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Pflegebereich

Gesundheits- & Krankenpflege

1.236 offene Stellen in diesem Pflegebereich, sortiert nach Eingangsdatum. Der Bereich fasst die Tätigkeiten zusammen, unter denen die Anzeigen ausgeschrieben sind.

Berufe im Bereich

Was man hier arbeitet

Zu diesen Berufen gibt es eine Beschreibung samt Gehaltsangaben.

Pflegefachkraft

Pflegefachkräfte versorgen kranke und pflegebedürftige Menschen eigenverantwortlich: Grundpflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe, Dokumentation und Anleitung von Hilfskräften. Die dreijährige Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist Voraussetzung und Grundlage aller Vorbehaltsaufgaben.

Offene Stellen
488
Monatsbrutto
2.900 – 5.000 €

Pflegefachmann

Pflegefachmann und Pflegefachfrau ist der dreijährige generalistische Ausbildungsberuf in der Pflege nach dem Pflegeberufegesetz. Die Fachkräfte versorgen Menschen aller Altersstufen im Krankenhaus, im Pflegeheim, in der ambulanten Pflege oder in der Kinderkrankenpflege und tragen die Verantwortung für den Pflegeprozess.

Offene Stellen
47
Monatsbrutto
2.900 – 5.200 €

Altenpflegefachkraft

Dreijährig examinierte Pflegefachkraft mit Schwerpunkt auf der Pflege alter Menschen, tätig in Pflegeheimen, ambulanten Diensten und im betreuten Wohnen. Übernimmt Grund- und Behandlungspflege, Pflegeplanung und die Steuerung des Pflegeprozesses.

Offene Stellen
43
Monatsbrutto
2.900 – 4.900 €

Pflegefachkraft Hygienebeauftragte

Pflegefachkräfte mit der Weiterbildung zur Hygienebeauftragten in der Pflege setzen Hygienestandards auf ihrer Station oder in ihrer Einrichtung um, schulen Kollegen und begleiten Begehungen. Die Aufgabe wird meist zusätzlich zur Arbeit am Bett übernommen, mit einem festen Stundenanteil Freistellung.

Offene Stellen
35
Monatsbrutto
3.200 – 5.000 €

Gesundheits- und Krankenpfleger

Gesundheits- und Krankenpfleger versorgen kranke Menschen im Krankenhaus, in Rehakliniken oder ambulant: Grund- und Behandlungspflege, Medikamentengabe, Überwachung, Dokumentation. Die dreijährige Ausbildung heißt seit 2020 Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, die alte Berufsbezeichnung bleibt für früher Examinierte gültig.

Offene Stellen
30
Monatsbrutto
2.900 – 5.000 €

Pflegefachkraft Wundexperte

Pflegefachkräfte mit Weiterbildung zum Wundexperten versorgen chronische und komplexe Wunden, wählen Verbandstoffe aus und dokumentieren den Heilungsverlauf. Sie arbeiten in Kliniken, ambulanten Diensten und spezialisierten Wundzentren, meist beratend und angeleitend für das Pflegeteam.

Offene Stellen
21
Monatsbrutto
3.200 – 5.000 €

Zentrale Praxisanleitung

Zentrale Praxisanleitungen organisieren die praktische Ausbildung in einer Einrichtung: Sie begleiten Auszubildende über alle Einsatzorte hinweg, führen Anleitungen und Prüfungen durch und koordinieren die Praxisanleitenden auf den Stationen. Voraussetzung ist eine dreijährige Pflegeausbildung plus die berufspädagogische Zusatzqualifikation.

Offene Stellen
19
Monatsbrutto
3.400 – 5.500 €

Gesundheits- und Krankenpfleger / Pflegefachkraft

Pflegefachkräfte versorgen kranke Menschen im Krankenhaus, in Heimen oder ambulant: Grund- und Behandlungspflege, Medikamentengabe, Wundversorgung, Überwachung und Dokumentation. Seit 2020 heißt der dreijährige Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Offene Stellen
16
Monatsbrutto
2.900 – 5.200 €

Pflegefachassistenz

Pflegefachassistenzkräfte übernehmen nach einer ein- bis zweijährigen landesrechtlich geregelten Ausbildung die Grundpflege und klar abgegrenzte Teile der Behandlungspflege. Sie arbeiten im Team mit Pflegefachkräften, die die Pflegeprozesssteuerung verantworten.

