereich

Was hier ausgeschrieben wird

Ausgezählt über die Anzeigen, die heute in diesem Bereich stehen. Die Werte ändern sich mit jedem Abgleich und sind eine Momentaufnahme des eigenen Bestands, keine Arbeitsmarktstatistik.

Anzeigen im Bereich
54
Homeoffice möglich
0 %
0 Anzeigen
Teilzeit möglich
76 %
41 Anzeigen

Häufigste Berufe

Häufigste Orte

Standorte dieses Bereichs nach Zahl der Anzeigen
Ort Anzeigen
Bad Mergentheim 3
Leimen 3
Hamburg 3
Essen 2
Plochingen 2
Emmerich am Rhein 2
Wedel 2
Hannover 2

Anstellungsarten

Verteilung der Anstellungsarten in diesem Bereich
Art Anzeigen Anteil
Feste Anstellung 45 83 %
Berufseinstieg/Trainee 1 2 %
Befristeter Vertrag 1 2 %

Der Anteil bezieht sich auf alle Anzeigen des Bereichs. Anzeigen ohne Angabe zur Anstellungsart bleiben unberücksichtigt, deshalb ergeben die Werte nicht hundert Prozent.

Über den Pflegebereich

Was hier gearbeitet wird

Pflege in der Wohnung der versorgten Menschen. Ein ambulanter Dienst fährt Touren: eine Reihe von Hausbesuchen, morgens die Grundpflege und die Medikamentengabe, tagsüber Wundversorgung und Injektionen, abends die Vorbereitung für die Nacht. Dazu kommen Beratungsbesuche, die das Gesetz vorschreibt, die Anleitung von Angehörigen und die Abstimmung mit Hausärzten, Apotheken und Sanitätshäusern.

Rechtlich stehen zwei Systeme nebeneinander. Die häusliche Krankenpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch umfasst die ärztlich verordnete Behandlungspflege – Verbände, Injektionen, Medikamentengabe, Kompression. Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem elften Sozialgesetzbuch umfassen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Beides trifft bei denselben Menschen zusammen, wird aber getrennt verordnet, dokumentiert und abgerechnet. Wer in diesem Bereich arbeitet, arbeitet mit dieser Trennung täglich.

Ein eigener Zweig ist die außerklinische Intensivpflege: Betreuung beatmeter Menschen zu Hause oder in Intensivwohngemeinschaften, in der Regel Eins-zu-eins über eine ganze Schicht. Seit der Neuregelung ist sie ein eigener Leistungsanspruch mit eigenen Anforderungen an die Qualifikation der eingesetzten Kräfte und an die Prüfung des Versorgungsortes.

Der Weg hinein

Grundlage ist die Pflegeausbildung – seit 2020 generalistisch nach dem Pflegeberufegesetz mit dem Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann; die Ausbildung enthält verpflichtende Einsätze in der ambulanten Versorgung. Daneben arbeiten in Touren Pflegehilfskräfte, deren Einsatz auf Leistungen ohne Vorbehalt beschränkt ist: Bedarfserhebung, Steuerung des Pflegeprozesses und Evaluation sind seit 2020 Pflegefachpersonen vorbehalten.

Ein ambulanter Dienst braucht einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, und dieser Vertrag setzt eine verantwortliche Pflegefachkraft voraus – mit zwei Jahren Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und einer Weiterbildung von mindestens 460 Stunden nach § 71 SGB XI. Für die Behandlungspflege verlangen die Kassen zusätzlich den Nachweis einzelner Qualifikationen, etwa für die Wundversorgung.

Der Führerschein ist praktisch immer Voraussetzung. Ob ein Dienstwagen gestellt wird, ob er privat genutzt werden darf und wie das versteuert wird, ist von Träger zu Träger verschieden und gehört ins Gespräch, weil es einen spürbaren Teil der Rechnung ausmacht.

Wie die Arbeit aussieht

Der Tag ist zweigeteilt: Frühtour und Spättour, dazwischen häufig eine unbezahlte Lücke – der geteilte Dienst ist im ambulanten Bereich verbreitet und der häufigste Grund, aus dem Menschen ihn wieder verlassen. Wochenenddienste laufen meist im Wechsel, Nachtdienste gibt es nur in der Intensivversorgung und in Rufbereitschaftsmodellen.

Wegezeiten zwischen zwei Hausbesuchen sind Arbeitszeit. Das ist keine Auslegungsfrage, wird in der Praxis aber unterschiedlich gehandhabt: Eine Tourenplanung, die nur die Leistungsminuten am Menschen ansetzt und die Fahrt dazwischen nicht abbildet, erzeugt eine Überstunde je Tour, die niemand aufschreibt. Fragen Sie deshalb konkret, wie viele Einsätze eine Tour umfasst, wie viel Fahrzeit eingeplant ist und was passiert, wenn eine Tour nicht zu schaffen ist.

Die Freiheit dieses Bereichs ist echt: keine Vorgesetzte im Nebenzimmer, eigene Einteilung innerhalb der Tour, oft langjährige Beziehungen zu den versorgten Menschen und ihren Angehörigen. Der Preis ist, allein zu entscheiden – auch dann, wenn jemand am Boden liegt und niemand sonst da ist. Ob es eine erreichbare Rufbereitschaft gibt, ist deshalb keine Nebenfrage.

Worauf in der Anzeige zu achten ist

Brauchbar sind: Zahl der versorgten Menschen, Zahl der Touren, Einsätze je Tour, Größe des Einzugsgebiets, Dienstwagen mit oder ohne Privatnutzung, Schichtmodell und ob geteilte Dienste vorgesehen sind, Wochenendrhythmus, Anteil Behandlungspflege.

Achten Sie auf die Formulierung zur Vergütung. In der Langzeitpflege müssen zugelassene Dienste seit September 2022 mindestens auf Tarifniveau bezahlen; das ist eine Untergrenze und keine Aussage über Zulagen, Fahrtzeitregelung und Wochenendzuschläge. Was zum Einkommen dazugehört und was davon steuerlich begünstigt ist, steht in Zulagen und Zuschläge.

Vor der Bewerbung

Bitten Sie darum, eine Tour mitzufahren, bevor Sie unterschreiben. Seriöse Dienste bieten das von sich aus an; die Reaktion auf die Bitte ist selbst schon eine Auskunft.

Prüfen Sie den Vertrag auf Regelungen zur Rufbereitschaft, zum Einspringen und zur Kündigung. Welche Fristen dabei gelten und was sich vertraglich abweichend vereinbaren lässt, steht in Kündigungsfristen.

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