Offene Stellen
14
Monatsbrutto
2.400 – 3.700 €

Pflegefachkraft mit Herz

Pflegefachkraft ist die dreijährig ausgebildete Fachkraft in der Gesundheits- und Krankenpflege; der Zusatz "mit Herz" stammt aus Stellenanzeigen und ist keine eigene Qualifikation. Die Fachkraft übernimmt Grund- und Behandlungspflege, steuert den Pflegeprozess und trägt die Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG.

Offene Stellen
13
Monatsbrutto
3.100 – 5.300 €

Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft

Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte versorgen kranke Menschen in Kliniken, Praxen und ambulanten Diensten eigenverantwortlich pflegerisch und führen ärztlich angeordnete Behandlungspflege durch. Der Abschluss entspricht heute der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

Offene Stellen
12
Monatsbrutto
2.900 – 5.000 €

Pflegekraft

Pflegekraft ist der Sammelbegriff für alle, die pflegerisch am Bett arbeiten - von der Hilfskraft ohne Ausbildung bis zur dreijährig examinierten Pflegefachfrau. Welche Aufgaben erlaubt sind und wie bezahlt wird, hängt an der Qualifikationsstufe.

Offene Stellen
12
Monatsbrutto
2.400 – 4.900 €

Offene Stellen

1.236 Anzeigen, angezeigt 221 bis 240

Der Bestand im Bereich

Was hier ausgeschrieben wird

Ausgezählt über die Anzeigen, die heute in diesem Bereich stehen. Die Werte ändern sich mit jedem Abgleich und sind eine Momentaufnahme des eigenen Bestands, keine Arbeitsmarktstatistik.

Anzeigen im Bereich
1.236
Homeoffice möglich
4 %
46 Anzeigen
Teilzeit möglich
43 %
534 Anzeigen

Häufigste Berufe

Berufe dieses Bereichs nach Zahl der Anzeigen
Beruf Anzeigen
Pflegefachkraft 445
Pflegefachmann 46
Physiotherapeut 44
Altenpflegefachkraft 42
Pflegefachkraft Hygienebeauftragte 35
Gesundheits- und Krankenpfleger 29
Pflegefachkraft Palliative Care 23
Pflegefachkraft Wundexperte 21

Häufigste Orte

Standorte dieses Bereichs nach Zahl der Anzeigen
Ort Anzeigen
Berlin 76
Hamburg 47
Dresden 34
München 17
Düsseldorf 16
Köln 14
Bedburg-Hau 12
Wiesloch 12

Anstellungsarten

Verteilung der Anstellungsarten in diesem Bereich
Art Anzeigen Anteil
Feste Anstellung 711 58 %
Ausbildung, Studium 38 3 %
Befristeter Vertrag 31 3 %
Berufseinstieg/Trainee 11 1 %
Studentenjobs, Werkstudent 5 0 %
Arbeitnehmerüberlassung 3 0 %

Der Anteil bezieht sich auf alle Anzeigen des Bereichs. Anzeigen ohne Angabe zur Anstellungsart bleiben unberücksichtigt, deshalb ergeben die Werte nicht hundert Prozent.

Über den Pflegebereich

Was hier gearbeitet wird

Der allgemeine Bereich der Pflege am Bett: Stationen im Krankenhaus – Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Urologie, Gynäkologie – ebenso wie Stellen, die als "Pflegefachkraft (m/w/d)" ausgeschrieben sind, ohne einen Einsatzort zu nennen. Was sich fachlich genauer bestimmen lässt, steht in den spezielleren Bereichen dieser Seite; hier landet der Rest, und das ist der größte Teil des Arbeitsmarkts.

Die Arbeit umfasst die Pflege selbst – Körperpflege, Mobilisation, Ernährung, Prophylaxen –, die Behandlungspflege mit Medikamentengabe, Infusionen, Injektionen, Wundversorgung, Kathetern und Sonden, die Überwachung von Verläufen und das Erkennen von Verschlechterungen, die Vorbereitung und Nachsorge von Untersuchungen und Operationen, das Aufnahme- und Entlassungsmanagement, die Anleitung von Auszubildenden sowie Dokumentation und Übergaben.

Der fachliche Kern ist die Einschätzung: zu bemerken, dass sich etwas verändert hat, bevor es messbar ist. Das ist die Kompetenz, die die Ausbildung vermittelt und die keine technische Ausstattung ersetzt.

Der Weg hinein

Seit 2020 gilt das Pflegeberufegesetz. Die früheren drei Ausbildungen – Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege – sind zur generalistischen Ausbildung zusammengeführt: drei Jahre, mit Einsätzen in der akutstationären, der stationären Langzeit- und der ambulanten Versorgung sowie in der Pädiatrie und der Psychiatrie, Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Der Abschluss ist EU-weit anerkannt. Im dritten Jahr besteht die Wahl einer Vertiefung mit gesondertem Abschluss in Altenpflege oder Kinderkrankenpflege; wer generalistisch abschließt, ist in allen drei Bereichen einsetzbar.

Daneben besteht das primärqualifizierende Pflegestudium, das mit Bachelorabschluss und Berufszulassung endet und stärker auf Steuerung komplexer Pflegeprozesse zielt. Seit 2025 erhalten die Studierenden für den praktischen Teil eine Vergütung – bis dahin war das der Hauptgrund, aus dem sich kaum jemand für diesen Weg entschied.

Rechtlich bedeutsam sind die Vorbehaltsaufgaben nach § 4 des Pflegeberufegesetzes: Bedarfserhebung, Steuerung des Pflegeprozesses und Bewertung der Pflegequalität dürfen nur Pflegefachpersonen ausführen. Wer eine Stelle antritt, sollte wissen, dass diese Aufgaben nicht delegierbar sind – auch dann nicht, wenn der Dienstplan es nahelegt.

Wer im Ausland ausgebildet wurde, beantragt die Anerkennung bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes. Geprüft wird die Gleichwertigkeit; bei wesentlichen Unterschieden folgen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Hinzu kommt ein Sprachnachweis, in der Regel B2, in einigen Ländern ergänzt um eine Fachsprachprüfung. Wer über einen Arbeitgeber anreist, sollte vorab klären, wer die Kosten trägt, wie lange das Verfahren dauert, in welcher Funktion und zu welcher Bezahlung bis zur Anerkennung gearbeitet wird und welche Bindungsfristen der Vertrag vorsieht.

Wie die Arbeit aussieht

Drei Schichten, Wochenenden, Feiertage. Auf pflegesensitiven Stationen begrenzt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung die Zahl der Patientinnen und Patienten je Pflegekraft, getrennt nach Tag- und Nachtschicht und nach Fachbereich. Parallel erheben die Krankenhäuser seit 2024 den Pflegebedarf nach der Pflegepersonalregelung 2.0; daraus sollen stufenweise verbindliche Vorgaben für die Besetzung entstehen. Beide Instrumente haben denselben Zweck und beschreiben denselben Mangel aus zwei Richtungen.

Für die Bewerbung ist entscheidend, was tatsächlich im Dienstplan steht. Fragen Sie nach der Besetzung im Spät- und Nachtdienst, nach der Zahl der Betten je Pflegekraft, nach der Häufigkeit des Einspringens aus dem Frei und nach dem Anteil der Dienste, die über Zeitarbeit besetzt werden. Ein Haus, das diese Zahlen nennt, hat sie erhoben.

Die Bezahlung folgt im öffentlichen und kirchlichen Bereich den Tarifwerken – TVöD-P bei kommunalen Häusern, TV-L an den Universitätskliniken der Länder, AVR Caritas und AVR Diakonie bei kirchlichen Trägern. Privatkliniken zahlen nach Haustarif oder frei. Entscheidend für das Einkommen sind neben der Entgeltgruppe die Stufenzuordnung – also die anerkannten Berufsjahre – und die Zuschläge für Nacht, Wochenende, Feiertag und Wechselschicht.

Worauf in der Anzeige zu achten ist

Brauchbar sind: Fachabteilung, Bettenzahl, Schichtmodell, Besetzung, Tarifbindung mit Nennung des Tarifwerks, Angebote zur Fachweiterbildung, Einarbeitungskonzept mit Dauer. Unbrauchbar sind Formulierungen, die ein Gefühl beschreiben statt einer Arbeitsbedingung.

Zeitarbeitsangebote in der Pflege werben mit höheren Stundensätzen und freier Dienstplanwahl. Beides ist real, hat aber einen Preis in Planbarkeit, Einarbeitung und Zugehörigkeit; die Abwägung steht in Zeitarbeit oder Festanstellung.

Vor der Bewerbung

Prüfen Sie den Vertrag auf Befristung, Probezeit, Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungen und die Kündigungsregelung. Welche Fristen gelten und was tariflich abweichen kann, steht in Kündigungsfristen.

Und lesen Sie das Zeugnis aus der letzten Stelle, bevor Sie sich bewerben – die üblichen Formulierungen haben eine feste Bedeutung, die in Das Arbeitszeugnis erklärt wird.

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